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„Ich bin dem Kreistag sehr dankbar, dass er meiner Initiative gefolgt ist und wir die Stadt Wertheim nunmehr mit einem werthaltigen Betrag unterstützen können. Damit setzen wir ein sehr deutliches Zeichen der Solidarität. Zugleich ist der Beitrag von bis zu 625.000 Euro jährlich auch das absolute Maximum dessen, was der Landkreis beisteuern kann – zum einen aufgrund der aktuell sehr schwierigen Haushaltslage, zum anderen aufgrund unserer Verpflichtungen gegenüber der Gesundheitsholding Tauberfranken als Betreiberin der beiden Allgemeinkrankenhäuser in Bad Mergentheim und Tauberbischofsheim“, kommentiert Landrat Christoph Schauder.
Grundsatzbeschluss und abschließende Entscheidung auf Vorschlag des Landrats
Die Stadt Wertheim hatte sich gegenüber der Bürgerspital Wertheim gGmbH freiwillig zur Zahlung eines jährlichen Defizitausgleichs in Höhe von bis zu 2,75 Millionen Euro verpflichtet. Dies ist aus Sicht des Klinikbetreibers notwendig, um die integrierte Basisnotfallversorgung an der Klinik zu ermöglichen. Im Nachgang hat die Stadt Wertheim dann festgestellt, dass sie den vereinbarten Betrag nicht aufbringen kann. In der Folge hatte der Kreistag des Main-Tauber-Kreises am 23. Oktober 2024 deshalb auf Vorschlag von Landrat Christoph Schauder einen Grundsatzbeschluss gefasst, der eine finanzielle Unterstützung der Stadt unter bestimmten Voraussetzungen vorsieht. Damit soll diese dabei unterstützt werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Klinikbetreiber zu erfüllen.
Auf Basis dieses Grundsatzbeschlusses hat der Kreistag nun mit breiter Mehrheit entschieden, dass der Main-Tauber-Kreis die Stadt Wertheim mit einem freiwilligen Zuschuss in Höhe von 22,5 Prozent des infolge der Basisnotfallversorgung entstehenden Defizitanteils der Stadt unterstützt. Nur für den Fall, dass für die Stadt Wertheim in einem Jahr der Maximalbetrag von 2,75 Millionen Euro zum Tragen kommt, wird der freiwillige Zuschuss des Landkreises für das entsprechende Jahr auf einen Betrag von 625.000 Euro aufgerundet. Bei geringeren jährlichen Beträgen, welche die Stadt aufbringen muss, bleibt es beim Anteil von 22,5 Prozent des Kreises ohne Aufrundung. Die zwischen Stadt und Bürgerspital vereinbarte Indexierung, also eine Erhöhung des städtischen Defizitausgleichs bei steigendem Verbraucherpreisindex in Deutschland, lässt der Landkreis unberücksichtigt.
Wertheim muss Voraussetzungen erfüllen
Der auf drei Jahre begrenzte Zuschuss des Kreises kann auch unterjährig in mehreren Tranchen ausgezahlt werden. Als Voraussetzung wurde festgelegt, dass die Stadt Wertheim vom Regierungspräsidium Stuttgart als ihrer Aufsichtsbehörde die Genehmigung erhält, die Bürgerspital Wertheim gGmbH finanziell zu unterstützen. Darüber hinaus muss die Stadt sicherstellen, dass der Zuschuss des Landkreises von der Bürgerspital Wertheim gGmbH nur dazu verwendet wird, ein Defizit beim Betrieb der Basisnotfallversorgung abzufedern.
Die Auszahlung des Kreiszuschusses soll in den Haushalten der Jahre 2026 bis 2028 eingeplant werden. Die Finanzierung erfolgt zum größten Teil durch eine Erhöhung der Kreisumlage um 0,25 Prozentpunkte. Sofern der Kreistag für das Jahr 2025 aus anderen Gründen ohnehin über einen Nachtragshaushalt entscheiden muss, kann der dreijährige Förderzeitraum auch vorgezogen und bereits mit einem entsprechenden Anteil in den Nachtrag eingeplant werden.
Beschluss nimmt auf Verpflichtungen gegenüber Holding Rücksicht
Der aktuelle Kreistagsbeschluss nimmt auch Rücksicht auf die besondere Verpflichtung des Main-Tauber-Kreises gegenüber der Gesundheitsholding Tauberfranken (GHTF) als Betreiberin des Caritas-Krankenhauses Bad Mergentheim und des Krankenhauses Tauberbischofsheim. „Aufgrund der großen Herausforderungen im Krankenhauswesen kann es grundsätzlich dazu kommen, dass die GHTF auf eine finanzielle Unterstützung des Landkreises als ihrem Mitgesellschafter angewiesen ist. Sofern eine solche Situation eintritt, wird der Landkreis gemäß Kreistagsbeschluss die Zahlung der Freiwilligkeitsleistung an die Stadt Wertheim noch einmal neu bewerten“, erläutert Landrat Schauder.
Die Stadt Wertheim hatte den Landkreis gebeten, sich mit einem Anteil von 40 Prozent, also 1,1 Millionen Euro im Jahr, an dem Defizitausgleich durch die Stadt von zunächst bis zu 2,75 Millionen Euro zu beteiligen. Als „schlichtweg nicht möglich“ bezeichnet Landrat Schauder eine Unterstützung in dieser Höhe. Sie sei unvereinbar mit den Vorgaben des Regierungspräsidiums zum Kreishaushalt und mit dem restlos ausgeschöpften Potenzial für Einsparungen und Einnahmeerhöhungen im Kreishaushalt. „Neue Ausgaben können somit nur noch über eine Erhöhung der Kreisumlage finanziert werden und schlagen damit voll auf die Haushalte der kreisangehörigen Städte und Gemeinden durch. Sie stehen hinsichtlich ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit jedoch unter besonderem Druck. Vor diesem Hintergrund muss der Landkreis bei freiwilligen Unterstützungsleistungen sehr umsichtig vorgehen“, erläutert der Landrat. Für den Kreishaushalt seien insbesondere die hohen Risiken beim Sozialetat und beim ÖPNV zu beachten.
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