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Nachdem der Insolvenzverwalter mitgeteilt hat, dass noch bis Samstag, 15. Juni, Patienten in der Rotkreuzklinik in Wertheim aufgenommen werden, reagiert der Bereichsausschuss für den Rettungsdienst im Main-Tauber-Kreis und passt die rettungsdienstlichen Strukturen insbesondere in der nördlichen Landkreishälfte auf diese neue Situation an. Dies ist das Ergebnis von Gesprächen zwischen dem Landratsamt Main-Tauber-Kreis und dem für die Belange des Rettungsdienstes im Landkreis zuständigen Bereichsausschuss.
„Der Bereichsausschuss hat sich frühzeitig strukturiert mit dem Thema auseinandergesetzt, um kurzfristig mit Sofortmaßnahmen zur Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung reagieren zu können. Das kommt uns jetzt zugute“, sagt Jürgen Heckmann, Vorsitzender des Bereichsausschusses für den Rettungsdienstbereich Main-Tauber-Kreis.
Konkret werden die Vorhaltestunden bei dem bisher nur in den Tagstunden eingesetzten zweiten Rettungswagen an der Rettungswache Wertheim erweitert. Parallel dazu wird die Abdeckung des nördlichen Landkreises durch eine dynamische Gebietsabsicherungsstrategie verstärkt. Dies bedeutet: Um die Anfahrtswege kurz zu halten, werden Rettungsmittel aus dem mittleren Main-Tauber-Kreis in Richtung Wertheim gezogen, wenn sämtliche Wertheimer Rettungswagen im Einsatz sein sollten.
„Das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde und der Bereichsausschuss haben sich frühzeitig in einem engen und konstruktiven Austausch gemeinsam mit dem Thema rettungsdienstliche Versorgung und Notarztgestellung beschäftigt. Dabei kommt nun zugute, dass auf unsere Empfehlung hin bereits im vergangenen Jahr im Rahmen einer Standorterprobung ein weiterer Rettungswagen in der Mitte des Landkreises stationiert wurde. Dadurch wird jetzt eine flexible Gebietsabdeckung erheblich erleichtert“, ergänzt Erster Landesbeamter Florian Busch.
„Sofern darüber hinaus die notärztliche Versorgung aus der Rotkreuzklinik heraus nicht mehr gewährleistet werden kann, erfolgt die Notarztgestellung entsprechend der Vorgaben des Rettungsdienstgesetzes über die weiteren Krankenhäuser im Landkreis oder über externe Dienstleister, die hierzu jederzeit kurzfristig in der Lage sind. Letztlich sind hierfür auch in der Rettungswache Wertheim bereits entsprechende Räumlichkeiten für den Notarztdienst vorhanden“, erklärt Jürgen Heckmann.
„Ich begrüße es, dass der Bereichsausschuss seinem gesetzlichen Auftrag hier sehr verantwortungsbewusst nachkommt und auch die Hinweise des Landratsamtes für die zwingend notwendigen Sofortmaßnahmen vollumfänglich aufgegriffen hat und nun zügig umsetzt“, sagt Landrat Christoph Schauder.
Der Bereichsausschuss ist in Baden-Württemberg das zuständige Planungs- und Entscheidungsgremium für den Rettungsdienst. Er setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Kosten- und Leistungsträger, des Landkreises, der Feuerwehr, der Notärzte, der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenhäuser. Dem Landratsamt obliegt zudem die Rechtsaufsicht über den Bereichsausschuss.
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