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Das Land Baden-Württemberg schreibt erneut den renommierten Innovationspreis „Dr.-Rudolf-Eberle-Preis“ aus. Bereits seit dem Jahr 1985 werden unkonventionelle Ideen für innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit dem Preis ausgezeichnet. Bewerben können sich bis Samstag, 31. Mai, kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung. Darauf weist die Wirtschaftsförderung des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis hin.
Mit dem Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg werden besondere innovatorische Leistungen von im Land ansässigen mittelständischen Unternehmen gewürdigt, beispielsweise für die Entwicklung oder die Anwendung moderner Technologien für neue Produkte oder Verfahren und technologische Dienstleistungen. Mit dem Innovationspreis soll das enorme Potenzial von jungen sowie etablierten mittelständischen Unternehmen hervorgehoben werden. Ebenso sind Start-Ups dazu aufgefordert, sich mit ihren erfolgreichen Innovationen zu bewerben.
Der mit 50.000 Euro dotierte Preis wird in diesem Jahr zum 41. Mal verliehen und ist dem früheren Wirtschaftsminister Dr. Rudolf Eberle gewidmet, der von 1972 bis zu seinem Tod im Jahr 1984 dieses Amt innehatte. Die teilnehmenden Unternehmen müssen in Baden-Württemberg ansässig sein, dürfen maximal 500 Beschäftigte haben und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten. Kriterien für die Preisvergabe sind der technische Fortschritt, die besondere unternehmerische Leistung und der nachhaltige wirtschaftliche Erfolg.
Eine fachkundige Jury bestimmt die Preisträger und entscheidet über die Aufteilung des Preisgeldes. Ergänzend dazu lobt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft wieder einen Sonderpreis in Höhe von 7500 Euro aus, der an ein junges Unternehmen vergeben werden soll. Der Preis wird am Donnerstag, 13. November, feierlich überreicht.
Weitere Informationen zum Wettbewerb sowie die Ausschreibungsunterlagen sind auf der Webseite www.innovationspreis-bw.de abrufbar. Dort wird auch die Funktion eines Quickchecks angeboten. Alle Informationen sind zudem bei den Handwerks-, Industrie- und Handelskammern sowie beim zuständigen Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg erhältlich.
Informationen zum Wirtschaftsstandort Main-Tauber-Kreis gibt es beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim, unter der Telefonnummer 09341/82-5809, per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@main-tauber-kreis.de oder unter www.main-tauber-kreis.de/wirtschaft.
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