Die Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Main-Tauber-Kreis haben vor kurzem den neu konzipierten, öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Überlandhilfe unterschrieben. Darin ist verankert, dass sich die Kommunen gegenseitig keine Kosten für den überörtlichen Einsatz der Feuerwehren in Rechnung stellen. Der Landkreis bezuschusst im Gegenzug bestimmte Fahrzeuge, die regelmäßig für die Überlandhilfe eingesetzt werden. Zudem wurde vereinbart, dass kostenpflichtige Einsätze direkt dem Kostenschuldner oder der Kostenschuldnerin in Rechnung gestellt werden.
„Die Landkreise sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kommunen bei der Planung und Beschaffung der für die Überlandhilfe der Feuerwehren notwendigen Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen zu unterstützen. Bislang hat der Main-Tauber-Kreis Zuschüsse gewährt, um Fahrzeuge neu zu beschaffen oder zu ersetzen, die für den Einsatz in einem überörtlichen Einsatzgebiet geeignet und erforderlich waren. Der neue Vertrag soll dazu dienen, dass die interkommunale Zusammenarbeit gestärkt, Bürokratie abgebaut sowie die Hemmschwelle reduziert wird, aus Kostengründen eine Überlandhilfe anzufordern. Die neue Förderung ist für alle Beteiligten transparent und planungssicher. Aus diesem Grund kann nun eine einheitliche Alarm- und Ausrückeordnung im Landkreis gestaltet werden“, erkläre Landrat Christoph Schauder.
„Auch für die Kommunen im Main-Tauber-Kreis stellt die neue Vereinbarung eine Erleichterung dar. Vielen Dank an das Landratsamt, dass die neue Regelung so schnell und unkompliziert umgesetzt wurde“, lobte Bürgermeister Frank Menikheim (Igersheim) als Sprecher der Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Landkreis, die Vereinbarung.
„Die gewählte Vorgehensweise entlastet die einzelnen Verwaltungen und insbesondere die zumeist ehrenamtlichen Kommandantinnen und Kommandanten erheblich. Nun kann die Alarm- und Ausrückeordnung im gesamten Landkreis vereinheitlicht werden, so dass es auch für den Einsatzleiter einfacher ist, benötigte Fahrzeuge an die Einsatzstelle zu beordern. Dies kommt nicht nur den Hilfeersuchenden zugute, sondern dient nicht zuletzt auch der Sicherheit aller Einsatzkräfte“, sagte Kreisbrandmeister Andreas Geyer.
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