224 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 18. und 19. November) – Land verlängert fiktiven Unternehmerlohn
Im Main-Tauber-Kreis wurden in der Zeit von Donnerstag, 18., bis Freitag, 19. November, insgesamt 224 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt, davon 92 am Donnerstag und 132 am Freitag. Die betroffenen Personen befinden sich in häuslicher Isolation. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 7548.
937 Personen aktiv von Infektion betroffen
Die Zahl der Genesenen steigt um 67 Personen auf 6515. Somit sind derzeit 937 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen.
Indikatoren für das Pandemie-Geschehen laut LGA am Donnerstag
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Donnerstag, 18. November, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 251,0. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (12. bis 18. November) je 100.000 Einwohner. Allerdings wurde dieser Wert zu niedrig ausgewiesen. Zwar hat das Gesundheitsamt des Main-Tauber-Kreises am Donnerstag, 18. November, die festgestellten Infektionen an das Landesgesundheitsamt (LGA) übermittelt und dies auch bestätigt bekommen. Dennoch wurden die Fälle nicht im Lagebericht des LGA aufgeführt. Gründe hierfür sind dem Landratsamt derzeit nicht bekannt, die Prüfung läuft.
Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg lag bei 5,7. Sie beschreibt die Zahl der Menschen, die in den vergangenen sieben Tagen in Baden-Württemberg mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert wurden, je 100.000 Einwohner. Die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB) in Baden-Württemberg lag bei 439.
Die aktuellen Werte für Freitag, 19. November, können ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.
Hilfe in Höhe von 1000 Euro pro Monat möglich
Das Land Baden-Württemberg verlängert den fiktiven Unternehmerlohn bis zum Jahresende. Das hat der Ministerrat vor kurzem beschlossen. Die landesseitige Ergänzungsförderung kommt insbesondere den von der Krise weiterhin schwer getroffenen Soloselbständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen zugute.
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg teilte mit, dass mit dem fiktiven Unternehmerlohn während der Pandemie bereits zahlreiche Unternehmerinnen und Unternehmer im Land zusätzlich zu den Bundesförderungen unterstützt werden konnten. Das Land schließe auch weiterhin eine der letzten verbleibenden Förderlücken in der Überbrückungshilfe des Bundes. Die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer könnten damit eine pauschalierte Unterstützung in Höhe von 1000 Euro pro Monat erhalten.
Viele Inhaberinnen und Inhaber von Personengesellschaften und Einzelunternehmen bezögen keine eigenen Gehälter, weshalb eine reine Fixkostenerstattung nicht ausreiche, erklärte das Wirtschaftsministerium. Bereits seit dem Start der Soforthilfe Corona im März 2020 ergänzt das Land die Corona-Programme des Bundes um einen fiktiven Unternehmerlohn, der laut Ministerium insbesondere Soloselbstständigen, Angehörigen der Freien Berufe sowie Inhaberinnen und Inhabern von Personengesellschaften und Einzelunternehmen eine bedeutende Stütze ist. Sie werden in Baden-Württemberg mit dem fiktiven Unternehmerlohn ergänzend zur Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis Dezember 2021 pauschal mit einem Festbetrag in Höhe von 1000 Euro pro Monat unterstützt. Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019.
Die Überbrückungshilfe III Plus, das zentrale branchenoffene Corona-Hilfsprogramm des Bundes, wie auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen wurden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Im Gleichschritt zu den Programmen des Bundes wird auch das baden-württembergische Modell des fiktiven Unternehmerlohns fortgesetzt.
Der fiktive Unternehmerlohn für die Monate Oktober bis Dezember 2021 kann in Kürze über die Plattform des Bundes im Rahmen der Antragstellung auf Überbrückungshilfe III Plus beantragt werden. Wurde die Überbrückungshilfe III Plus bereits bewilligt, kann der fiktive Unternehmerlohn auch nachträglich über einen Änderungsantrag beantragt werden.
Impfaktionstag am Samstag, 27. November, im ganzen Landkreis
Mobile Impfteams sind am Montag, 22. November, von 11 bis 16 Uhr am Impfstützpunkt in der Rotkreuzklinik in Wertheim, Rotkreuzstraße 2 (Besuchernebeneingang), im Einsatz.
In der Großsporthalle am Schul- und Sportzentrum in Igersheim, Erlenbachstraße 11, stehen am Dienstag, 23. November, von 11 bis 17 Uhr mobile Impfteams zur Verfügung
Außerdem werden mobile Impfteams am Mittwoch, 24. November, von 10 bis 15 Uhr in der Tauber-Franken-Halle in Königshofen, Hauptstraße 1, eingesetzt.
Des Weiteren werden mobile Impfteams am Donnerstag, 25. November, von 11 bis 17 Uhr im Gründerzentrum in Tauberbischofsheim, Am Wört 1, bereitstehen.
Bei allen Terminen werden die Impfstoffe von BioNtech/Pfizer, Moderna und Johnson & Johnson angeboten. Ein anderes Präparat kann nicht gewählt werden.
Es können alle interessierten Menschen mit Wohnsitz in Deutschland eine Impfung (Erst-, Zweit- und Drittimpfung) erhalten. Das Angebot ist also ausdrücklich nicht auf Einwohnerinnen und Einwohner des Main-Tauber-Kreises oder des Landes Baden-Württemberg beschränkt. Eine Impfung ist für Personen ab zwölf Jahren möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erscheinen. Je nach Andrang können möglicherweise Wartezeiten entstehen. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig. Für die Impfung muss der Personalausweis und, falls vorhanden, das gelbe Impfbuch mitgebracht werden.
Unter dem Motto „Wir impfen für Ihr Leben gern“ findet am Samstag, 27. November, ein Impfaktionstag statt. Zahlreiche Arztpraxen im Main-Tauber-Kreis nehmen an dieser Aktion teil. Unter www.dranbleibenbw.de haben einige Praxen ihre Teilnahme angekündigt.
Quelle: Main-Tauber-Kreis.de