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Mit diesem neuen Förderprogramm und seinen nochmals attraktiveren Konditionen will die Landesregierung den sozialen Wohnungsbau noch weiter voranbringen. Sie setzt im sozialen Wohnungsbau auf mehr Klimaschutz. Zukünftig wird für alle neuen Vorhaben verbindlich der Energieeffizienzhaus-Standard KfW 55 festgelegt.
Bei Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen müssen die verwendeten Einzelteile regelmäßig den Anforderungen der förderfähigen KfW-Einzelmaßnahmen entsprechen (zum Beispiel maximaler U-Wert für neue Fenster). Bei der Begründung von Miet- und Belegungsbindungen an neuen Wohnungen des Mietwohnungsbestandes müssen diese für die Förderfähigkeit der Maßnahme ebenfalls dem Effizienzhaus-Standard KfW 55 entsprechen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, eine Befreiung von dieser Verpflichtung zu beantragen. Dies ist jedoch im Einzelfall zu besprechen.
Bei der sozialen Mietwohnraumförderung ist eine wichtige Neuerung die Festanteilsfinanzierung, dank der die Förderung künftig markzinsunabhängig erfolgt. Die Förderung in diesem wichtigen Bereich wird künftig prozentual festgeschrieben. Dies macht die Förderung in der anhaltenden Niedrigzinsphase deutlich attraktiver.
Die Förderlinie Wohnungsbau BW-kommunal, die im Oktober 2019 in das Förderprogramm 2018/2019 aufgenommen wurde, wird nun fortgeführt. Mit einem neuen Förderprogramm für Mitarbeiterwohnungen sollen künftig Unternehmen preiswerte Wohnungen für ihre Mitarbeiter zu Verfügung stellen können. Voraussichtlich vor der Sommerpause können hierfür Anträge gestellt werden.
Im Rahmen des Förderprogramms Wohnungsbau BW 2020/2021 werden im Bereich der Förderung selbstgenutzten Wohnraums – wie bisher – der Bau oder Erwerb neuer Immobilien, der Erwerb gebrauchter Immobilien und die Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums über die Basisförderung unterstützt. Für die energetische Optimierung, die Herstellung von Barrierefreiheit und für innovative Bauvorhaben gibt es eine Zusatzförderung.
Die Basisförderung erfolgt in Form eines langfristigen, zinsverbilligten Darlehens. Die Zinsentwicklung auf dem Kapitalmarkt erlaubte es, die Förderdarlehen mit 15-jähriger Zinsbindung und 15-jähriger Zinsvergünstigung im Zins auf 0,0 Prozent p.a. zu verbilligen.
Außerdem gelten künftig die gleichen Konditionen für die Schaffung neuen Wohnraums und den Erwerb eines bereits bestehenden Objekts. Voraussetzung für die Beantragung der Fördermittel ist, dass weder mit dem Bau begonnen noch der Kaufvertrag für das neue oder gebrauchte Objekt unterschrieben wurde. Außerdem sind Einkommensgrenzen- und Belastungsobergrenzen zu beachten und entsprechende Eigenmittel nachzuweisen. Die Einkommensgrenzen wurden bereits Ende des Jahres 2019 erhöht. Anträge auf Förderung selbstgenutzten Wohneigentums sind direkt beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis – Wohnbauförderstelle – einzureichen.
Informationen über die Fördermöglichkeiten im Landeswohnungsbauprogramm 2020 erteilen im Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Kreisbauamt, Petra Oberst und Susanne Ebert, unter den Telefonnummer 09341/82-5741 und 82-5735.
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Bildergalerie Abrissparty Tauberbrücke Wertheim + Video , 12.03.2016