13 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 4. Februar) – Schulen und Kitas bis 21. Februar geschlossen
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Donnerstag, 4. Februar, 13 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Städte und Gemeinden Freudenberg, Großrinderfeld, Tauberbischofsheim und Wertheim. Es handelt sich in zehn Fällen um Kontaktpersonen zu bereits bekannten Fällen. Alle neu Infizierten befinden sich in häuslicher Isolation. Für ihre Kontaktpersonen wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne an-geordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 2990.
2785 Personen genesen
Mittlerweile sind 22 weitere und damit insgesamt 2785 Personen wieder genesen. Derzeit sind 149 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 2, Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 14, Boxberg: 11, Creglingen: 0, Freudenberg: 13 (+3), Großrinderfeld: 9 (+3), Grünsfeld: 3, Igersheim: 53, Königheim: 4, Külsheim: 2, Lauda-Königshofen: 7, Niederstetten: 3, Tauberbischofsheim: 8 (+3), Weikersheim: 2, Werbach: 1, Wertheim: 13 (+4) und Wittighausen: 0.
Infektionen im Pflegeheim Otto-Rauch-Stift in Freudenberg bestätigt
Im Pflegeheim Otto-Rauch-Stift in Freudenberg haben sich die positiven Schnelltest-Ergebnisse im PCR-Test bestätigt. Wie berichtet, hatte das Gesundheitsamt den betreffenden Wohnbereich bereits vorsorglich unter Quarantäne gestellt. Diese bleibt bis auf Weiteres bestehen. Sie umfasst ein Besuchsverbot sowie einen Aufnahme- und Verlegungsstopp. Eine flächendeckende Testung aller Bewohnerinnen, Bewohner und Mitarbeitenden ist bereits veranlasst.
Sieben-Tage-Inzidenz bei 55,1
Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Donnerstag, 4. Februar, bei 55,1. Eine Woche zuvor, am Donnerstag, 28. Januar, lag er bei 89,1. Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (28. Januar bis 3. Februar) je 100.000 Einwohner, berechnet durch das Gesundheitsamt anhand der tagesaktuellen Fallzahlen.
Neue Corona-Verordnung zum 1. Februar in Kraft getreten
Das Land Baden-Württemberg hat die allgemeine Corona-Verordnung erneut aktualisiert. Die neue Fassung ist am Montag, 1. Februar, in Kraft getreten. Kitas, Grundschulen und alle weiterführenden Schulen bleiben demnach bis einschließlich Sonntag, 14. Februar, geschlossen. Aufgrund der anschließenden beweglichen Ferientage, die die meisten Schulen als Fastnachtsferien nutzen, bleiben Kitas, Grundschulen und alle weiterführenden Schulen darüber hinaus auch in der darauffolgenden Woche bis Sonntag, 21. Februar, geschlossen. Für Abschlussklassen kann es weiter abweichende Regelungen geben. Eine Notbetreuung in den Kitas und bis zur 7. Klassenstufe wird weiter angeboten. Dennoch wurde an die Eltern appelliert, sie nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn es wirklich keine andere Lösung gibt.
Hintergrund der Entscheidung war das Auftreten von zahlreichen Infektionen mit der südafrikanischen Mutation des Coronavirus bei Kindern sowie Erzieherinnen und Erziehern in einer Freiburger Kita. Damit waren aus Sicht der Landesregierung die Planungen, die Schulen Anfang Februar wieder zu öffnen, zunächst hinfällig geworden. Die mutierten Virus-Varianten gelten als deutlich ansteckender, so dass die Corona-Regeln aktuell noch strikter eingehalten werden müssten. Die Verschiebung der Schulöffnungen sei umso schmerzlicher, weil viele Kinder darunter leiden, dass sie ihre Freundinnen und Freunde nicht mehr sehen oder sie im Unterricht nicht mehr so gut mitkommen. Ebenso sei es für Eltern zunehmend beschwerlich, das Distanzlernen und die eigene Arbeit – oftmals im Homeoffice – unter einen Hut zu bringen. Durch eine weitere Forcierung von Schnelltests insbesondere in Schulen und Kitas möchte das Land nun eine neue Öffnungsperspektive schaffen.
Der Zutritt von Besuchern zu Krankenhäusern ist nur nach vorherigem negativem Antigentest und zusätzlich mit einem Atemschutz, welcher die Anforderungen des Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, zulässig. Für Kinder von sechs bis einschließlich 14 Jahren ist eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung ausreichend. Die Krankenhäuser müssen den Besuchern die Durchführung der Testung anbieten. Der Zutritt von sonstigen externen Personen zu Krankenhäusern ist nur nach vorherigem negativem Antigentest oder mit einem Atemschutz, welcher die Anforderungen des Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, zulässig.
Wettannahmestellen dürfen nun unter Hygieneauflagen kontaktarm Wettscheine annehmen. Dabei gelten die Regelungen für Mischsortimente und die Personenbeschränkungen pro zehn Quadratmeter des Einzelhandels entsprechend.
Die aktuelle Corona-Verordnung kann unter www.main-tauber-kreis.de/coronavirus im Abschnitt „Richtlinien und Verordnung des Landes und des Bundes“ abgerufen werden.
Quelle. Main-Tauber-Kreis.de