Main-Tauber-Kreis/Wertheim: 23 Coronavirus-Infektion – Weiterer Todesfall – 7-Tage-Inzidenz 144,3 – Stand 22.01.2021

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Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 22. Januar, 15.30 Uhr)

23 Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt (Zahlen 22. Januar)
Ab sofort Anträge auf Förderung im Rahmen von »Invest BW« möglich

Im Main-Tauber-Kreis wurden am Freitag, 22. Januar, 23 Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffenen Personen leben im Gebiet von acht Städten und Gemeinden des Landkreises. Es handelt sich in mindestens 15 Fällen um Kontaktpersonen zu bekannten Fällen. Die neu Infizierten befinden sich in häuslicher Isolation. Für die Kontaktpersonen der neu Infizierten wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 2828.

Ein weiterer Todesfall bestätigt

Vom Gesundheitsamt wurde am Freitag ein weiterer Todesfall bestätigt, bei dem ein positiver Befund auf das Coronavirus vorlag. Es handelt sich um eine unter 90-jährige Frau. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile 41 Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben. „Den Hinterbliebenen gilt unser tiefes Mitgefühl“, erklärte Landrat Reinhard Frank.

2472 Personen genesen

Mittlerweile sind 33 weitere und damit insgesamt 2472 Personen wieder genesen. Derzeit sind 315 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 5, Assamstadt: 7, Bad Mergentheim: 93 (+5), Boxberg: 45, Creglingen: 9 (+1), Freudenberg: 29 (+1), Großrinderfeld: 4, Grünsfeld: 4 (+2), Igersheim: 63 (+8), Königheim: 0, Külsheim: 3, Lauda-Königshofen: 17 (+1), Niederstetten: 2, Tauberbischofsheim: 13, Weikersheim: 6 (+3), Werbach: 0, Wertheim: 15 (+2) und Wittighausen: 0.

Sieben-Tage-Inzidenz bei 144,3

Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Freitag, 22. Januar, bei 144,3. Eine Woche zuvor, am Freitag, 15. Januar, lag er bei 130,7. Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (14. bis 20. Januar) je 100.000 Einwohner, berechnet durch das Gesundheitsamt anhand der tagesaktuellen Fallzahlen.

Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 22. Januar, 15.30 Uhr)

300 Millionen Euro aus Rücklage „Zukunftsland BW – gestärkt aus der Krise“

Ab sofort können Anträge für das branchenoffene Programm „Invest BW“ für Unternehmen aller Größen gestellt werden. Das Land stellt dafür insgesamt 300 Millionen Euro aus der Rücklage „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ bereit. Mit dem größten branchenoffenen einzelbetrieblichen Innovations- und Investitionsförderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs sollen der von der Pandemie stark gebeutelten Wirtschaft ein kräftiger Schub gegeben und Investitionen in Zukunftstechnologien vorangetrieben werden. Aus Sicht des Wirtschaftsministeriums darf keine Zeit verloren werden, damit die wirtschaftlichen Folgen der Krise möglichst gering gehalten werden können. Gerade in der schwierigen Zeit des Lockdowns sei der Antragsstart ein wichtiges Signal für die Unternehmen im Land.

„Invest BW“ bietet den Unternehmen Perspektiven sowie schnelle und unbürokratische Unterstützung. Mit dem Programm soll eine starke konjunkturelle Hebelwirkung erzielt und ein wichtiger Beitrag geleistet werden, um Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Baden-Württemberg zu halten. Der globale Innovationswettbewerb gewinnt laut Wirtschaftsministerium zunehmend an Härte. Wenn Baden-Württemberg seine Position als eine der führenden Innovationsregionen Europas erhalten wolle, müsse gezielt in Zukunftstechnologien investiert werden, denn davon hänge die künftige wirtschaftliche Stärke ab. Viele Unternehmen mussten ihre Innovationsanstrengungen und Investitionen aufgrund des wirtschaftlichen Einbruchs im vergangenen Jahr vorübergehend stark reduzieren oder gar einstellen. Hier setzt Invest BW an und unterstützt gezielt den Mittelstand, denn innovative Produkte, Dienstleistungen und Prozesse sowie Investitionen für technologische Transformation und Nachhaltigkeit seien der beste Weg, um wirtschaftlich gestärkt aus der Pandemie zu kommen.

Ab sofort können Anträge für die einzelbetriebliche Innovations- und Investitionsförderung beim beauftragten Projektträger „VDI/VDE Innovation + Technik GmbH“ auf der Internetseite www.invest-bw.de eingereicht werden. Weitere Details und detaillierte Anforderungen zur Auswahl und Bewertung der Anträge sind in den Verwaltungsvorschriften des Wirtschaftsministeriums festgelegt. Eine Antragstellung ist in beiden Förderlinien fortlaufend möglich.

Innovationsförderung

Für Innovationsvorhaben beträgt der maximale Förderzuschuss fünf Millionen Euro. Im Rahmen der Innovationsförderung können Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben gefördert werden, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen. Damit soll die Erschließung neuer Marktfelder gelingen und eine Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Innovationskraft der Unternehmen in Baden-Württemberg erreicht werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Baden-Württemberg, bei Verbundvorhaben auch gemeinsam mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus Baden-Württemberg. Die Fördersätze sind abhängig von der Unternehmensgröße. Klein- und Mittelunternehmen erhalten demnach besonders attraktive Förderkonditionen und können in Verbundvorhaben bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet bekommen. Der Umsetzungszeitraum der Förderprojekte soll 24 Monate betragen.

Investitionsförderung

In der Investitionsförderung können Unternehmen Zuschüsse bis maximal eine Million Euro erhalten. Gefördert werden Errichtungsinvestitionen (Ansiedlungen), Erweiterungsinvestitionen und Investitionen in die Transformation oder Diversifizierung einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Antragsberechtigt sind branchenübergreifend Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Baden-Württemberg. Der Regelfördersatz in der Investitionsförderung beträgt unabhängig von der Unternehmensgröße zehn Prozent. Zusätzlich sind Förderaufschläge in Form eines Nachhaltigkeitsbonus oder für Projekte von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg möglich. Der Höchstfördersatz beträgt 25 Prozent. Die Investitionsvorhaben müssen dazu geeignet sein, eine Steigerung der Produktivität, der Effizienz oder der Flexibilität des Unternehmens zu ermöglichen und dessen Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Außerdem müssen sie dazu beitragen, die Ziele der ökonomischen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit zu erreichen und einen positiven Beitrag zur Umwelt- und Ressourcenschonung zu leisten. Ebenso müssen sie zur nachhaltigen und langfristigen Unternehmensentwicklung des Unternehmens beitragen sowie die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen aktiv fördern.

Weitere Informationen zur Innovationsförderung unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/invest-bw-innovationsfoerderung/

Weitere Informationen zur Investitionsförderung unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/invest-bw-investitionsfoerderung/

Quelle: Main-Tauber-Kreis.de

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