Main-Tauber-Kreis/Wertheim: 33 Coronavirus-Infektionen – Verordnung aktualisiert – Inzidenz 163,1 – Zahlen 28.03.2021

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Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 28. März, 16.00 Uhr

33 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 28./29. März) – Land aktualisiert Corona-Verordnung – Treffen von zwei Haushalten erlaubt

Im Main-Tauber-Kreis wurden am Wochenende insgesamt 33 Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt, davon 23 am Samstag, 27. März, und zehn am Sonntag, 28. März. Die betroffenen Personen leben im Gebiet von 15 der 18 Städten und Gemeinden des Main-Tauber-Kreises. Es handelt sich in mindestens 25 Fällen um Kontaktpersonen zu bereits bekannten Fällen so-wie um eine Person, die aus einem Risikogebiet im Ausland zurückgekehrt ist. 32 Personen befinden sich in häuslicher Isolation, eine Person wird stationär behandelt. Für die Kontaktpersonen der neu Infizierten wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 3886.

19 weitere Personen genesen

Inzwischen sind 19 weitere und damit insgesamt 3416 Personen wieder genesen. Damit sind derzeit 392 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 6 (+2), Assamstadt: 3, Bad Mergentheim: 58 (+6), Boxberg: 36 (+6), Creglingen: 11, Freudenberg: 10 (+1), Großrinderfeld: 6 (+1), Grünsfeld: 50 (+2), Igersheim: 16 (+1), Königheim: 9 (+1), Külsheim: 9 (+1), Lauda-Königshofen: 59 (+2), Niederstetten: 14 (+1), Tauberbischofsheim: 42 (+4), Weikersheim: 23, Werbach: 3 (+1), Wertheim: 36 (+3) und Wittighausen: 1 (+1).

Pflegeheim Emma-Weizsäcker-Haus in Creglingen in Quarantäne

Aufgrund eines Infektionsfalls musste das Pflegeheim Emma-Weizsäcker-Haus in Creglingen unter Quarantäne gestellt werden. Diese umfasst ein Besuchsverbot sowie einen Aufnahme- und Verlegungsstopp. Für Montag, 29. März, hat das Gesundheitsamt eine flächendeckende Testung von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie des Personals angesetzt.

Quarantänen für Kita-Gruppen und Klasse einer beruflichen Schule

Ebenso aufgrund von Infektionsfällen in Quarantäne verfügt wurden die Kleinkindgruppe „Regenbogen“ in Buch am Ahorn, eine Gruppe der Kindertagesstätte „Schlawinertreff“ in Bad Mergentheim sowie eine Klasse der Beruflichen Schule für Ernährung, Pflege und Erziehung (EPE) in Bad Mergentheim.

24 weitere Fälle von Virus-Mutation nachgewiesen

Bei 24 weiteren der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben eine Mutation des Coronavirus nachgewiesen. Es handelt sich in 22 Fällen um die britische Variante (B.1.1.7) und in zwei Fällen um eine noch unklare Variante. Damit wurde nunmehr bei insgesamt 219 Fällen im Landkreis eine Virusmutation festgestellt.

Sieben-Tage-Inzidenz bei 163,1

Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Sonntag, 28. März, gemäß der Berechnung des Gesundheitsamtes Main-Tauber-Kreis bei 163,1. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (22. bis 28. März) je 100.000 Einwohner. Eine Woche zuvor, am Sonntag, 21. März, lag der Wert bei 178,3. Rechtlich maßgeblich ist allein der Wert, den das Landesgesundheitsamt (LGA) in seinem täglichen Lagebericht unter www.gesundheitsamt-bw.de veröffentlicht.

Für die nächsten Tage hat das Gesundheitsamt umfangreiche PCR-Testungen angesetzt, so dass wieder mit steigenden Fallzahlen gerechnet werden muss. Des Weiteren stehen noch viele Abstrich-Ergebnisse der vergangenen Woche aus.

