13 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 29. Januar) – Ein weiterer Todesfall – Maskenpflicht im Landratsamt ausgeweitet
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Freitag, 29. Januar, 13 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffenen Personen leben im Gebiet von sechs Städten und Gemeinden des Landkreises. Es handelt sich in mindestens neun Fällen um Kontaktpersonen zu bekannten Fällen. Zwölf neu Infizierte befinden sich in häuslicher Isolation, eine Person wird stationär behandelt. Für die Kontaktpersonen der neu Infizierten wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 2924.
2635 Personen genesen
Mittlerweile sind 15 weitere und damit insgesamt 2635 Personen wieder genesen. Derzeit sind 236 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 2, Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 73 (+3), Boxberg: 37 (+2), Creglingen: 1, Freudenberg: 11, Großrinderfeld: 2 (+1), Grünsfeld: 3, Igersheim: 60, Königheim: 0, Külsheim: 5, Lauda-Königshofen: 10, Niederstetten: 2 (+1), Tauberbischofsheim: 6 (+1), Weikersheim: 2, Werbach: 0, Wertheim: 18 (+5) und Wittighausen: 0.
Landrat versichert Angehörigen sein tiefes Mitgefühl
Das Gesundheitsamt hat am Freitag, 29. Januar, einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus bestätigt. Bei der Verstorbenen handelt sich um eine Frau im Alter von unter 90 Jahren, die in einem Pflegeheim lebte. Weitere Angaben macht das Landratsamt aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile 53 Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben, davon 33 im Januar dieses Jahres. „Unser tiefes Mitgefühl gilt den Angehörigen und Freunden der Verstorbenen“, erklärt Landrat Reinhard Frank.
Sieben-Tage-Inzidenz bei 80,1
Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Freitag, 29. Januar, bei 80,1. Eine Woche zuvor, am Freitag, 21. Januar, lag er bei 144,3. Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (22. bis 28. Januar) je 100.000 Einwohner, berechnet durch das Gesundheitsamt anhand der tagesaktuellen Fallzahlen.
Selbst gefertigte Stoffmasken und ähnliches nicht mehr erlaubt
Auch Besucherinnen und Besucher des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis müssen ab sofort eine medizinische Maske tragen. Darunter sind die meist auf der Außenseite blauen OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) sowie FFP2-Masken (DIN EN 149:2001) und Masken der Normen KN95 und N95 zu verstehen. Dagegen sind zum Beispiel selbst gefertigte Stoffmasken nicht mehr erlaubt.
Die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken gilt seit der letzten Änderung der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs. Gleiches wurde für Arzt- und Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe und der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie für Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes festgelegt. Die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken betrifft zudem den Einzelhandel sowie Arbeits- und Betriebsstätten einschließlich der Einsatzorte außerhalb der Betriebe. Auch während Veranstaltungen zur Religionsausübung müssen medizinische Masken getragen werden. Noch strenger ist der Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern geregelt, der nur mit FFP2-, KN95- oder N95-Masken erlaubt ist. Kinder bis einschließlich 14 Jahren dürfen in allen genannten Bereichen weiter Alltagsmasken tragen. Darüber hinaus bleiben Kinder bis einschließlich fünf Jahren weiter von der Maskenpflicht ausgenommen.
„Das Tragen von Masken ist eine der wirksamsten Schutzmaßnahmen gegen Infektionen mit dem Coronavirus. Dabei sind medizinische Masken deutlich wirksamer als oftmals selbst gefertigte Alltagsmasken“, erklärt Landrat Reinhard Frank. „Daher ist es nur konsequent, wenn wir die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken nun auch auf unsere Besucherinnen und Besucher ausweiten.“
Die Mitarbeitenden des Landratsamtes müssen bereits seit Inkrafttreten der neu gefassten Corona-Verordnung auf Fluren, in Treppenhäusern, Toiletten und Besprechungsräumen sowie bei Dienstfahrten mit mehreren Personen eine medizinische Maske tragen.
Generell bleiben alle Ämter und Einrichtungen des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis weiterhin bis mindestens Sonntag, 14. Februar, und somit in der Phase des bundesweiten Lockdowns für den Publikumsverkehr geschlossen. Persönliche Vorsprachen sind daher nur in unaufschiebbaren Angelegenheiten und nur nach telefonischer Voranmeldung möglich. Sind die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bekannt, können Termine direkt mit diesen vereinbart werden. Ansonsten ist das Landratsamt unter der zentralen Rufnummer 09341/82-0erreichbar, die stark nachgefragten Bereiche Verkehrsamt/Zulassungsstelle unter 09341/82-4001sowie die Abfallberatung beim Abfallwirtschaftsbetrieb (AWMT) unter 09341/82-4002. Es wird jedoch gebeten, Anliegen vorwiegend per Telefon, E-Mail und über Onlinedienste zu klären.
Quelle: Main-Tauber-Kreis.de