Main-Tauber-Kreis: Landrat Schauder in Verwaltungsrat der Gemeindeprüfungsanstalt berufen

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Landrat Schauder in Verwaltungsrat der Gemeindeprüfungsanstalt berufen / Main-Tauber-Kreis

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Landrat Christoph Schauder hat kürzlich ein weiteres Amt als Mitglied im Verwaltungsrat der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) übernommen. Das Präsidium des Landkreistagstages Baden-Württemberg hatte ihn für diese Position benannt. Sie war frei geworden, nachdem der langjährige Landrat des Ortenaukreises, Frank Scherer, Ende Oktober 2024 in den Ruhestand getreten ist.

„Die Berufung in den Verwaltungsrat der GPA ist für mich eine große Ehre. Ich freue mich, in dieser Funktion einen Beitrag zu einer positiven und nachhaltigen Entwicklung der Kommunen und Landkreise in Baden-Württemberg leisten zu dürfen“, erklärte Landrat Christoph Schauder.

Die Gemeindeprüfungsanstalt ist eine landesweit zuständige, selbständige Behörde mit rund 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wovon zwei Drittel im Prüfungsaußendienst tätig sind. Ein Drittel arbeitet im Innendienst, entweder am Dienstsitz in Karlsruhe oder in der Zweigstelle in Stuttgart. Aufgabe der GPA ist die gemeindewirtschaftsrechtliche Prüfung aller Stadt- und Landkreise sowie der rund 620 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg mit mehr als 4000 Einwohnern. Für die Kommunen unter 4000 Einwohnern übernehmen diese Aufgabe die Landratsämter. Unabhängig von der Gemeindegröße berät die GPA alle Kommunen in haushalts-, kassen-, rechnungs- und finanzwirksamen Fragen und hinsichtlich der kommunalen Organisation.

Die Aufgaben der GPA sind gesetzlich vorgegeben. Sie umfassen die periodisch vorgeschriebene allgemeine Finanzprüfung, die Prüfung der Bauausgaben sowie die Beratung der Kommunen und Landkreise auf Antrag, etwa in Fragen der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung. Hierzu gehört auch die Frage, welche Bezahlung für eine konkrete Stelle in den jeweiligen Behörden tarif- und besoldungsrechtlich korrekt ist.

Die GPA erstellt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Finanzanalysen und gibt praxisnahe Hinweise zur Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Vorgaben sowie zur kontinuierlichen Qualitätssteigerung. Die Bauausgabenprüfung achtet darüber hinaus auf die richtige Abrechnung der Baumaßnahmen und die Einhaltung der Vergabevorschriften und erfüllt damit letztlich auch einen wettbewerbsrechtlichen und korruptionspräventiven Ansatz.

Quelle: Main-Tauber-Kreis.de

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