36 Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 13. Januar 2020) – Zwei Todesfälle – Händlerportal „Kauf regional“ nutzen
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Mittwoch, 13. Januar, 36 Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffenen Personen leben im Gebiet von elf Städten und Gemeinden des Landkreises. Es handelt sich in mindestens 24 Fällen um Kontaktpersonen zu bekannten Fällen sowie um fünf Personen, die aus Risikogebieten im Ausland zurückgekehrt sind. Alle neu Infizierten befinden sich in häuslicher Isolation. Für ihre Kontaktpersonen wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 2585.
Mittlerweile sind, wie berichtet, insgesamt 2243 Personen wieder genesen. Derzeit sind 305 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 1, Assamstadt: 8 (+2), Bad Mergentheim: 78 (+9), Boxberg: 53 (+4), Creglingen: 4, Freudenberg: 33 (+1), Großrinderfeld: 5 (+3), Grünsfeld: 3 (+1), Igersheim: 5, Königheim: 1, Külsheim: 8 (+1), Lauda-Königshofen: 23 (+3), Niederstetten: 7 (+5), Tauberbischofsheim: 11, Weikersheim: 13 (+2), Werbach: 0, Wertheim: 50 (+5) und Wittighausen: 2.
Landrat versichert Angehörigen sein tiefes Mitgefühl
Das Gesundheitsamt hat am Mittwoch, 13. Januar, zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus bestätigt. Bei den Verstorbenen handelt sich um einen über 80-jährigen und einen unter 90-jährigen Mann. Einer der Verstorbenen lebte in einem Pflegeheim. Weitere Angaben macht das Landratsamt aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile 38 Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben, davon 18 im Januar. „Unser tiefes Mitgefühl gilt den Angehörigen und Freunden des Verstorbenen“, erklärt Landrat Reinhard Frank.
Wohngruppe des Caritashauses St. Elisabeth in Grünsfeld unter Quarantäne
Aufgrund eines Infektionsfalles wurde eine Wohngruppe des Caritashauses St. Elisabeth in Grünsfeld in Quarantäne verfügt. Es handelt sich um eine Einrichtung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung.
Sieben-Tage-Inzidenz bei 110,3
Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Mittwoch, 13. Januar, bei 110,3. Eine Woche zuvor, am Mittwoch, 6. Januar, lag er bei 169,9. Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (6. bis 12. Januar) je 100.000 Einwohner, berechnet durch das Gesundheitsamt anhand der tagesaktuellen Fallzahlen.
Abholdienste im Einzelhandel seit Montag wieder möglich
Im Zuge der Verlängerung des Lockdowns bis zunächst 31. Januar bleibt der Einzelhandel grundsätzlich geschlossen, abgesehen von Geschäften mit Waren des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelmärkte, Drogerien und Apotheken. Unabhängig davon erlaubt die Landesregierung von Baden-Württemberg seit Montag, 11. Januar, wieder Abholangebote im Handel.
Die Corona-Verordnung wurde so angepasst, dass der so genannte „Click&Collect-Service“ wieder möglich ist. Kunden können nun wieder im Internet oder per Telefon Ware bei einem Einzelhändler bestellen, einen Abholtermin vereinbaren und die Ware selbst abholen. Baden-Württemberg hatte dies wegen des zu erwartenden großen Andrangs in der Weihnachtszeit untersagt und nur Lieferdienste durch die Einzelhändler erlaubt. Die Gastronomie bleibt ebenfalls geschlossen, darf aber wie bisher Abhol- und Lieferdienste anbieten.
„Der Main-Tauber-Kreis möchte in dieser Situation mit seiner Wirtschaftsförderung einen Beitrag zur Unterstützung der betroffenen Betriebe leisten und hat deshalb bereits im April das Händlerportal ‚Kauf Regional‘ im Internet geschaffen“, erklärt Landrat Reinhard Frank. Unter www.main-tauber-kreis.de/kauf-regional können Gastronomen, Händler und Dienstleister aus dem gesamten Landkreis ihre Angebote online platzieren. „Da nun auch im Einzelhandel wieder Abholangebote möglich sind, möchten wir dieses Angebot nochmal in den Vordergrund rücken. Insbesondere für Betriebe der Gastronomie und des Einzelhandels bietet es sich jetzt an, ihre Abhol- und Lieferdienste in das Portal einzutragen oder bestehende Einträge zu aktualisieren“, erklärt Landrat Frank. Erfreulicherweise kämen aktuell immer wieder neue Einträge hinzu.
An die Bevölkerung appelliert der Landrat, solche Abhol- und Lieferdienste zu nutzen. Dies könne dazu beitragen, dass die Gastronomie und der Einzelhandel gut durch die nächste Zeit kommen. „Gäste und Kunden können sich solidarisch zeigen, indem sie die Möglichkeit von Abhol- und Lieferdiensten nutzen“, sagt der Landrat. Ebenso empfiehlt er, insbesondere die regionale Wirtschaft und nicht nur weltweit agierende Online-Versandhäuser durch Käufe zu unterstützen. „Dann können wir uns auch künftig an lebendigen Innenstädten erfreuen.“
Dezernent Jochen Müssig, beim Landratsamt für die Wirtschaftsförderung verantwortlich, appelliert an alle Händler, Gastronomen und Dienstleister im Main-Tauber-Kreis, ihre Versand-, Liefer- und Abholdienste in das Händlerportal einzutragen oder vorhandene Einträge zu aktualisieren. „Wir wissen auch, dass es weitere großartige Initiativen mit ähnlicher Zielsetzung unter anderem auf der Ebene der Städte und Gemeinden gibt.“ Beispiele hierfür seien die Seiten www.main-tauber-shopping.de für Tauberbischofsheim und Umgebung, www.lokalhelden-wertheim.de und www.creglingen-regional-einkaufen.de. „Wir wollen hierzu keinesfalls in Konkurrenz treten, sondern eine sinnvolle Ergänzung bieten, die den gesamten Landkreis im Blick hat. Gemeinsam sind wir stark“, fügt er hinzu.
Wer einen Versand-, Abhol- oder Lieferdienst anbietet, kann diesen einfach und kostenlos unter www.main-tauber-kreis.de/kauf-regional eintragen. Dazu wird auf „Adresse eintragen“ geklickt. Zunächst muss die Kategorie gewählt werden, zu der das Angebot gehört, von B wie Buchhandel bis W wie Wohnaccessoire. Darüber hinaus werden unter anderem Kontaktdaten, Details zum Angebot, das Liefergebiet im Landkreis, Zahlungsmöglichkeiten und Erreichbarkeitszeiten abgefragt. Jeder Eintrag kann mit einem Foto aufgewertet werden. Es kann extra darauf hingewiesen werden, dass auch Gutscheine angeboten werden.
Nach dem Absenden der Daten erhält der Händler ein E-Mail mit einem Bestätigungslink, der angeklickt werden muss. Danach wird der Eintrag im Landratsamt schnellstmöglich überprüft und freigeschaltet. Über den Bestätigungslink kann der Händler seinen Eintrag nach erfolgter Freischaltung auch jederzeit bearbeiten, aktualisieren und ggf. löschen. Falls der Bearbeitungslink nicht mehr vorliegt, kann er per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@main-tauber-kreis.de neu angefordert werden.