18 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 14./15. November) – Sorgsame Abwägung bei Infektionen in Schulen
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Wochenende insgesamt 18 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion gemeldet, davon 17 am Samstag, 14. November, und eine am Sonntag, 15. November. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Städte und Gemeinden Bad Mergentheim, Boxberg, Creglingen, Freudenberg, Großrinderfeld, Königheim, Külsheim, Tauberbischofsheim, Weikersheim und Wertheim. Es handelt sich in mindestens neun Fällen um Kontaktpersonen zu bekannten Fällen. 17 neu Infizierte befinden sich in häuslicher Isolation, eine Person ist in stationärer Behandlung. Für ihre Kontaktpersonen wird ebenfalls häusliche Isolation angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 1096.
Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind, wie berichtet, insgesamt 892 Personen wieder genesen. Derzeit sind 192 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 2, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 17 (+4), Boxberg: 2 (+1), Creglingen: 22 (+2), Freudenberg: 4 (+1), Großrinderfeld: 8 (+1), Grünsfeld: 13, Igersheim: 9, Königheim: 3 (+1), Külsheim: 8 (+1), Lauda-Königshofen: 23, Niederstetten: 0, Tauberbischofsheim: 23 (+2), Weikersheim: 6 (+1), Werbach: 3, Wertheim: 45 (+4) und Wittighausen: 4.
Sieben-Tage-Inzidenz bei 91,4
Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz beträgt am Sonntag, 15. November, 91,4. Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (8. bis 14. November) je 100.000 Einwohner, berechnet durch das Gesundheitsamt anhand der tagesaktuellen Fallzahlen.
Teil einer Klasse der Realschule St. Bernhard in Bad Mergentheim unter Quarantäne
Aufgrund eines Infektionsfalls musste ein Teil einer Klasse der Realschule St. Bernhard in Bad Mergentheim unter Quarantäne gestellt werden.
Bei konsequentem Maskentragen ist Verzicht auf Quarantäne-Anordnung möglich
Nachdem in den weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch während des Unterrichts eingeführt wurde, wird dies durch das Gesundheitsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis bei der Einstufung von Kontaktpersonen berücksichtigt.
„Weiterhin findet in jedem Fall eine gewissenhafte Überprüfung statt, ob Quarantänen sein müssen oder nicht“, fasst Erster Landesbeamter Christoph Schauder als Leiter des Arbeitsstabes Corona zusammen. „Wenn in einer Schule ein Infektionsfall auftritt, kann nunmehr jedoch unter bestimmten Umständen auf die Anordnung von Quarantänen für ganze Klassen verzichtet werden – und zwar dann, wenn im infektiösen Zeitraum alle Beteiligten im Unterricht und in den Pausenzeiten jederzeit Maske getragen oder den Mindestabstand eingehalten haben.“
Wenn in bestimmten Situationen in der Schule auf das Tragen von Masken verzichtet wurde – beispielsweise im Sportunterricht – und eine Person in dieser Zeit infektiös war, müssen dagegen weiterhin Quarantänen für ganze Klassen oder Klassenteile angeordnet werden. Insbesondere beim Verzicht auf die Anordnung von Quarantänen muss in der Folgezeit der Gesundheitszustand der Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klasse sowie ihrer Lehrkräfte genau beobachtet werden, ob nicht wider Erwarten doch Symptome auftreten, die auf eine Coronavirus-Infektion hindeuten. Dann wird sofort eine Testung veranlasst.
„Wenn die inzwischen eingeführte Verpflichtung zum konsequenten Tragen von Masken auch während des Unterrichts nicht berücksichtigt wird, ist diese Verpflichtung im Grunde obsolet“, ergänzt Gesundheits- und Sozialdezernentin Elisabeth Krug. „Wir wissen aber, dass richtig getragene Mund-Nasen-Bedeckungen das Risiko einer Ansteckung wirksam und deutlich verringern, insbesondere wenn man selbst und das Gegenüber mitmacht. Dabei müssen sowohl Mund als auch Nase vollständig bedeckt sein, denn Halbmast hilft nix!“. Unbestreitbar sei es nicht immer angenehm, für längere Zeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. „Aber diesen Beitrag müssen wir alle gemeinsam leisten, um das Infektionsgeschehen bestmöglich zu begrenzen.“
Entscheidenden Einfluss auf die Einstufung von Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt hat die Frage, wann die infizierte Person ansteckend geworden ist. Wenn eine Person nachgewiesenermaßen mit dem Coronavirus infiziert ist und Symptome zeigt, wird gemäß den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts davon ausgegangen, dass sie bereits zwei Tage vor dem Auftreten der Symptome infektiös, also ansteckend, war.
Quelle: main-tauber-kreis.de