13 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 8. Dezember) – Quarantäne in MCC Seniorenresidenz – Überbrückungshilfen für Betriebe
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Dienstag, 8. Dezember, 13 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Städte und Gemeinden Freudenberg, Grünsfeld, Königheim, Tauberbischofsheim und Wertheim. Es handelt sich in neun Fällen um Kontaktpersonen zu bekannten Fällen. Zwölf neu Infizierte befinden sich in häuslicher Isolation, eine Person wird stationär behandelt. Für ihre Kontaktpersonen wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 1592.
Mittlerweile sind zehn weitere und damit insgesamt 1399 Personen wieder genesen. Derzeit sind 175 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 5, Assamstadt: 2, Bad Mergentheim: 17, Boxberg: 26, Creglingen: 3, Freudenberg: 11 (+3), Großrinderfeld: 2, Grünsfeld: 2 (+1), Igersheim: 8, Königheim: 8 (+3), Külsheim: 6, Lauda-Königshofen: 18, Niederstetten: 3, Tauberbischofsheim: 32 (+3), Weikersheim: 8, Werbach: 1, Wertheim: 22 (+3) und Wittighausen: 1.
Sieben-Tage-Inzidenz bei 123,1
Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Dienstag, 8. Dezember, bei 123,1. Eine Woche zuvor, am Dienstag, 1. Dezember, lag er höher bei 134,4. Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (1. bis 7. Dezember) je 100.000 Einwohner, berechnet durch das Gesundheitsamt anhand der tagesaktuellen Fallzahlen.
Wohnbereich der MCC Seniorenresidenz Wertheim unter Quarantäne
Aufgrund eines Infektionsfalles musste ein Wohnbereich der MCC Seniorenresidenz Wertheim unter Quarantäne gestellt werden. Dies umfasst ein Besuchsverbot sowie einen Aufnahme- und Verlegungsstopp.
Förderung wird verlängert und ausgeweitet
Kleine und mittelständische Unternehmen, (Solo-)Selbständige und Freiberufler, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können weiter Überbrückungshilfe erhalten. Dies gilt ebenso für gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen. Die Förderung wird für die Monate September bis Dezember 2020 verlängert und ausgeweitet.
Antragsberechtigt sind Unternehmen bereits bei einem Umsatzeinbruch in Höhe von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten oder wenn sie im selben Zeitraum insgesamt einen durchschnittlichen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent pro Monat verzeichnen mussten.
Die Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich nach den betrieblichen Fixkosten und ist gestaffelt nach dem Ausmaß des erlittenen Umsatzrückgangs. Es werden 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbrüchen zwischen 30 und unter 50 Prozent gewährt (bisher mindestens 40 Prozent), 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten (bisher 50 Prozent) bei Umsatzeinbrüchen zwischen 50 Prozent und 70 Prozent sowie 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten (bisher 80 Prozent) bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent. Förderfähige Fixkosten sind unter anderem Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, weitere feste Ausgaben, Kosten für Auszubildende und Grundsteuern. Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat.
Ausführliche Informationen über Hilfen für Unternehmen in der Corona-Pandemie hat das Landratsamt unter www.main-tauber-kreis.de/corona-hilfen zusammengestellt; über die Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger wie beispielsweise das Sozialschutz-Paket der Bundesregierung oder das erleichterte Kurzarbeitergeld wird unter www.main-tauber-kreis.de/corona-unterstuetzung umfassend informiert.