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In allen Dienststellen des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis in Bad Mergentheim, Tauberbischofsheim und Wertheim gilt ab Montag, 29. November, die 3G-Regelung auch für Besucherinnen und Besucher. Das bedeutet, dass nur Personen zu persönlichen Vorsprachen eingelassen werden, die geimpft, genesen oder tagesaktuell negativ getestet sind und die einen entsprechenden Nachweis vorlegen können.
Verlangt werden ein Schnelltest von einer offiziellen Teststelle (nicht älter als 24 Stunden) oder ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Selbsttests werden ausdrücklich nicht anerkannt. Zur Kontrolle muss zusätzlich ein Ausweisdokument mit Foto vorgelegt werden. Die 3G-Nachweise werden in der Regel bereits am Eingang überprüft. Nur wenn dies nicht aufgrund der räumlichen Situation nicht anders möglich ist, erfolgt die Kontrolle bei der Sachbearbeiterin bzw. dem Sachbearbeiter zu Beginn des Gesprächs. Besucherinnen und Besucher ohne gültigen 3G-Nachweis werden abgewiesen.
Hintergrund dieser Entscheidung ist zum einen die dramatische Entwicklung der Infektionszahlen in den vergangenen Wochen. Zum anderen setzt das Landratsamt die seit Mittwoch, 24. November, bundesweit gültige 3G-Regelung am Arbeitsplatz konsequent um. Somit dürfen die Mitarbeitenden nur noch dann die Dienststellen betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. „In dieser Situation ist es nur folgerichtig, wenn wir einen solchen Nachweis nun ab Montag auch von allen Bürgerinnen und Bürgern verlangen, die einen Termin in einer unserer Dienststellen wahrnehmen möchten“, erklärt Landrat Christoph Schauder. Die Regelung diene zum einen zum Schutz der Mitarbeitenden und anderer, gleichzeitig anwesender Besucherinnen und Besucher. Zum anderen wolle die Kreisverwaltung aber auch generell den bestmöglichen Beitrag dazu leisten, das Infektionsgeschehen einzudämmen.
Im Sinne des Infektionsschutzes sind die Dienststellen des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis auch weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucherinnen und Besucher zugänglich. Während in den vergangenen Monaten jedoch Termine für persönliche Vorsprachen bei Anliegen jeglicher Art vergeben wurden, werden Vor-Ort-Besuche nun wieder auf dringende, unaufschiebbare Angelegenheiten beschränkt. „Das Infektionsgeschehen lässt leider keine andere Wahl“, erklärt Landrat Schauder. Das Gesundheitsamt in der Albert-Schweitzer-Straße in Tauberbischofsheim muss aus Gründen des Infektionsschutzes weiter für jeglichen Besucherverkehr geschlossen bleiben.
Sind die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bekannt, können Termine direkt mit diesen vereinbart werden. Ansonsten ist das Landratsamt unter der zentralen Rufnummer 09341/82-0 erreichbar, die stark nachgefragten Bereiche Verkehrsamt/Zulassungsstelle unter 09341/82-4001 bzw. die Zulassungsstelle Wertheim unter 09342/93543 7031 sowie die Abfallberatung beim Abfallwirtschaftsbetrieb (AWMT) unter 09341/82-4002. Für die Terminvereinbarung bei der Kfz-Zulassung kann unter www.main-tauber-kreis.de/terminvergabe ein Rückruf erbeten werden. Für einige weitere Dienstleistungen kann unter der gleichen Internet-Adresse direkt online ein Termin gebucht werden.
Wie Landrat Schauder weiter erklärt, habe der Grundsatz der vorherigen Terminvereinbarung auch deutliche Vorteile für die Kundinnen und Kunden, denn in der Regel entfallen Wartezeiten vor Ort und sie treffen dann auf Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die auf das jeweilige Anliegen bereits vorbereitet sind. So könne der Behördengang noch zügiger abgewickelt werden, nicht zuletzt auch im Sinne des Infektionsschutzes. Das Landratsamt hat bestmögliche organisatorische Regelungen für eine strukturierte Terminvereinbarung und Einlassregelung getroffen und hierzu die Zuständigkeiten in allen Ämtern klar definiert.
Bei persönlichen Vorsprachen besteht darüber hinaus auch für Besucherinnen und Besucher die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2, KN95, N95). Ebenso muss auf Hygiene geachtet werden, beispielsweise durch Händedesinfektion beim Eintritt ins Gebäude, und muss der Mindestabstand eingehalten werden.
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