Main-Tauber-Kreis/Wertheim: 16 neue Coronavirus-Infektionen – 16. Todesfall – Neue Verordnung Absonderung– Inzidenz 137,5 – Stand 30.11.2020

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Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 30. November, 14.30 Uhr)

16 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion – 16. Todesfall – 69 weitere Personen genesen – Neue Verordnung Absonderung

Im Main-Tauber-Kreis wurden am Montag, 30. November, 16 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion gemeldet. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Städte und Gemeinden Bad Mergentheim, Freudenberg, Igersheim, Külsheim, Lauda-Königshofen, Tauberbischofsheim und Wertheim. Es handelt sich in 14 Fällen um Kontaktpersonen zu bekannten Fällen. Alle neu Infizierten befinden sich in häuslicher Isolation. Für ihre Kontaktpersonen wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 1416.

Landrat erklärt Hinterbliebenen sein Mitgefühl

Vom Gesundheitsamt wurde am Montag ein weiterer Todesfall bestätigt. Es handelt sich um eine über 90-jährige Frau, die in dem unter Quarantäne gestellten Pflegeheim „Haus im Umpfertal“ in Boxberg lebte und bei der ein positiver Befund auf das Coronavirus vorlag. Weitere Angaben macht das Landratsamt aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile 16 Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben, davon fünf im November. „Unser Mitgefühl gilt den Verwandten, Bekannten und Freunden der Verstorbenen“, erklärt Landrat Reinhard Frank.

69 weitere Personen genesen

Mittlerweile sind 69 weitere und damit insgesamt 1207 Personen wieder genesen. Derzeit sind 193 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 2, Assamstadt: 2, Bad Mergentheim: 34 (+5), Boxberg: 23, Creglingen: 6, Freudenberg: 12 (+2), Großrinderfeld: 3, Grünsfeld: 1, Igersheim: 4 (+2), Königheim: 0, Külsheim: 6 (+1), Lauda-Königshofen: 24 (+3), Niederstetten: 8, Tauberbischofsheim: 19 (+2), Weikersheim: 9, Werbach: 7, Wertheim: 31 (+1) und Wittighausen: 2.

Sieben-Tage-Inzidenz bei 137,5

Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Montag, 30. November, bei 137,5 und damit bei einem neuen Höchstwert. Eine Woche zuvor, am 23. November, lag er deutlich niedriger bei 92,2, was auf ein steigendes Infektionsgeschehen schließen lässt. Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (23. bis 29. November) je 100.000 Einwohner, berechnet durch das Gesundheitsamt anhand der tagesaktuellen Fallzahlen.

Quarantänen an Grundschule Lauda-Süd betrifft nur eine Klasse

Anders als am Sonntag, 29. November, zunächst gemeldet, musste das Gesundheitsamt nach Abschluss seiner Ermittlungen erfreulicherweise nur eine Klasse der Grundschule Süd in Lauda – und nicht zwei Klassen – unter Quarantäne stellen.

Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 30. November, 14.30 Uhr)

Betroffene müssen sich selbst in Quarantäne begeben

In Baden-Württemberg gilt mittlerweile die neue Corona-Verordnung Absonderung. Danach müssen sich Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind oder sein könnten – das sind Krankheitsverdächtige, positiv getestete Personen und deren Haushaltsangehörige sowie die jeweiligen weiteren engen Kontaktpersonen der Kategorie 1 – zum Schutz ihrer Mitmenschen selbst in häusliche Quarantäne versetzen. Sie sollten sich sofort und ohne Umwege nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und dort keinen Besuch empfangen. Es darf nicht abgewartet werden, bis eine weitere Anordnung der zuständigen Behörde – beispielsweise des Gesundheitsamtes Main-Tauber-Kreis – erfolgt. Dadurch sollen mögliche weitere Ansteckungen oder Übertragungen besser verhindert sowie eine Entlastung der Gesundheitsämter erreicht werden.

Erster Landesbeamter Christoph Schauder als Leiter des Arbeitsstabes Corona im Landratsamt Main-Tauber-Kreis begrüßt die Neuregelung: „Generell ist die Einschränkung sozialer Kontakte derzeit das beste Mittel, das wir haben, um die Ausbreitung der Pandemie zu begrenzen. Wenn es dennoch zu weiteren Neuinfektionen kommt, müssen die Betroffenen schnellstmöglich in Quarantäne gehen, um die Infektionsketten konsequent zu unterbrechen und damit alle anderen Menschen zu schützen. Es ist nur vernünftig, wenn diese Quarantäne ohne Zeitverzug sofort angetreten wird, noch bevor eine förmliche Anordnung durch unser Gesundheitsamt oder eine andere Behörde erfolgt.“ Gesundheits- und Sozialdezernentin Elisabeth Krug ruft die Menschen im Main-Tauber-Kreis dazu auf, den Infektionsschutz weiterhin sehr ernst zu nehmen und sich bereits bei ersten Symptomen, die auf eine Coronavirus-Infektion hindeuten, freiwillig in Quarantäne zu begeben.

Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus haben und damit krankheitsverdächtig sind (Fieber, trockener Husten, Verlust des Geruchs- und Geschmacksinns etc.), müssen sich laut der neuen Verordnung unverzüglich nach Anordnung oder Durchführung eines PCR-Tests in Quarantäne begeben. Erhält diese Person ein negatives Testergebnis, so endet die Quarantäne automatisch.

Positiv auf das Coronavirus getestete Personen müssen sich unverzüglich nach Kenntnisnahme des positiven Testergebnisses zuhause isolieren. Die häusliche Isolation endet in der Regel zehn Tage nach dem positiven Test oder zehn Tage nach Symptombeginn.

Wenn eine Person mittels Antigentest („Schnelltest“) positiv getestet wurde, wird empfohlen, eine PCR-Testung anzuschließen. Ist auch der PCR-Test positiv, so verbleibt die Person bis zum Ende der zehn Tage in häuslicher Isolation.

Für Haushaltsangehörigevon positiv getesteten Personen beginnt die Quarantäne unverzüglich, nachdem diese vom positiven Test der im Haushalt lebenden Person erfahren haben. Die Quarantäne endet frühestens 14 Tage – ab dem 1. Dezember frühestens zehn Tage – nach der Testung.

Hatte man Kontakt zu einer positiv getesteten Person, muss man sich unverzüglich in Quarantäne begeben, wenn einem mitgeteilt wird, dass man vom Gesundheitsamt als Kontaktperson der Kategorie 1eingestuft wurde. Die Quarantäne endet in der Regel 14 Tage – ab dem 1. Dezember in der Regel zehn Tage – nach dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person.

Bund und Länder sind darin übereingekommen, das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne ab dem 1. Dezember grundsätzlich einheitlich auf im Regelfall zehn Tage festzulegen. Die Verordnung wird in diesem Punkt zum 1. Dezember entsprechend angepasst. Unabhängig von der neuen Verordnung erhalten Infizierte und deren Kontaktpersonen im Main-Tauber-Kreis auch weiterhin eine schriftliche Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamtes. Diese kann beispielsweise dem Arbeitgeber vorgelegt werden.

Quelle: Main-Tauber-Kreis.de
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