
Keine neuen Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 3. Mai) – Inzidenz weiter unter 100 – Fast 5000 Impfungen in einer Woche im KIZ
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Montag, 3. Mai, keine neuen Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt damit weiterhin 4762. Ebenso wurden bei den bereits bekannten Fällen keine weiteren Virusmutationen nachgewiesen.
26 weitere Personen genesen
Darüber hinaus sind 26 weitere und damit insgesamt 4372 Personen wieder genesen. Somit sind derzeit 305 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 2, Assamstadt: 5, Bad Mergentheim: 73, Boxberg: 18, Creglingen: 9, Freudenberg: 17, Großrinderfeld: 6, Grünsfeld: 12, Igersheim: 2, Königheim: 3, Külsheim: 26, Lauda-Königshofen: 24, Niederstetten: 11, Tauberbischofsheim: 27, Weikersheim: 5, Werbach: 1, Wertheim: 62 und Wittighausen: 2.
Sieben-Tage-Inzidenz laut RKI am Montag bei 98,9
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Montag, 3. Mai, nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 98,9. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (26. April bis 2. Mai) je 100.000 Einwohner. Damit lag der Wert am dritten Werktag in Folge unter 100. Wenn der Wert fünf Werktage in Folge unter 100 liegt, entfallen die schärferen Regelungen der Bundesnotbremse am übernächsten Tag, also frühestens am Freitag, 7. Mai.
Solange die Bundesnotbremse greift, darf der ansonsten geschlossene Einzelhandel seine Kundinnen und Kunden nur nach Vorlage eines tagesaktuellen, negativen Schnelltestes einlassen. Die Pflicht zur vorherigen Terminvereinbarung („Click and Meet“) gilt auch beim Wegfall der Bundesnotbremse weiter, bis die Inzidenz mindestens fünf Tage lang unter den Wert von 50 gefallen ist. Von diesen Regelungen ausgenommen sind lediglich Geschäfte der Grundversorgung wie Supermärkte und Drogerien. Ebenfalls Teil der weiterhin geltenden Bundesnotbremse sind die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen ab 22 Uhr und die Beschränkung privater Treffen auf einen Haushalt plus eine Person, Kinder bis zum 14. Geburtstag nicht mitgezählt.
Bisher fast 32.000 Impfungen durch das KIZ, fast 7500 durch Arztpraxen
Im Kreisimpfzentrum in Bad Mergentheim haben in der Woche von Montag, 26. April, bis Sonntag, 2. Mai, insgesamt 3781 Erst-Impfungen und 1165 Zweit-Impfungen stattgefunden. Das sind insgesamt 4946 Impfdosen bzw. im Schnitt 706 Impfdosen täglich von Montag bis Sonntag. Dabei fanden erstmals auch Zweit-Impfungen mit AstraZeneca statt.
Damit erhielten seit dem Impfstart im Main-Tauber-Kreis insgesamt 25.814 Personen ihre erste und 6132 Personen ihre zweite Impfung durch das KIZ. Insgesamt wurden bisher also 31.946 Impfdosen durch das KIZ verabreicht. Die vollständige Immunisierung besteht frühestens 14 Tage nach der zweiten Impfung.
Seit dem 6. April impfen in Baden-Württemberg auch die Hausarztpraxen flächendeckend mit. Im Main-Tauber-Kreis nehmen laut Kassenärztlicher Vereinigung aktuell 74 Praxen an den Corona-Schutzimpfungen teil, elf mehr als eine Woche zuvor. Sie haben bis einschließlich Sonntag, 2. April, bereits 7493 Impfdosen verabreicht, davon 2901 in der vergangenen Woche. Darüber hinaus lassen sich weiterhin viele impfberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner des Main-Tauber-Kreises im Zentralen Impfzentrum in Rot am See impfen.
Beschäftigte von Unternehmen der dritten Priorität bald impfberechtigt
Voraussichtlich von Mitte Mai an sind die Beschäftigten von Unternehmen der dritten Priorität entsprechend der Corona-Impfverordnung des Bundes in Baden-Württemberg impfberechtigt. Dazu zählen beispielsweise Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel. Ebenfalls darunter fallen Personen, die in besonders relevanter Position in bestimmten Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind, also Journalistinnen und Journalisten, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer oder Personen, die in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz (einschließlich des Technischen Hilfswerks), in der Justiz oder in der Rechtspflege tätig sind.
Als Vorbereitung auf diesen Öffnungsschritt hat die Landesregierung am Donnerstag, 29. April, eine Liste der entsprechenden Unternehmen und Bereiche veröffentlicht, deren Beschäftigten zur kritischen Infrastruktur zählen (KRITIS-Liste). Die entsprechenden Stellen können sich ab sofort vorbereiten und beispielsweise das Formular, das später als Impfberechtigung für die Mitarbeitenden dient, von der Webseite des Sozialministeriums herunterladen. Alternativ werden auch bereits durch die Branchen und Branchenverbände erstellte Musterformulare als Impfbescheinigung akzeptiert.
Für eine flächendeckende Impfung in den Betrieben durch die Betriebsärzte müsse zunächst der Bund noch weitere Voraussetzungen schaffen, teilte das Land mit. Unter anderem müssten die Betriebsärzte den Impfstoff direkt über den Pharmagroßhandel bestellen können. Solange diese Regelungen noch nicht getroffen wurden, werden sich die Beschäftigten dann auch in den Impfzentren impfen lassen können.
Aus Sicht des Sozialministeriums ist die schrittweise Öffnung der Impfterminvergabe der „seriösere Weg“, da noch nicht genügend Impfstoff zur Verfügung stehe, um sofort allen Bürgerinnen und Bürgern sofort ein Impfangebot zu machen. Wie berichtet, hat am Montag, 3. Mai, zunächst die Terminvergabe für Menschen mit Vorerkrankungen wie beispielsweise bestimmten Herzerkrankungen oder Asthma begonnen.
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. Allerdings steht nach wie vor zu wenig Impfstoff zur Verfügung, um allen Menschen zeitnah ein Impfangebot machen zu können. Deshalb ist auch innerhalb der KRITIS-Organisationen, -Einrichtungen und -Unternehmen eine Priorisierung notwendig. Die Vorgaben dafür sind in der Corona-Impfverordnung des Bundes festgelegt, an denen sich das Land orientiert. Die Identifikation von Unternehmen der kritischen Infrastruktur liegt in Baden-Württemberg bei den jeweils zuständigen Ministerien, die gemeinsam die KRITIS-Liste erarbeitet haben.
Nunmehr sind die Unternehmen der kritischen Infrastruktur gebeten, zunächst genau zu prüfen, ob der eigene Tätigkeitsbereich innerhalb der kritischen Infrastruktur bevorzugt impfberechtigt ist. Für die Auswahl der in besonders relevanter Position Beschäftigten stellt die Landesregierung eine Handreichung mit Kriterien zur Verfügung.
Quelle: Landkreis Main-Tauber
Quelle: RKI/Arcgis