Main-Tauber-Kreis / Wertheim : 5 neue Coronavirus-Infektionen – Stand 04. September – Unterstützung für unverschuldet in Not geratene Vereine

Gesamtzahl beträgt nun 514

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Corona Covid Quarantine  - alefukugava / Pixabay
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Fünf neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt (Zahlen 4. September) – Sozialministerium startet Hilfspaket für Vereine und Organisationen

Im Main-Tauber-Kreis wurden am Freitag, 4. September, fünf neue Fälle einer Coronavirus-Infektion gemeldet. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Städte Lauda-Königshofen, Wertheim und Tauberbischofsheim. Dabei handelt es sich in drei Fällen um Reiserückkehrer aus Risikogebieten sowie in einem Fall um eine Reiseassoziation. Alle neu infizierten Personen befinden sich in häuslicher Isolation, die Kontakte werden ermittelt. Für sie wird ebenfalls häusliche Isolation angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 514.

Zuvor hat es am Donnerstag, 3. September, keine neuen Infektionen und keine weiteren Genesenen gegeben.

Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind inzwischen fünf weitere und damit insgesamt 491 wieder genesen. Derzeit sind zwölf Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen.

Unterstützung für unverschuldet in Not geratene Vereine

Aufgrund der Corona-Pandemie fallen für viele Vereine und Organisationen in diesem Jahr Feste, Veranstaltungen und Kurse aus. Vielerorts führt dies auch zu finanziellen Engpässen. Das Ministerium für Soziales und Integration unterstützt deshalb mit einem Hilfspaket Vereine und Organisationen aus seinem Zuständigkeitsbereich, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind oder zu geraten drohen.

Die Förderung von maximal 12.000 Euro pro Verein erfolgt einmalig und muss nicht zurückbezahlt werden. Die Fördermittel können ab sofort beantragt werden.

Damit möchte das Ministerium gemeinnützigen Vereinen und zivilgesellschaftlichen Organisationen helfen, ihre wertvolle Arbeit trotz der Corona-Krise fortzuführen. Bürgerschaftliches Engagement sei in diesen Zeiten wichtiger denn je. Die Corona-Pandemie habe an vielen Orten in Baden-Württemberg gezeigt, was es bedeutet, füreinander da zu sein und sich ein-zubringen. Deshalb müsse alles daran gesetzt werden, zu vermeiden, dass Vereine und Organisationen auf breiter Front durch die Krise zahlungsunfähig werden, teilte das Ministerium mit. Gesundheits- und Sozialdezernentin Elisabeth Krug vom Landratsamt begrüßt das Förderprogramm: „Im Main-Tauber-Kreis sind außergewöhnlich viele Menschen in sozialen Aufgabenfeldern ehrenamtlich engagiert. Die Corona-Hilfe für Vereine kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass dies so bleibt.“

Die Fördermittel können bis spätestens 31. Oktober 2020 beim zuständigen Regierungspräsidium Tübingen beantragt werden; nähere Informationen und den Link zur Antragstellung gibt es unter www.main-tauber-kreis.de/corona-hilfen-vereine. Im Rahmen der Antragstellung muss zunächst ein Servicekonto beim Landesportal Service-BW angelegt werden. Sowohl die Voraussetzungen als auch das Verfahren werden bei der Antragstellung im Einzelnen erläutert.

 

Antragsberechtigt sind Vereine und Organisationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration, die durch die Corona-Pandemie unverschuldet in Not geraten sind. Dazu zählen beispielsweise Nachbarschaftshilfen, Offene Hilfen, Tafelvereine, Selbsthilfevereine, Betreuungsvereine, Mehrgenerationenhäuser, Vereine und freie Träger in der Kinder- und Jugendarbeit, Familien- und Mütterzentren sowie Migrantenvereine und -organisationen. Auch Vereine und Organisationen im Bereich der Demokratieförderung, Frauen- und Kinderschutzhäuser, gemeinnützige Träger der Schwangerschaftsberatung, Vereine im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie solche im Bereich der Wohnungslosenhilfe können einen Förderantrag stellen. Die antragstellenden Vereine und Organisationen müssen ihren Sitz in Baden-Württemberg haben und gemäß § 52 Absatz 1 Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sein.

Quelle : main-tauber-kreis.de

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