Main-Tauber-Kreis / Wertheim: 30 Coronavirus-Infektionen – Inzidenz 48,3 – Rücknahme von Lockerungen! – Zahlen 19.05.2021

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Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Mittwoch, 19. Mai, nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 48,3. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (12. bis 18. Mai) je 100.000 Einwohner.

Nachdem der Inzidenzwert zwei Tage über dem Wert von 50 gelegen hatte, unterschritt er nun wieder diese Marke. Falls er auch am Mittwoch und damit am dritten Tag in Folge über 50 gelegen hätte, wäre das Gesundheitsamt verpflichtet gewesen, dies unverzüglich per Öffentlicher Bekanntmachung festzustellen. Dies hätte beispielsweise wieder strengere Kontaktbeschränkungen zur Folge gehabt. Statt zehn Personen aus drei Haushalten hätten sich dann wieder nur fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen, Kinder bis zum 14. Geburtstag jeweils nicht mitgezählt.

„Nun beginnt die Zählung der drei Tage von vorne, aber die Lage ist schon allein aufgrund der hohen Fallzahlen am Mittwoch extrem fragil. Bereits am Donnerstag wird der Inzidenzwert sicher wieder deutlich über 50 liegen. Das kann nun sehr schnell dazu führen, dass bereits am Pfingstsamstag der dritte Tag in Folge über dem Wert von 50 sein wird“, erläutert Erster Landesbeamter Schauder. In diesem Fall gelten dann bereits ab Pfingstsonntag nur noch die Lockerungen der Öffnungsstufe 1, beispielsweise die Öffnung von Gastronomie und Hotellerie für genesene, geimpfte und getestete Menschen. Die zusätzlichen Erleichterungen für Landkreise mit einer Inzidenz unter dem Wert von 50 würden wegfallen.

Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 19. Mai, 15.30 Uhr)

Erster Landesbeamter Schauder: Einzelne haben den Schuss leider nicht gehört

Erster Landesbeamter Schauder macht deutlich, dass es einer erheblichen Kraftanstrengung des Gesundheitsamtes und aller Akteure im Gesundheitswesen bedurft hatte, um in die aktuell gültige Inzidenzstufe unter 50 zu kommen. Ebenso hätten sehr viele Bürgerinnen und Bürgerinnen mit ihrem disziplinierten Verhalten hierzu beigetragen. „Gleichwohl wissen wir, dass einzelne leider den Schuss noch nicht gehört haben und nicht verantwortungsvoll mit der aktuellen Situation umgehen“, erklärt Schauder. So gebe es vermehrt Fälle, in denen Personen mit deutlichen Symptomen noch zur Arbeit gegangen seien und dort sogar an längeren Besprechungen mit mehreren Personen teilgenommen hätten. „Somit ergeben sich schnell wieder Ausschläge des Inzidenzwerts nach oben, entgegen dem allgemeinen Trend landauf landab, weil diese Fälle in die Fläche streuen. Es ist nun dieses absolut fahrlässige Verhalten einzelner, das nun ganz kurzfristig zu neuen Einschränkungen für alle führen kann“, macht Schauder deutlich.

Landratsamt erläutert Verfahren bei Inzidenzwerten

Nach wie vor gehen beim Landratsamt täglich Fragen rund um die Inzidenz ein. Deshalb erläutert die Behörde nochmals das Verfahren.

Zunächst übermittelt das Kreis-Gesundheitsamt an sieben Tagen in der Woche bis ca. 15.30 Uhr die Infektionszahlen des Tages elektronisch dem Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg (LGA).

Das LGA veröffentlicht dann um ca. 18 Uhr anhand der übermittelten Daten seinen Lagebericht und gibt darin eine Sieben-Tage-Inzidenz für diesen Tag an (LGA-Wert). Er bezieht sich auf die Fälle des aktuellen Tags und der sechs Tage davor. Die einzelnen Fälle werden jeweils dem Tag zugeordnet, an dem sie erstmalig im Kreis-Gesundheitsamt elektronisch erfasst wurden (Meldedatum). Dieses Meldedatum ist zumeist identisch mit dem Übermittlungsdatum an das LGA, muss es aber nicht sein. Zudem werden die Daten an das bundesweit zuständige Robert-Koch-Institut (RKI) weitergereicht.

Das RKI veröffentlicht am frühen Morgen des Folgetags um circa 3 Uhr seine Zahlen. Sie beziehen sich auf die gleichen kalendarischen Daten wie der LGA-Bericht. Zu dieser Zeit berichtet die Sieben-Tage-Inzidenz also bereits über das Infektionsgeschehen der sieben vorangegangen Tage, ohne den aktuellen Tag, wird aber als Inzidenzwert des Folgetags bezeichnet. Der LGA-Wert am Mittwoch entspricht also beispielsweise dem RKI-Wert am Donnerstag. Die beiden Werte sind zumeist identisch, müssen es aber nicht sein, beispielsweise aufgrund von Meldeverzögerungen.

Inzwischen ist sowohl für die Bundesnotbremse (Bundesrecht) als auch für die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (Landesrecht) immer der RKI-Wert der Sieben-Tage-Inzidenz rechtlich maßgeblich.

Nur bei der Aufhebung der zuvor gezogenen Bundesnotbremse werden laut dem Bundesgesetz ausschließlich die Inzidenzwerte an Werktagen betrachtet. In allen anderen Konstellationen werden die Inzidenzwerte an allen Kalendertagen herangezogen.

 

 

Quelle: Landkreis-Main-Tauber

Quelle RKI/Arcgis:

 

https://wertheim24.de/wertheim-main-tauber-kreis-6-coronavirus-infektionen-inzidenz-483-zu-viele-negative-tests-zahlen-19-05-2021/

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