Main-Tauber-Kreis:
Stadt Bad Mergentheim untersagt so genannte „Spaziergangs-Versammlungen“
In den vergangenen Tagen und Wochen war es mehrmals zu „Sonntagsspaziergängen“ und „Montagsspaziergängen“ gekommen, zu denen Gegnerinnen und Gegner der Corona-Maßnahmen im Internet aufgerufen hatten. Am vergangenen Sonntag waren es rund 250 Personen, die sich ohne Beachtung von Hygieneregeln auf dem Marktplatz versammelten und später durch die Stadt zogen. Vereinzelt wurden dabei Parolen skandiert.
Diese Zusammenkünfte werden als spontane „Spaziergänge“ ausgegeben, um die Versammlungsauflagen zu umgehen. Eine Demonstration muss eigentlich 48 Stunden vorher beim Ordnungsamt angemeldet werden und die im Verwaltungsbescheid auferlegten Verhaltens- und Hygieneregeln sind zu beachten. „Das ist bei den so genannte ‚Spaziergängen‘ nicht gegeben. Wir haben mehrmals gesehen, dass beispielsweise der Marktplatz in Pandemie-Zeiten nicht der Ort ist, an dem eine so große Versammlung stattfinden kann“, sagt Ordnungsamtsleiter Christian Völkel.
Als Konsequenz daraus hat die Stadt eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab Mittwoch, 22. Dezember, und bis auf Widerruf zunächst bis Montag, 31. Januar 2022, gilt. Darin heißt es unter anderem: „Untersagt werden alle mit generellen Aufrufen zu ‚Montagsspaziergängen‘ oder ‚Spaziergängen‘ in Zusammenhang stehenden, nicht angezeigten und nicht behördlich bestätigten Versammlungen und Ersatzversammlungen auf der Gemarkung der Stadt Bad Mergentheim unabhängig vom Wochentag und unabhängig davon, ob einmalig oder wiederkehrend stattfindend.“ Die ausführliche Allgemeinverfügung kann im Internet unter www.bad-mergentheim.de im Bereich „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
Ordnungsamtsleiter Christian Völkel betont, dass diese Allgemeinverfügung kein Demonstrationsverbot darstellt. „Betroffen sind davon nur die nicht angemeldeten Versammlungen. Das Demonstrationsrecht bleibt als hohes und von der Verfassung geschütztes Gut davon unberührt.“ Versammlungen seien aber anzumelden und Hygieneauflagen zu beachten. Dies werde mit der neuen Verfügung, die auch mit der örtlichen Polizei abgestimmt sei, noch einmal unterstrichen. Stadt und Polizei hätten zudem Kenntnis davon, dass über das Netzwerk „Telegram“ weiter zu Spaziergangs-Veranstaltungen in Bad Mergentheim aufgerufen werde.
Die Allgemeinverfügung erlaubt es den Ordnungskräften nun, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer solcher Aktionen zu sanktionieren. Wer sich einem der so genannten Spaziergänge anschließt, kann mit bis zu 1.000 Euro Geldbuße belegt werden. Sollte ein Veranstalter oder eine Veranstalterin auszumachen sein, drohen dieser Person sogar strafrechtliche Konsequenzen. Abschließend weist die Stadt noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass von der Allgemeinverfügung die komplette Gemarkung Bad Mergentheims und aller seiner Teilorte abgedeckt werde.
Quelle: bad-mergentheim.de