Keine neue Coronavirus-Infektion – Fünf weitere Personen genesen (Zahlen 11. September) – Regeln für den Schulstart
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Freitag, 11. September, keine neuen Fälle einer Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt damit weiterhin 521.
Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind weitere fünf und damit insgesamt 499 wieder genesen. Derzeit sind elf Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 2, Boxberg: 0, Creglingen: 0, Freudenberg: 0, Großrinderfeld: 0, Grünsfeld: 0, Igersheim: 0, Külsheim: 0, Königheim: 0, Lauda-Königshofen: 5, Niederstetten: 2, Tauberbischofsheim: 1, Weikersheim: 0, Werbach: 0, Wertheim: 1 und Wittighausen: 0.
Landrat Frank zum Schulstart: Regeln einhalten – Solidarität beweisen
Das neue Schuljahr 2020/21 startet am Montag, 14. September, unter besonderen Bedingungen und mit neuen Regeln, die das Kultusministerium nun konkretisiert hat. Bereits Anfang Juli ist das Rahmenkonzept kommuniziert worden. Ziel ist es, für alle Schülerinnen und Schüler so viel Präsenzunterricht wie möglich in einem sicheren Umfeld zu realisieren. Landrat Reinhard Frank wünscht allen Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften und dem sonstigen Personal einen guten Start ins neue Schuljahr und ruft dazu auf, die Vorgaben konsequent einzuhalten: „Dies ist ein Zeichen von Achtsamkeit und Solidarität.“
Das Abstandsgebot zu und zwischen Schülerinnen und Schülern wird an allen Schularten aufgehoben. Eltern, Lehrkräfte, Beschäftigte und andere Personen müssen untereinander den Mindestabstand einhalten. An die Stelle des Abstandsgebots treten für die Schülerinnen und Schüler Gruppen in fester Zusammensetzung. Es müssen möglichst feste und konstante Gruppen gebildet werden. Wo immer möglich, sollte sich der Unterricht auf die reguläre Klasse oder die Lerngruppe beschränken. Ziel ist, dass Infektionsketten nachvollzogen und unterbrochen werden können; Quarantäne-Anordnungen sollen sich auf die betroffenen Klassen und Lerngruppen beschränken können.
An den weiterführenden Schulen ab Klasse fünf und an beruflichen Schulen besteht die Pflicht, außerhalb des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt auf dem Schulgelände und im Schulgebäude. Gefordert werden auch ein regelmäßiges und richtiges Lüften aller Räume, eine gründliche Händehygiene, die Einhaltung der Husten- und Niesetikette, der Verzicht auf enge körperliche Kontakte wie Umarmungen und Händeschütteln sowie eine regelmäßige Desinfektion von Oberflächen.
Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen können von der Teilnahme am Unterricht entschuldigt werden. Eine Attestpflicht besteht nicht, sie müssen dann jedoch am Fernunterricht teilnehmen.
Um nach den Corona-bedingten Schulschließungen die notwendige Zeit für das Wiederholen und Vertiefen von Inhalten zu geben, ist nur das Kerncurriculum des Bildungsplans, das auf drei Viertel der Unterrichtszeit ausgelegt ist, für den Unterricht verpflichtend.
Im neuen Schuljahr sind außerunterrichtliche Veranstaltungen grundsätzlich wieder möglich – mit Ausnahme von mehrtägigen Veranstaltungen wie etwa Schullandheimaufenthalten, Schüleraustausch oder Studienreisen, die im ersten Schulhalbjahr weiterhin untersagt sind. Veranstaltungen außerhalb der Schule dürfen maximal in Klassenstärke stattfinden. Die Ganztagsschulen im Land können ihr Bildungsangebot machen und dabei ebenfalls wieder außerschulische Partner einbeziehen.
Die zentralen Abschlussprüfen im Jahr 2021 wurden terminlich nach hinten verschoben, um zeitliche Puffer zu schaffen. Zu den Maßnahmen gehört unter anderem auch, dass den Schulen datenschutzkonforme Werkzeuge für Videokonferenzen zur Verfügung gestellt wurden.