Main-Tauber-Kreis: Nitratinformationsdienst liefert wichtige Kennwerte für Landwirte

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Nitratinformationsdienst liefert wichtige Kennwerte für Landwirte


Sammelstellen für Bodenproben in Bad Mergentheim sowie Tauberbischofsheim

Das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis unterstützt den NID auch in diesem Jahr mit der Betreuung der beiden Sammelstellen in Bad Mergentheim, Wachbacher Straße 52, und beim Technischen Kreishaus, Wellenbergstraße 8, in Tauberbischofsheim (in der Garage hinter dem Gebäude). Dort werden Gerätschaften für die Probennahme ausgegeben sowie Bodenproben angenommen.

Die Sammelstellen sind in dem Zeitraum von Mittwoch, 15. Februar, bis einschließlich Mittwoch, 1. März, jeweils montags bis freitags von 9 bis 10 Uhr sowie von 15.30 bis 17 Uhr geöffnet. Bodenproben werden ausschließlich zu diesen Zeiten angenommen. An den Sammelstellen können außerdem Wirtschaftsdüngerproben und Proben zur Grundbodenuntersuchung abgegeben werden.

Für den Wein- und Obstbau werden entsprechende Bodenproben nach jetzigem Stand ab Mitte April angenommen. Die Maisflächen werden erst ab Mitte Mai beprobt. Die genauen Termine werden zu gegebener Zeit bekanntgegeben.

Nach der Probenziehung müssen die Bodenproben für den NID sofort in den gekühlten Styroporboxen verschlossen und umgehend eingefroren werden. Wird die Kühlkette unterbrochen, kommt es zum Anstieg der Nitratgehalte, die Untersuchungsergebnisse werden dadurch unbrauchbar.

Das beauftragte Labor schickt jedem Teilnehmer die Untersuchungsergebnisse direkt zu. Die Kosten für die Untersuchung inklusive Transport betragen 14,90 Euro pro Standort (bei zwei Schichten) zuzüglich Mehrwertsteuer. Für die Erfassung des NID-Protokolls werden erstmals 1,50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer fällig. Werden die Protokolle selbst online über www.duengung-bw.de erfasst, entfällt die Gebühr.

In Problem- und Sanierungsgebieten sind Bodenproben nach der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) in einigen Fällen verbindlich vorgeschrieben: bei Mais und Kartoffeln, nach Vorfrüchten mit stickstoffreichen Ernteresten, nach mehrjähriger Stilllegung, auf Flächen mit mehrjähriger organischer Düngung bei einem Tierbesatz von mehr als 1,4 Großvieheinheiten je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche (LF) im Betrieb sowie bei Intensivobst und Rebflächen. Darüber hinaus müssen Flächen, deren Nitratwerte im Herbst 2022 erhöht waren, zusätzlich beprobt werden.

Mit Inkrafttreten der novellierten Düngeverordnung (DüV) am 2. Juni 2017 (Fassung von 10. August 2021) haben sich die Vorgaben für die N-Düngebedarfsermittlung geändert. Seit 2018 ist die Teilnahme nicht nur mit dem Papier-Erhebungsformular möglich, sondern auch online in der Web-Anwendung „Düngung BW“. Das Erhebungsformular und alle Informationen zum Online-Verfahren sind unter www.duengung-bw.de abrufbar. Die Atteste des NID erfüllen die Anforderungen der Düngeverordnung hinsichtlich der Stickstoffbedarfsberechnung. Auch die Verpflichtung der Betriebsleiter zur jährlichen Aufzeichnung der verfügbaren Stickstoffmengen im Boden sind dadurch erfüllt. Alternativ müssen die amtlichen NID-Ergebnisse bereitgehalten werden.

In den „Roten Gebieten“ nach Düngeverordnung ist eine Bodenstickstoffuntersuchung für jede Bewirtschaftungseinheit Pflicht.

Darüber hinaus bietet das Landwirtschaftsamt in den Zeiträumen von Montag, 6. Februar, bis Mittwoch, 8. Februar, sowie von Montag, 13. Februar, bis Dienstag, 14. Februar, Düngung-BW-Schulungen speziell zum Thema Stoffstrombilanz an. Die Weiterbildungen finden in Präsenz in einem Schulungsraum des Landratsamtes in Tauberbischofsheim statt.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es beim Landwirtschaftsamt unter den Telefonnummern 07931/4827-6303, -6316, -6351 und -6353.

Quelle: Main-Tauber-Kreis.de

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