
Zahlen 21. 09.2020
Eine neue Coronavirus-Infektion – Stabilisierungshilfe Hotel- und Gaststättengewerbe ausgeweitet
Im Main-Tauber-Kreis wurde am Montag, 21. September, ein neuer Fall einer Coronavirus-Infektion gemeldet. Die betroffene Person hat ihren Erstwohnsitz im Gebiet der Stadt Tauberbischofsheim, hält sich aber derzeit nicht im Main-Tauber-Kreis auf. Sie befindet sich in häuslicher Isolation, ihre Kontakte werden ermittelt. Für sie wird ebenfalls häusliche Isolation angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 542.
Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind, wie berichtet, insgesamt 507 Personen wieder genesen. Derzeit sind 24 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 4, Boxberg: 0, Creglingen: 0, Freudenberg: 0, Großrinderfeld: 1, Grünsfeld: 0, Igersheim: 0, Königheim: 0, Külsheim: 0, Lauda-Königshofen: 9, Niederstetten: 2, Tauberbischofsheim: 3 (+1), Weikersheim: 0, Werbach: 0, Wertheim: 3 und Wittighausen: 2.
Branche steht vor schwieriger Herbst- und Winterzeit
Das Kabinett hat die Verlängerung und Ausweitung der Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe beschlossen. Die Branche ist von derPandemie mit ihren Folgen hart gebeutelt. Während insbesondere Freiluftgastronomie und Hotelbetriebe in Ferienregionen über den Sommer teilweise etwas durchatmen konnten, sind der Städtetourismus und vor allem das Geschäftsreisen-Segment nach wie vor massiv getroffen. Alle Erfahrungen des Sommers deuteten darauf hin, dass Gastronomie und Hotellerie nochmals sehr schwierige Monate bevorstehen, da viele Menschen bisher vorwiegend die Außen-Gastronomie besucht und vor Begegnungen in geschlossenen Räumen nach wie vor großen Respekt haben. Daher wurde das Sofortprogramm angepasst.
Zunächst wurde festgelegt, dass Anträge künftig bis 20. November gestellt werden können, bisher endete die Antragsfrist am 30. September. Bei der Berechnung des dreimonatigen Förderzeitraums kann künftig auch der Dezember herangezogen werden, bisher konnte maximal der November gefördert werden. Hierdurch wird der bundesrechtliche Spielraum für Corona-Notprogramme zeitlich voll ausgenutzt.
Bisher konnten Betriebe die Hilfe beantragen, die mindestens 50 Prozent ihres Umsatzes im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes erzielen. Künftig ist dies auch möglich, wenn hier zwischen 30 und 50 Prozent des Umsatzes anfallen. Dies betrifft beispielsweise Bäckereien mit Cafés oder Metzgereien mit Cateringservice. Es hat sich gezeigt, dass solche Unternehmen ähnlich schwer von den Folgen der Pandemie betroffen sein können wie klassische Betriebe der Branche.
Betriebe, die mindestens 50 Prozent ihres Umsatzes im Hotel- und Gaststättengewerbe erzielen, erhalten wie bislang für einen Zeitraum von drei Monaten eine einmalige Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 3000 Euro zuzüglich 2000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).
Für Betriebe, die zwischen 30 und 50 Prozent ihres Umsatzes im Hotel- und Gaststättengewerbe erwirtschaften, wird eine neue Förderstufe eingeführt. Sie erhalten für einen Zeitraum von drei Monaten eine einmalige Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 2000 Euro zuzüglich 1000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).
Die Stabilisierungshilfe erhalten gewerbliche Unternehmen, Soloselbständige und Sozialunternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe, die unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind. Der Liquiditätsengpass wird auf Basis des betrieblichen Sach-, Personal- und Finanzaufwands des Antragsstellers berechnet. Antragsteller müssen wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt, als Freiberufler oder Soloselbständige zusätzlich im Haupterwerb tätig sein.
Für die Beantragung muss das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular gemeinsam mit einer Liquiditätsplanung unter www.bw-stabilisierungshilfe-hoga.de hochgeladen werden. Die Liquiditätsplanung muss beispielsweise von einem Steuerberater, einer Rechtsanwältin, einem Wirtschaftsprüfer oder einer vereidigten Buchprüferin geprüft und bescheinigt werden. Das Antragsformular und das Bescheinigungsformular finden sich auf der Website des Wirtschaftsministeriums unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/stabilisierungshilfe-HOGA.
Der Branchenverband DEHOGA sowie die Industrie- und Handelskammern im Land bieten auch für Nichtmitglieder Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung. Die Industrie- und Handelskammern nehmen außerdem die Anträge an und prüfen sie vor. Die Bewilligung und Auszahlung erfolgen durch die L-Bank.
Quelle : Main-Tauber-Kreis.de