Vier neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 26. Mai) – Kindern, Jugendlichen und Familien soll mehr Alltagsleben ermöglicht werden
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Mittwoch, 26. Mai, vier neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Großen Kreisstädte Bad Mergentheim und Wertheim. Sie befinden sich in häuslicher Isolation. Es handelt sich in mindestens einem Fall um eine Kontaktperson zu bereits bekannten Fällen. Für diese Person wurde Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 4991.
17 weitere Personen genesen
Darüber hinaus sind 17 weitere und damit insgesamt 4766 Personen wieder genesen. Somit sind derzeit 137 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 3, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 15 (+3), Boxberg: 9, Creglingen: 2, Freudenberg: 0, Großrinderfeld: 7, Grünsfeld: 5, Igersheim: 1, Königheim: 3, Külsheim: 4, Lauda-Königshofen: 28, Niederstetten: 6, Tauberbischofsheim: 7, Weikersheim: 4, Werbach: 0, Wertheim: 40 (+1) und Wittighausen: 3.
13 weitere Fälle von Virus-Mutationen nachgewiesen
Bei 13 weiteren der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborprobe die britische Variante (B.1.1.7) des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1026 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.
Sieben-Tage-Inzidenz laut RKI am Mittwoch bei 64,2
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Mittwoch, 26. Mai, nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 64,2. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (19. bis 25. Mai) je 100.000 Einwohner.
Öffnungsschritte bei Kinder- und Jugendarbeit sowie frühen Hilfen
Die Landesregierung hat weitere Öffnungsschritte für die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit sowie für familienunterstützende frühe Hilfen umgesetzt. Mithilfe von Schutzmaßnahmen, Impfungen und Testungen soll Kindern, Jugendlichen und Familien damit wieder ein Mehr an Alltagsleben ermöglicht werden, das ihren altersgerechten Bedarfen besser entspricht. Hierzu wurde die Corona-Verordnung „Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit“ überarbeitet und wurde eine neue Corona-Verordnung „Familienbildung und frühe Hilfen“ verabschiedet.
Familien, Kinder und Jugendliche mussten in den vergangenen Monaten aus Sicht des Landes sehr viel leisten. Viele seien an ihre Belastungsgrenzen gekommen. Digitale Angebote hätten die Bedarfe nicht immer auffangen und den wichtigen direkten Kontakt nicht ersetzen können. Auch die familienunterstützenden Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und der Frühen Hilfen sollen daher – mit Test- und Hygienekonzepten – künftig wieder in größerem Umfang möglich sein. Gesundheits- und Sozialdezernentin Elisabeth Krug begrüßt es ausdrücklich, „dass das Land nun wieder Möglichkeiten für diese wichtigen Unterstützungsangebote schafft“.
Regelungen für Familienbildung und frühe Hilfen
Gemäß der neu gefassten Regelungen der Corona-Verordnung „Familienbildung und frühe Hilfen“ sind bei Sieben-Tage-Inzidenzen über 165 im jeweiligen Stadt- oder Landkreis Angebote mit bis zu sechs Personen zur gezielten Unterstützung von besonders belasteten Familien möglich. Hierzu gehören zum Beispiel Angebote zur Unterstützung von Alleinerziehenden, armutsgefährdeten Familien oder Familien, die wenig sozialen Anschluss haben.
Mit sinkenden Sieben-Tage-Inzidenzen werden schrittweise Angebote in größerem Kreis wieder stattfinden können. Ab Sieben-Tage-Inzidenzen unter 100 – wie aktuell beispielsweise im Main-Tauber-Kreis – sind im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe und der Frühen Hilfen Angebote für alle Familien wieder in Präsenz möglich. Dazu gehören zum Beispiel Kurse für die Eltern von Neugeborenen oder zu Erziehungsthemen.
Regelungen für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit
In einem Stadt- oder Landkreis können Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit mit Übernachtung im eigenen Haushalt in Abhängigkeit von der Sieben-Tages-Inzidenz umgesetzt werden. Betreuungskräfte und Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden bei der zulässigen Personenzahl zusammengezählt.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 165 können Angebote der Kinder- und Jugendarbeit präsenzlos oder in Kleingruppen mit fünf Teilnehmenden und einer Betreuungskraft stattfinden, wenn zu Beginn des Angebots ein Nachweis über eine negative Corona-Testung, eine Genesung in den vergangenen sechs Monaten oder eine erfolgte Impfung erbracht wird. Ein Nachweis per Antigentest darf nicht weiter als maximal 48 Stunden und der Nachweis per PCR-Test nicht weiter als maximal 72 Stunden vor Beginn des Angebots zurückliegen. Der Nachweis per Testung muss zweimal in der Woche erneut erbracht werden, wenn es sich um ein mehrtägiges Angebot handelt. Angebote der Jugendsozialarbeit sind mit zwölf Personen möglich.
Liegt der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis größer 100, sind Angebote der Kinder- und Jugendarbeit präsenzlos oder als Gruppenangebote mit 18 Personen im Außenbereich und zwölf Personen im Innenbereich unter den gleichen Anforderungen an eine Testung, Genesung oder Impfung möglich. Angebote der Jugendsozialarbeit sind mit 18 Personen gestattet.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 oder weniger – wie aktuell im Main-Tauber-Kreis – sind Gruppenangebote der Kinder- und Jugendarbeit in Präsenz mit 18 Personen im Außenbereich und zwölf Personen im Innenbereich. Angebote der Jugendsozialarbeit sind mit 18 Personen möglich. Wenn zu Beginn des Angebots ein Nachweis Testung, Genesung oder Impfung erbracht wird, wird die Teilnahme von 120 Personen im Freien und 36 Personen in geschlossenen Räumen ermöglicht. Die Anforderungen an die Fristen bei den Testungen sind wiederum die gleichen.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 oder weniger dürfen Gruppenangebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit in Präsenz mit 30 Personen im Außenbereich und 18 Personen im Innenbereich stattfinden. Wenn zu Beginn des Angebots ein Nachweis über Testung, Genesung oder Impfung erbracht wird, wird die Teilnahme von 120 Personen im Freien und 60 Personen in geschlossenen Räumen ermöglicht, auch hier unter den gleichen Voraussetzungen bezüglich der Fristen bei den Testungen.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 oder weniger dürfen Gruppenangebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit in Präsenz mit 60 Personen im Außenbereich und 36 Personen im Innenbereich stattfinden. Wenn zu Beginn des Angebots ein Nachweis über Testung, Genesung oder Impfung erbracht wird, wird die Teilnahme von 120 Personen im Freien und 60 Personen in geschlossenen Räumen ermöglicht. Die Anforderungen an die Testungen sind ebenfalls gleich.
Das Sozialministerium kündigte auch an, zeitnah Rahmenbedingungen festzulegen, unter denen Angebote mit Übernachtung außerhalb des eigenen Haushalts möglich sind. In den Pfingstferien sollen durch Modellprojekte entsprechende Erfahrungen gesammelt werden, die dann in den Sommerferien genutzt werden können.
Die beiden neuen Verordnungen können unter www.main-tauber-kreis.de/coronavirus im Abschnitt „Richtlinien und Verordnungen des Bundes und des Landes“ abgerufen werden.
Quelle: Landkreis Main-Tauber
Quelle RKI/Arcgis: