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Seit dem 30. Juni 2019 ist die Verordnung DüV-Gebiete in Kraft und sorgt für strengere Düngeregeln in den so genannten „Roten Gebieten“ nach Düngeverordnung. Zu den Roten Gebieten nach DüV zählen im Main-Tauber-Kreis alle Sanierungsgebiete nach der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) sowie der gefährdete Grundwasserkörper (gGWK) 9.2 Tauberland. Dieser erstreckt sich über die Gemeinden Großrinderfeld, Grünsfeld, Lauda-Königshofen und Igersheim.
Speziell für Betriebe mit Flächen im „Roten Gebiet“ nach DüV wird am Donnerstag, 6. Februar, um 19.30 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis in Tauberbischofsheim (Haus IV, Gartenstraße 2) eine Informationsveranstaltung angeboten. Dabei werden die neuen Regelungen erläutert und Möglichkeiten der Umsetzung aufgezeigt.
Im Veranstaltungskalender des Landwirtschaftsamtes wurde ursprünglich Montag, 3. Februar, um 19 Uhr als Veranstaltungstermin veröffentlicht. Dieser musste aufgrund von Terminüberschneidungen auf Donnerstag, 6. Februar, um 19.30 Uhr verschoben werden.
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