Main-Tauber-Kreis/Wertheim: 10 Coronavirus-Infektionen – Pendler Unterstützung – 7-Tage-Inzidenz 64,2 – Stand 09.02.2021

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Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 9. Februar, 13.30 Uhr)

Zehn neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 9. Februar) – Otto-Rauch-Stift erneut betroffen – Land wird bei Bedarf Pendler unterstützen

Im Main-Tauber-Kreis wurden am Dienstag, 9. Februar, zehn neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Städte und Gemeinden Bad Mergentheim, Freudenberg, Königheim, Tauberbischofsheim und Wertheim. Es handelt sich in neun Fällen um Kontaktpersonen zu bereits bekannten Fällen. Alle neu Infizierten befinden sich in häuslicher Isolation. Für ihre Kontaktpersonen wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 3047.

2829 Personen genesen

Mittlerweile sind sieben weitere und damit insgesamt 2829 Personen wieder genesen. Derzeit sind 161 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 0, Assamstadt: 7, Bad Mergentheim: 9 (+1), Boxberg: 9, Creglingen: 0, Freudenberg: 17 (+6), Großrinderfeld: 4, Grünsfeld: 5, Igersheim: 61, Königheim: 3 (+1), Külsheim: 2, Lauda-Königshofen: 6, Niederstetten: 1, Tauberbischofsheim: 9 (+1), Weikersheim: 4, Werbach: 0, Wertheim: 24 (+1) und Wittighausen: 0.

Sieben-Tage-Inzidenz bei 64,2

Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Dienstag, 9. Februar, bei 64,2. Eine Woche zuvor, am Dienstag, 2. Februar, lag er bei 66,5. Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (2. bis 8. Februar) je 100.000 Einwohner, berechnet durch das Gesundheitsamt anhand der tagesaktuellen Fallzahlen.

Weitere Infektionen im Pflegeheim Otto-Rauch-Stift in Freudenberg bestätigt

Unter den neu Infizierten sind fünf Bewohnerinnen und Bewohner sowie eine Person aus dem Personal des Pflegeheims Otto-Rauch-Stift in Freudenberg. Im Rahmen der neuen flächendeckenden Testung wurden damit insgesamt neun Infektionen bei Bewohnerinnen und Bewohnern sowie zwei bei Mitarbeitenden festgestellt. Wie berichtet, steht der betreffende Wohnbereich unter Quarantäne. Sie umfasst ein Besuchsverbot sowie einen Aufnahme- und Verlegungsstopp.

Land übernimmt Testkosten für Pendler aus Hochinzidenzgebieten

Für den Fall der Einstufung von Nachbarländern als Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet übernimmt das Land Baden-Württemberg künftig die Kosten für Testangebote in Baden-Württemberg für Grenzpendlerinnen und Grenzpendler. Die Corona-Einreise-Verordnung des Bundes sieht bei Einreise das Mitführen eines negativen Corona-Tests vor, der auf Anforderung vorgelegt werden muss. Bezahlt werden die Tests für Personen, die in Baden-Württemberg wohnen und eine Arbeitsstelle im Ausland aufsuchen beziehungsweise für Personen, die zwar im Ausland wohnen, aber in Baden-Württemberg arbeiten. Auch Pendler zu Studien- oder Ausbildungszwecken sind umfasst. Die entsprechende Kabinettsvorlage wurde bereits verabschiedet.

Damit möchte das Land sich bestmöglich auf eine Verschärfung der Einreisebestimmungen für Nachbarländer vorbereiten, die als Hochinzidenzgebiete oder Virusvarianten-Gebiete eingestuft werden. Es soll gewährleistet sein, dass Einreisen aus beruflichen Gründen weiterhin möglich bleiben. Dies sei nicht nur im Interesse der heimischen Wirtschaft und ihrer Mitarbeitenden in Baden-Württemberg, sondern auch für den gemeinsamen europäischen Lebens- und Wirtschaftsraum von großer Bedeutung.

Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 9. Februar, 13.30 Uhr)

Die Einstufung eines Landes zum Hochinzidenzgebiet oder zum Virusvarianten-Gebiet nimmt der Bund vor. Personen, die einreisen, müssen dann den Nachweis über einen negativen Corona-Test mit sich führen, dessen Abstrich nicht älter als 48 Stunden ist. Das gilt auch für Pendlerinnen und Pendler. Diese dürfen sich in Baden-Württemberg künftig kostenlos testen lassen, wenn sie eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, dass die Anwesenheit am Arbeitsplatz zwingend nötig ist und kein Homeoffice oder vergleichbare Regelungen möglich sind.

Als Nachweis reicht ein Antigen-Schnelltest. Den Test können Pendlerinnen und Pendler in Hausarztpraxen und Corona-Schwerpunktpraxen machen lassen. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg betreibt zudem in Friedrichshafen, Wangen im Allgäu, Bad Säckingen, Lörrach, Eschbach (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald), Freiburg, Malterdingen (Landkreis Emmendingen), Offenburg, Rastatt und Karlsruhe zentrale Teststellen. Es ist zeitnah geplant, dass auch die grenznahen Apotheken diese kostenfreien Testungen für Grenzpendler anbieten können.

Die Einstufung als Risikogebiet beziehungsweise als Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die Informationen werden täglich auf der Website des Robert Koch-Instituts auf der Website des Robert-Koch-Instituts veröffentlicht.

Quelle: Main-Tauber-Kreis.de

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