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Keine neue Coronavirus-Infektion gemeldet (Zahlen 27. Mai) – Touristische Übernachtungen ab 29. Mai wieder überall möglich
Im Main-Tauber-Kreis wurden auch am Mittwoch, 27. Mai, keine neuen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit liegt die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen weiter bei 397.
377 Patienten wieder genesen
Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind inzwischen 377 wieder genesen.
In der Landkreiskarte wurden bisher bestätigte Infektionsfälle und Genesenenzahlen für jede Stadt bzw. Gemeinde genannt. Nachdem die Zahl der noch erkrankten Personen im Main-Tauber-Kreis mittlerweile auf zehn gefallen ist, verzichtet das Landratsamt ab sofort auf die Mitteilung der Genesenen je Stadt oder Gemeinde. Dies geschieht aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes, da sich sonst Rückschlüsse auf Verstorbene in den einzelnen Kommunen ziehen lassen. Die Gesamtzahl der Genesenen im Landkreis meldet die Kreisverwaltung weiterhin.
Touristische Übernachtungen wieder überall möglich
Bislang waren Wohnmobilstellplätze, Campingplätze und Ferienwohnungen für Selbstversorger ohne die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen schon geöffnet. Die vollständige Öffnung dieser Beherbergungsstätten sowie von Hotels und Pensionen ist für Freitag, 29. Mai, vorgesehen. Landrat Reinhard Frank appelliert an die Nutzer von Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen, die Auflagen konsequent einzuhalten: „Die Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelungen ist wichtig, um das Übertragungsrisiko für das Corona-Virus zu minimieren.“
Welche Auflagen erfüllt werden müssen, steht in der „Corona-Verordnung Beherbergungsbetriebe“. Die Regelungen gelten nur für die neu zu öffnenden Beherbergungsbetriebe mit Gemeinschaftseinrichtungen.
So müssen beispielsweise die Gäste den Mindestabstand einhalten. Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr müssen außerdem an der Rezeption eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen, wenn dies nicht aus medizinischen oder aus sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist oder wenn nicht ein anderweitiger mindestens gleichwertiger baulicher Schutz besteht. Auf sonstigen Verkehrsflächen, insbesondere auf Fluren und in Treppenhäusern, sollen Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr eine MNB tragen.
Auf eine Obergrenze bei der Zimmerauslastung wurde verzichtet. Die Zimmer können mit der Anzahl an Personen belegt werden, die nach der allgemeinen Corona-Verordnung im privaten Bereich zusammenkommen dürfen. Das sind derzeit zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten. Bei Gästen, die in gerader Linie verwandt sind oder dem eigenen Haushalt angehören, besteht keine Obergrenze bei der Zimmerbelegung. Auch zur Reinigung der Zimmer gibt es Vorgaben.
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