25 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 29. April) – Inzidenz erstmals wieder unter 100 – Bundesnotbremse gilt weiter
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Donnerstag, 29. April, insgesamt 25 Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die von den neuen Infektionsfällen betroffenen Personen leben im Gebiet von neun Städten und Gemeinden und befinden sich in häuslicher Isolation. Es handelt sich in mindestens acht Fällen um Kontaktpersonen zu bereits bekannten Fällen, eine Person ist aus einem Hochinzidenzgebiet im Ausland zurückgekehrt. Für die Kontaktpersonen der neu Infizierten wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 4716.
31 weitere Personen genesen
Inzwischen sind 31 weitere und damit insgesamt 4293 Personen wieder genesen. Somit sind derzeit 338 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 2, Assamstadt: 3 (+1), Bad Mergentheim: 79 (+4), Boxberg: 22 (+2), Creglingen: 8 (+4), Freudenberg: 15 (+1), Großrinderfeld: 5, Grünsfeld: 11, Igersheim: 7, Königheim: 3, Külsheim: 30, Lauda-Königshofen: 34 (+3), Niederstetten: 13 (+2), Tauberbischofsheim: 25 (+2), Weikersheim: 5, Werbach: 2, Wertheim: 72 (+6) und Wittighausen: 2.
27 weitere Fälle von Virus-Mutationen nachgewiesen
Bei 27 weiteren der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben eine Mutation des Coronavirus nachgewiesen. Es handelt sich in allen Fällen um die britische Variante (B.1.1.7). Nunmehr wurde bei insgesamt 788 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.
Sieben-Tage-Inzidenz am Mittwoch bei 90,6
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Mittwoch, 28. April, nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 90,6 und damit erstmals seit längerer Zeit wieder deutlich unter dem Wert von 100. Dennoch gelten die Regelungen der Bundesnotbremse im Main-Tauber-Kreis zunächst unverändert weiter, beispielsweise die Ausgangsbeschränkung ab 22 Uhr oder die Begrenzung privater Treffen drinnen und draußen auf einen Haushalt plus eine weitere Person.
Erst wenn der Wert fünf Werktage in Folge unter 100 liegt, entfallen die schärferen Notbremse-Regelungen am übernächsten Tag. Steigt die Inzidenz nur einen Tag lang über 100, endet die Zählung der erforderlichen fünf Tage. Sie beginnt dann wieder von vorne, sobald der Wert erneut unter die Schwelle von 100 sinkt.
„Jede und jeder einzelne kann einen wichtigen Teil dazu beitragen, dass wir endlich dauerhaft auf einen Wert von unter 100 kommen und damit wieder mehr Freiheiten möglich sind. Und zwar dadurch, dass die Corona-Regeln jederzeit eingehalten werden, dass also auf Abstand, Hygiene und Maske im Alltag geachtet wird und soziale Kontakte weiter deutlich reduziert werden“, erklärt Erster Landesbeamter Christoph Schauder. Dagegen leiste nicht regelkonformes Verhalten einen direkten Beitrag dazu, dass die Regelungen der Bundesnotbremse weiter gelten müssen. Aktuell erwäge die Landesregierung aufgrund steigender Zahlen in Baden-Württemberg sogar wieder schärfere Bestimmungen, die über die Bundesnotbremse hinausgehen könnten.
Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (22. bis 28. April) je 100.000 Einwohner. Eine Woche zuvor, am Mittwoch, 21. April, lag der Wert bei 130,7. Der aktuelle Wert für Donnerstag, 29. April, kann ab dem frühen Freitagmorgen im Dashboard des RKI unter https://corona.rki.de abgerufen werden.
Nur für Impfung im Impfzentrum ist ein Attest erforderlich
Das Land öffnet ab Montag, 3. Mai, die Vergabe von Impfterminen für alle Menschen mit Vorerkrankungen aus der dritten Priorität nach §4 der Corona-Impfverordnung des Bundes. Dazu gehören zahlreiche Menschen mit Vorerkrankungen, darunter behandlungsfreie Krebserkrankungen, HIV, Rheuma-, Autoimmun- und Herzerkrankungen, Asthma oder Adipositas. Lediglich für die Impfung im Impfzentrum ist dabei ein ärztliches Attest als Impfbescheinigung erforderlich. In diesem Zusammenhang bitten das Sozialministerium und die Kassenärztliche Vereinigung darum, erst dann ein Attest in der Praxis des behandelnden Arztes oder der Ärztin anzufordern, wenn ein Impftermin im Impfzentrum vereinbart wurde, am besten erst wenige Tage vor dem vereinbarten Termin.
Die Hausarztpraxen haben derzeit aufgrund der Corona-Impfungen und wegen vermehrten Nachfragen in diesem Zusammenhang mit einem hohen Andrang zu tun. Das Attest erst nach der Terminbuchung anzufragen hilft, die anfallende Arbeit in den Praxen besser zu verteilen und die Erreichbarkeit der Praxen sicher zu stellen. Vorerkrankte Menschen, die sich ohnehin beim Haus- oder Facharzt impfen lassen möchten, brauchen kein Attest. Die Daten über ihre Erkrankung liegen in der Praxis vor, ein eigener Nachweis erübrigt sich damit. Die Praxen werden sich abhängig von ihren Kapazitäten selbst bei den infrage kommenden Patientinnen und Patienten melden. Sie kennen ihre Patientinnen und Patienten und wissen daher, wer eine Impfung am dringendsten braucht. Daher wird ebenso gebeten, von Anfragen nach Impfterminen bei den Praxen abzusehen.
Quelle: Landkreis Main-Tauber
Quelle Rki/Arcgis: