Main-Tauber-Kreis: Versammlung im Flurneuordnungsverfahren Wertheim-Sachsenhausen (Wald)

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Versammlung im Flurneuordnungsverfahren Wertheim-Sachsenhausen (Wald)

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In der Waldneuordnung Wertheim-Sachsenhausen (Wald) ist geplant, viele Kleinstflurstücke zu einem neuen großen Flurstück zusammenzulegen, um so rentabel Waldwirtschaft betreiben zu können. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Kleinstflurstücke bilden die zukünftige Waldgemeinschaft Sachsenhausen und erhalten einen Miteigentumsanteil am neuen großen Flurstück, das zukünftig professionell bewirtschaftet wird.

Im Rahmen der Teilnehmerversammlung wurden eine Wirtschaftlichkeitsanalyse und die Satzung der zukünftigen Waldgemeinschaft Sachsenhausen vorgestellt. Die Versammlung leitete der Vorsitzende, Richard Wolpert. In der Turn- und Sporthalle fanden sich rund 120 interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein. Die Versammlung war der Abschluss einer Veranstaltungsreihe, die mit dem Waldbegang im Sachsenhäuser Wald im April startete. Damals erläuterten der damalige Revierförster Mathias Mattmüller, Förster Dietmar Heid vom Forstamt Adelsheim und Leitender Ingenieur Jörg Hammerl vom Landratsamt Main-Tauber-Kreis die Vor- und Nachteile eines Gemeinschaftswalds.

Sophie Meyer vom Forstamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreise analysierte und erläuterte die Wirtschaftlichkeit des Gemeinschaftswalds. Es wurden die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt. Zu den Einnahmen zählen insbesondere die Reinerlöse aus der Holzernte. Die wesentlichen Ausgaben fallen an, um die Flächen zu bewirtschaften und zu betreuen, für die Grundsteuer und für den Berufsgenossenschaftsbeitrag.

Als Resümee stellte Sophie Meyer fest, dass der Gemeinschaftswald höhere Erlöschancen ermöglicht, weil durch eine fachkundige und großflächigere Bewirtschaftung regelmäßige Gewinne erzielt werden können. „Die Risikostreuung ist ein nicht zu unterschätzender Faktor, da im Gemeinschaftswald eine größere Waldfläche bewirtschaftet wird und bei Kalamitäten kein Totalausfall droht“, sagte Meyer.

Im Anschluss hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, sich dem Gemeinschaftswald anzuschließen. Nach der Auswertung der bisher geschlossenen Abfindungsvereinbarungen ist die Mindestgröße von 30 Hektar erreicht.

Das Flurneuordnungsamt bietet am Mittwoch, 27. Juli, weitere Termine zum Beitritt in den Gemeinschaftswald in Sachsenhausen an. Die Termine können beim Forstamt, Claudia Hirn, telefonisch unter 09341/82-5332 oder per E-Mail an claudia.hirn@main-tauber-kreis.de vereinbart werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Waldflächen an die Teilnehmergemeinschaft zu verkaufen. Die Wirtschaftlichkeitsanalyse und die Satzung der Waldgemeinschaft Sachsenhausen können unter www.lgl-bw.de/3459 in der Rubrik Wunschtermin abgerufen werden.

Quelle: Main-Tauber-Kreis.de

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