Main-Tauber-Kreis / Wertheim: 27 neue Coronavirus-Infektionen – Inzidenz 83,3 – Stand 25.10. – Rathauschefs über Inhalte der neuen Allgemeinverfügung informiert

Videokonferenz mit Oberbürgermeistern, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern

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Rathaus Foto: RayMedia.de

27 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt (Zahlen 25. Oktober) – Rathauschefs über Inhalte der neuen Allgemeinverfügung informiert

Im Main-Tauber-Kreis wurden am Wochenende insgesamt 27 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion gemeldet, davon drei am Samstag, 24. Oktober, und 24 am Sonntag, 25. Oktober. Die Betroffenen leben im Gebiet der Städte und Gemeinden Bad Mergentheim, Boxberg, Grünsfeld, Igersheim, Niederstetten, Tauberbischofsheim, Werbach, Weikersheim und Wertheim. Es handelt sich in mindestens 19 Fällen um Kontakte zu bereits bekannten Fällen sowie um zwei Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet. Die neu Infizierten befinden sich in häuslicher Isolation. Die Kontakte der neu Infizierten werden, soweit erforderlich, ermittelt. Für die Kontaktpersonen wird häusliche Isolation angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 807.

Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind 19 weitere und damit insgesamt 614 Personen wieder genesen. Derzeit sind 182 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 1, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 56 (+5), Boxberg: 22 (+1), Creglingen: 1, Freudenberg: 1, Großrinderfeld: 3, Grünsfeld: 5 (+1), Igersheim: 14 (+4), Königheim: 3, Külsheim: 4, Lauda-Königshofen: 6, Niederstetten: 4 (+1), Tauberbischofsheim: 21 (+2), Weikersheim: 12 (+4), Werbach: 6 (+4), Wertheim: 21 (+5) und Wittighausen: 2.

 

Inzidenz steigt auf 83,3

Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Sonntag, 25. Oktober, bei 83,3. Er beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (18. bis 24. Oktober) je 100.000 Einwohner, berechnet durch das Gesundheitsamt anhand der tagesaktuellen Fallzahlen.

 

Videokonferenz mit Oberbürgermeistern, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern

 

Erster Landesbeamter Christoph Schauder als Leiter des Corona Arbeitsstabs im Landratsamt sowie Gesundheits- und Sozialdezernentin Elisabeth Krug haben am Freitagnachmittag die Rathauschefs aus dem Main-Tauber-Kreis über die aktuelle Corona-Lage sowie die Inhalte der neuen Allgemeinverfügung des Landkreises informiert. In der rund zweistündigen Videokonferenz wurde vereinbart, dass die Kommunen sowie die Landkreisverwaltung auch weiterhin geschlossen an einem Strang ziehen. Der Erste Landesbeamte und die Dezernentin bedankten sich dabei ausdrücklich bei den Oberbürgermeistern, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern für die ausgezeichnete und vertrauensvolle Zusammenarbeit in den zurückliegenden fast acht Monaten der Corona-Pandemie. Man vereinbarte, die Themen im Zusammenhang mit dem Coronavirus-Geschehen weiterhin ruhig, besonnen und strukturiert abzuarbeiten.

 

Es wurden zudem zahlreiche Fragen zur konkreten Umsetzung der neuen Regelungen in den 18 Städten und Gemeinden im Landkreis geklärt. Dabei wurde deutlich, dass die Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister die Inhalte der Allgemeinverfügung des Landkreises geschlossen mittragen.

Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 25. Oktober, 15.00 Uhr)

Offene Fragen wurden insbesondere hinsichtlich der neuen, noch strengeren Beschränkungen von Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen geklärt. Im öffentlichen und im privaten Raum dürfen maximal noch zehn Personen zu Ansammlungen, Treffen, Feiern oder anderen privaten Veranstaltungen zusammenkommen. Dafür gibt es nur noch eine einzige Ausnahme: Bei der reinen Kernfamilie (Verwandtschaft in gerader Linie, Geschwister und jeweilige Partner) können es auch mehr sein. Die Regelung des Landes, dass sich zwei größere Haushalte mit insgesamt mehr als zehn Personen treffen dürfen, ist durch die Allgemeinverfügung des Kreises außer Kraft gesetzt.

 

An Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen nur noch maximal 50 Personen teilnehmen. Feiern aus privatem Anlass (also etwa zu einem Geburtstag oder anlässlich einer Hochzeit) zählen ausdrücklich nicht zu dieser Kategorie; dort gilt deshalb die Obergrenze von zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern bzw. Angehörige einer Kernfamilie. Unter freiem Himmel dürfen maximal 100 Personen an Veranstaltungen teilnehmen.

 

Weiterhin gültig bleiben im Main-Tauber-Kreis jedoch die landesweit geltenden Regelungen der Corona-Verordnung Sport. Auch die Regelungen der Corona-Verordnung religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen haben im Main-Tauber-Kreis weiterhin Gültigkeit. Demnach dürfen in der Pandemiestufe 3, die aktuell landesweit ausgerufen wurde, an Veranstaltungen im Freien bei Todesfällen – also insbesondere Bestattungen –maximal 100 Personen teilnehmen.

 

Zu den wesentlichen Regelungen der Allgemeinverfügung des Landkreises gehört darüber hinaus eine ausgeweitete Maskenpflicht. Sie besteht auch im Freien überall dort, wo der Mindestabstand von 1,50 Metern voraussichtlich nicht eingehalten werden kann. Dies gilt nach dem Wortlaut der Verfügung jederzeit in Fußgängerzonen, auf (Wochen-)Märkten, als Zuschauer auf dem Sportplatz bzw. in Sport- und Wettkampfstätten, an allen Bussteigen und Bushaltestellen (jeweils zehn Meter um das Haltestellenschild herum) und zusätzlich in allen sonstigen Bereichen, in denen es vor Ort bereits speziell angeordnet worden ist.

 

Für kulturelle Veranstaltungen mit fest zugewiesenem Sitzplatz sind nach der Allgemeinverfügung maximal 150 Personen zugelassen. Ab 23 Uhr gilt eine Sperrzeit für alle Schank- und Speisewirtschaften, die bis 6 Uhr des Folgetags andauert. Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, die nach einem Krankenhausaufenthalt (wieder) dort aufgenommen werden, müssen zuvor zwingend einen Corona-Test machen, wenn ihr letzter Test länger als 48 Stunden zurückliegt.

 

Die Allgemeinverfügung kann unter www.main-tauber-kreis.de/coronavirus im Abschnitt „Allgemeinverfügungen des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis“ abgerufen werden. Sie tritt außer Kraft, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vorangegangenen sieben Tagen bezogen auf den Main-Tauber-Kreis an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. Die Landkreisverwaltung wird darüber informieren.

Quelle: Main-Tauber-Kreis.de

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