Main-Tauber-Kreis / Wertheim: 28 neue Coronavirus-Infektionen – Kein Todesfall – Hilfe für gemeinnützige Vereine – Inzidenz 70,2 – Stand 08.11.2020

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Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 8. November, 15.30 Uhr)

28 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt (Zahlen 8. November) – Land verlängert Hilfe für gemeinnützige Vereine

Im Main-Tauber-Kreis wurden am Wochenende 28 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion gemeldet, davon 20 am Samstag, 7. November, und acht am Sonntag, 8. November. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Städte und Gemeinden Assamstadt, Bad Mergentheim, Königheim, Lauda-Königshofen, Tauberbischofsheim, Weikersheim, Werbach und Wertheim. Es handelt sich in 17 Fällen um Kontaktpersonen zu bekannten Fällen sowie um zwei Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet. Die neu Infizierten befinden sich in häuslicher Isolation. Für die Kontaktpersonen wird ebenfalls häusliche Isolation angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 982.

Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind, wie berichtet, insgesamt 792 Personen wieder genesen. Derzeit sind 178 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 3, Assamstadt: 3 (+1), Bad Mergentheim: 21 (+1), Boxberg: 2, Creglin-gen: 5, Freudenberg: 2, Großrinderfeld: 5, Grünsfeld: 9, Igersheim: 5, Königheim: 4 (+2), Külsheim: 20, Lauda-Königshofen: 19 (+4), Niederstetten: 2, Tauberbischofsheim: 20 (+7), Weikersheim: 7 (+1), Werbach: 2 (+1), Wertheim: 48 (+11) und Wittighausen: 1.

Sieben-Tage-Inzidenz bei 70,2

Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz steigt am Sonntag, 8. November, auf 70,2. Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (1. bis 7. November 2020) je 100.000 Einwohner, berechnet durch das Gesundheitsamt anhand der tagesaktuellen Fallzahlen.
Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 8. November, 15.30 Uhr)

Unterstützung in Höhe von bis zu 12.000 Euro möglich

Gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen können fünf weitere Monate lang Anträge auf finanzielle Unterstützung stellen. Die Hilfe der Landesregierung richtet sich an Organisationen, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind, bislang keine andere finanzielle Unterstützung erhalten haben.

Schon die erste Welle der Corona-Pandemie hat laut Sozialministerium gezeigt, dass auf die vielen Vereine und zivilgesellschaftlichen Organisationen in Baden-Württemberg und auf das Ehrenamt Verlass ist. Die wertvolle Arbeit von Vereinen und zivilgesellschaftlichen Organisationen dürfe auch durch die zweite Welle nicht wegbrechen. Deshalb habe das Kabinett die Verlängerung der Unterstützung beschlossen.

Sie erfolgt durch eine jeweils einmalige Förderung von maximal 12.000 Euro pro Verein oder Organisation, die nicht zurückbezahlt werden muss. Die Mittel sollen zur Deckung zwangsläufiger Fixkosten bei gleichzeitig seit dem 11. März 2020 entgangenen Einnahmen (Eintrittsgel-der, Spenden oder Einnahmen aus Veranstaltungen) dienen.

Anträge stellen können gemeinnützige Vereine und gemeinnützige Organisationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration. Hierzu zählen beispiels-weise Nachbarschaftshilfen, Offene Hilfen, Tafelvereine, Selbsthilfevereine, Betreuungsvereine, Mehrgenerationenhäuser, Vereine und freie Träger in der Kinder- und Jugendarbeit, Familien- und Mütterzentren, Migrantenvereine und -organisationen, die überwiegend Integrationsarbeit leisten, oder solche im Bereich Demokratieförderung. Bestehende Hilfsangebote haben Vorrang beziehungsweise werden angerechnet.

Nähere Informationen und den Link zum Online-Antrag gibt es auf www.main-tauber-kreis.de/corona-hilfen-vereine.
Quelle: main-tauber-kreis.de
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