29 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt (Zahlen 6. Dezember) – Schulklasse in Creglingen unter Quarantäne – Land trifft Regelungen für Schulbetrieb vor den Weihnachtstagen
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Wochenende insgesamt 29 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt, davon 15 am Samstag, 5. Dezember, und 14 am Sonntag, 6. Dezember. Die betroffenen Personen leben im Gebiet von elf Städten und Gemeinden des Landkreises. Es handelt sich in 15 Fällen um Kontaktpersonen zu bekannten Fällen. 24 neu Infizierte befinden sich in häuslicher Isolation, fünf Personen sind in stationärer Behandlung. Für die Kontaktpersonen der neu Infizierten wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 1561.
Mittlerweile sind, wie berichtet, insgesamt 1319 Personen wieder genesen. Derzeit sind 225 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 10 (+1), Assamstadt: 3, Bad Mergentheim: 33 (+2), Boxberg: 30 (+1), Creglingen: 3 (+1), Freudenberg: 12 (+2), Großrinderfeld: 3 (+1), Grünsfeld: 1, Igersheim: 8, Königheim: 4 (+3), Külsheim: 7, Lauda-Königshofen: 25 (+4), Niederstetten: 7, Tauberbischofsheim: 37 (+9), Weikersheim: 9 (+1), Werbach: 2, Wertheim: 30 (+4) und Wittighausen: 1.
Grundschulklasse in Quarantäne
Aufgrund eines Infektionsfalles wurde für eine Klasse sowie für einzelne Lehrkräfte der Grundschule Creglingen vom Gesundheitsamt Quarantäne angeordnet.
Sieben-Tage-Inzidenz bei 114,1
Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Sonntag, 6. Dezember, bei 114,1. Eine Woche zuvor, am Sonntag, 27. November, lag er deutlich höher bei 134,4. Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (29. November bis 5. Dezember) je 100.000 Einwohner, berechnet durch das Gesundheitsamt anhand der tagesaktuellen Fallzahlen.
Präsenzpflicht für zwei Tage ausgesetzt
Die Landesregierung hat sich auf Regelungen für den Schulbetrieb vor den Weihnachtstagen geeinigt. Ziel ist die Minimierung der Kontakte vor den Feiertagen, insbesondere bei den vom Infektionsgeschehen besonders betroffenen älteren Jugendlichen. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder sowie die Bundeskanzlerin haben bei ihrem Treffen am 25. November beschlossen, Maßnahmen umzusetzen, die die Ansteckungsgefahr bei Familientreffen während der Weihnachtstage verringern.
Die Landesregierung greift den Grundgedanken auf und will sicherstellen, dass möglichst viele Familien in den Tagen vor Heiligabend und Weihnachten ihre Kontakte nach Möglichkeit minimieren, um sich dann an den Festtagen sicherer mit ihren Verwandten treffen zu können, auch mit den Großeltern oder Familienmitgliedern, die zu den vulnerablen Gruppen gehören. Deshalb haben sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Kultusministerin Susanne Eisenmann für Montag, 21., und Dienstag, 22. Dezember, darauf geeinigt, dass für die Klassen eins bis sieben regulärer Präsenzunterricht an den Schulen vor Ort vorgesehen ist. Die Präsenzpflicht ist an diesen beiden Tagen jedoch ausgesetzt, so dass Eltern ihre Kinder zu Hause lassen können, wenn sie die Tage vor Weihnachten für die Minimierung der Kontakte nutzen wollen. Schülerinnen und Schüler ab Klasse acht werden im Fernunterricht beschult. Ab Mittwoch, 23. Dezember, beginnen dann wie ursprünglich vorgesehen regulär die Weihnachtsferien. Schulen, die die beweglichen Ferientage nutzen wollen, um die Weihnachtsferien früher beginnen zu lassen, steht dies frei.
Nach Aussage der Wissenschaftsakademie Leopoldina ist die Gruppe der älteren Jugendlichen deutlich stärker epidemiologisch betroffen als die Jüngeren. Deshalb ist es laut Landesregierung begründet, ab Klasse 8 besondere Maßnahmen zu treffen und diese in den Tagen vor Weihnachten nach Hause in den Fernunterricht zu schicken. Diese älteren Schülerinnen und Schüler könnten darüber hinaus im Zweifel auch ohne elterliche Aufsicht zu Hause bleiben, sodass hier keine Betreuungsprobleme entstehen dürften.
Für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) gilt die Regelung für den Fernunterricht nicht. Berufliche Schulen sollen an den beiden Tagen ebenfalls Fernunterricht anbieten.
Quelle: Main-Tauber-Kreis.de