Land behält sich Anweisung von Ausgangssperren vor

Im Main-Tauber-Kreis dürfen sich ab Montag, 29. März, im öffentlichen und im privaten Raum wieder maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen. Dabei zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt. Dies ergibt sich aus der neuen Corona-Verordnung der Landesregierung, die am Montag in Kraft tritt.

Zu den wesentlichen Änderungen der neuen Verordnung gehört, dass ein Ziehen der „Notbremse“ in einem Stadt- oder Landkreis nicht mehr zu einer Verschärfung der Kontaktbeschränkungen führt. Bisher war es so, dass sich bei einer Notbremsung die Angehörigen eines Haushaltes nur mit einer weiteren Person treffen durften. Diese Regelung ist entfallen. Sie galt im Main-Tauber seit dem Inkrafttreten der Notbremse am Montag, 22. März. Die Notbremse musste gezogen werden, weil zuvor die Sieben-Tage-Inzidenz laut LGA an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 lag.

Bei Sieben-Tage-Inzidenzen von mehr als 100 behält sich die Landesregierung vor, die Behörden vor Ort anzuweisen, Ausgangssperren zu verhängen, wenn alle anderen Maßnahmen zur Verringerung des Infektionsgeschehens nicht den gewünschten Erfolg gezeigt haben. „Ein solcher Fall liegt im Main-Tauber-Kreis bisher nicht vor, so dass wir aktuell keine zusätzlichen Beschränkungen erlassen müssen. Wenn die Infektionszahlen weiter steigen, muss hiermit aber jederzeit und sehr kurzfristig gerechnet werden“, erklärt Erster Landesbeamter Christoph Schauder als Leiter des Arbeitsstabes Corona. Darüber hinaus muss in den kommenden Tagen mit weiteren Änderungen an der Corona-Verordnung gerechnet werden.

Eine Verschärfung sieht die neue Corona-Verordnung bei Mitfahrten von haushaltsfremden Personen im Auto vor. In solchen Fällen gilt nun für alle Insassen eine Maskenpflicht. Erlaubt sind medizinische Masken (OP-Masken) oder Masken der Standards FFP2-, KN95- und N95-Maske. Paare, die nicht zusammenleben, gelten auch hier als ein Haushalt.

Buchhandlungen im Main-Tauber-Kreis dürfen ab Montag, 29. März, zunächst keine Kundinnen und Kunden mehr in ihren Ladengeschäften bedienen. Stattdessen sind auch für Buchhandlungen wieder nur noch Abhol- und Lieferdienste erlaubt („Click and Collect“). Sollte der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 100 sinken, dürfen wieder Beratungstermine im Geschäft („Click and Meet“) vereinbart werden. Dies ergibt sich ebenso aus der neuen Corona-Verordnung. Das Land setzt damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg um.

Darüber hinaus hat das Land in der Corona-Verordnung definiert, was genau unter Schnell- und Selbsttests zu verstehen ist. Diese sind erforderlich, um bestimmte Dienstleistungen und Angebote wahrnehmen zu können. Soweit ein negativer COVID-19-Schnelltest erforderlich ist, muss dieser durch geschulte Dritte oder zumindest unter Aufsicht eines geschulten Dritten durchgeführt und ausgewertet werden.

In Stadt- und Landkreisen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 dürfen Bibliotheken und Archive analog zu Museen ohne Einschränkungen öffnen.

Die Corona-Verordnung wurde insgesamt völlig neu strukturiert. Die Paragraphen 1a bis 1i gehen in den restlichen Paragraphen auf. Dadurch werden die Regelungen übersichtlicher und sind einfacher und schneller zu erfassen, da zahlreiche Querverweise entfallen und einzelne Sachverhalte nicht mehr an verschiedenen Stellen geregelt sind.

Quelle: Main-Tauber-Kreis

Quelle Rki/Arcgis:

https://wertheim24.de/main-tauber-kreis-wertheim-21-coronavirus-infektionen-inzidenz-1715-zahlen-28-03-2021/

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