Ein neuer Fall einer Coronavirus-Infektion – Höhere Bußgelder bei Verstoß gegen ÖPNV-Maskenpflicht
Im Main-Tauber-Kreis wurde am Montag, 24. August, ein neuer Fall einer Coronavirus-Infektion gemeldet. Die betroffene Person lebt im Gebiet der Stadt Tauberbischofsheim und ist aus einem Nicht-Risikogebiet im Ausland zurückgekehrt. Sie befindet sich in häuslicher Isolation, die Kontakte wurden ermittelt. Für sie wurde ebenfalls häusliche Isolation angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 502.
Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind fünf weitere und damit insgesamt 469 wieder genesen. Derzeit sind 22 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 1, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 1, Boxberg: 0, Creglingen: 0, Freudenberg: 1, Großrinderfeld: 1, Grünsfeld: 0, Igersheim: 0, Külsheim: 0, Königheim: 0, Lauda-Königshofen: 4, Niederstetten: 7, Tauberbischofsheim: 2 (+1), Weikersheim: 2, Werbach: 0, Wertheim: 3 und Wittighausen: 0.
Maske auf Halbmast hilft nichts
Das Land Baden-Württemberg hat die Untergrenze der Bußgelder bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im ÖPNV angehoben. Wer ohne Mund-Nasen-Schutz in Bus oder Bahn sowie in Bahnhöfen, an Haltestellen und auf Bahnsteigen erwischt wird, muss daher ab sofort mit einem Bußgeld von mindestens 100 statt bisher 25 Euro rechnen. Die Obergrenze von 250 Euro gilt weiter.
Erster Landesbeamter Christoph Schauder, Leiter des Arbeitsstabes Corona im Landratsamt Main-Tauber-Kreis, begrüßt diese Entscheidung der Landesregierung: „Die Maskenpflicht im Nahverkehr ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Die Mehrheit der Fahrgäste trägt auch tatsächlich die Maske und beweist damit ihr Verantwortungsbewusstsein. Leider erleben wir gerade wieder steigende Infektionszahlen, während sich ein wachsender Teil von Fahrgästen nicht oder nicht mehr konsequent an die Maskenpflicht hält. Die Gründe reichen von zunehmender Nachlässigkeit bis hin zu mutwilliger Disziplinlosigkeit. Deshalb ist es richtig, dass Maskenverweigerern nun höhere Strafen drohen.“
Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln könnten durch das konsequente Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus wirksam senken, sagt Schauder. „Bekanntermaßen schützt eine korrekt getragene Alltagsmaske insbesondere die Menschen in der Umgebung des Trägers. Deshalb ist es auch ein Zeichen der Achtsamkeit und Solidarität gegenüber den Mitmenschen, die Maskenpflicht einzuhalten“, bekräftigt der Stabsleiter. „Nicht nur eine fehlende Maske, auch eine ‚Maske auf Halbmast‘ hilft nichts“, fügt er hinzu. Es müssten also immer auch die Nase und nicht nur der Mund zuverlässig bedeckt sein.
Schauder sagt weiter, dass jeder Fahrgast im ÖPNV Verantwortung übernehmen kann und muss. Wichtig sei auch, dass sich die Nutzerinnen und Nutzer von Bus und Bahn weiterhin sicher fühlen können, weil auch ihre Mitfahrerinnen und Mitfahrer die Corona-Regeln einhalten. „Niemand soll auf eine Fahrt mit den umwelt- und klimafreundlichen Bussen und Bahnen verzichten und lieber das Auto nutzen, nur weil er oder sie befürchten muss, dass andere die Maskenpflicht ignorieren.“ Letztlich leiste die Einhaltung der Maskenpflicht somit auch einen Beitrag zu einer guten Nutzung von Bussen und Bahnen und damit zum Klimaschutz.
Die Polizei in Baden-Württemberg kontrolliert verstärkt die Einhaltung der Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Quelle : Main-tauber-Kreis.de