55 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 12./13. Dezember) – 19. Todesfall – Ausgangsbeschränkungen und -sperre
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Wochenende insgesamt 55 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt, davon 39 am Samstag, 12. Dezember, und 16 am Sonntag, 15. Dezember. „Es handelt sich um die höchste Gesamtzahl im Main-Tauber-Kreis an einem Wochenende seit Beginn der Pandemie. Dies verdeutlicht einmal mehr den Ernst der Lage“, erklärt Erster Landesbeamter Christoph Schauder als Leiter des Arbeitsstabes Corona im Landratsamt. „Es kommt nun darauf an, soziale Kontakte auf das absolute Minimum zu reduzieren und auch nicht alles auszureizen, was die aktuell geltenden, strengen Regelungen noch zulassen.“ Abstands- und Hygieneregeln müssten jederzeit eingehalten werden.
Landrat erklärt Hinterbliebenen sein Mitgefühl
Das Gesundheitsamt hat am Sonntag einen weiteren Todesfall bestätigt. Es handelt sich um eine über 90-jährige Frau, bei der ein positiver Befund auf das Coronavirus vorlag. Weitere Angaben macht das Landratsamt aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile 19 Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben, zuletzt am 7. Dezember. „Unser Mitgefühl gilt den Verwandten, Bekannten und Freunden des Verstorbenen“, erklärt Landrat Reinhard Frank.
Infektionsfälle in zehn Kommunen
Die von den neuen Infektionen betroffenen Personen leben im Gebiet von zehn Städten und Gemeinden des Landkreises. Es handelt sich in mindestens 46 Fällen um Kontaktpersonen zu bekannten Fällen. 53 neu Infizierte befinden sich in häuslicher Isolation, zwei Personen werden stationär behandelt. Für die Kontaktpersonen der neu Infizierten wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 1717.
Mittlerweile sind, wie berichtet, insgesamt 1461 Personen wieder genesen. Derzeit sind 237 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 6 (+3), Assamstadt: 5 (+3), Bad Mergentheim: 30 (+9), Boxberg: 37 (+4), Creglingen: 4, Freudenberg: 10, Großrinderfeld: 3, Grünsfeld: 3, Igersheim: 8 (+2), Königheim: 8, Külsheim: 5 (+5), Lauda-Königshofen: 16 (+3), Niederstetten: 1, Tauberbischofsheim: 47 (+11), Weikersheim: 9, Werbach: 4 (+2), Wertheim: 36 (+12) und Wittighausen: 5. Bei der Verstorbenen wurde die Infektion erst am Sonntag festgestellt, so dass sich die hier aufgeschlüsselten Neuinfektionen nur auf 54 addieren.
Sieben-Tage-Inzidenz bei 116,3
Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Sonntag, 13. Dezember, bei 116,3. Eine Woche zuvor, am Sonntag, 6. Dezember, lag er deutlich höher bei 140,5. Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (6. bis 12. Dezember) je 100.000 Einwohner, berechnet durch das Gesundheitsamt anhand der tagesaktuellen Fallzahlen.
Quarantänen an der Grundschule Assamstadt
Aufgrund eines Infektionsfalles mussten eine Klasse der Grundschule Assamstadt sowie Teile von zwei weiteren Klassen unter Quarantäne gestellt werden.
Ausgangsbeschränkungen bleiben im „harten Lockdown“ bestehen
Bund und Länder haben am Sonntag, 13. Dezember, einen „harten Lockdown“ ab dem kommenden Mittwoch mit der Schließung des Einzelhandels – abgesehen von Geschäften des täglichen Bedarfs – und der Aussetzung der Präsenzpflicht an Schulen beschlossen. Die Maßnahmen gelten ab Mittwoch, 16. Dezember, bis mindestens Sonntag, 10. Januar. Darüber hinaus hatte die Landesregierung von Baden-Württemberg zuvor bereits Ausgangsbeschränkungen tagsüber und Ausgangssperren in der Nacht verhängt. Diese Regelungen gelten seit Samstag, 12. Dezember, und sollen auch im verschärften Lockdown weiter bestehen bleiben.
Daher ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung in der Zeit von 20 bis 5 Uhr nur noch aus triftigen Gründen erlaubt. Dies sind insbesondere der Besuch von privaten Feiern an den Weihnachtstagen, die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, die Inanspruchnahme medizinischer, auch veterinärmedizinischer Leistungen, die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen sowie Handlungen zur Versorgung von Tieren, wie etwa Gassi gehen. Ebenso als Ausnahmen genannt werden der Besuch von Schulen, Kindertagesstätten und Veranstaltungen des Studienbetriebs sowie Ansammlungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der sozialen Fürsorge dienen.
Weitere Ausnahmen gibt es tagsüber. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist in der Zeit von 5 bis 20 Uhr aber ebenfalls nur aus triftigen Gründen erlaubt. Zu den Gründen für die Nachtstunden, die auch am Tag gelten, kommen weitere hinzu. Dies sind Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie die Erledigung von Einkäufen. Ebenso gestattet sind Ansammlungen und private Veranstaltungen im privaten Raum mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie und Partner; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Veranstaltungen nach § 10 Absatz 4 Corona-Verordnung (CoronaVO) wie die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien dürfen besucht werden, das Sorge- und Umgangsrechts darf wahrgenommen werden. Ebenso zulässig ist der Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz, also insbesondere von Demonstrationen.
Die Regelungen zu den Ausgangsbeschränkungen und -sperren sind in der neuen Fassung der Corona-Verordnung festgelegt, die unter www.main-tauber-kreis.de/coronavirus abrufbar sind. In Folge der Bund-Länder-Beschlüsse am Sonntag sind kurzfristig weitere Anpassungen zu erwarten, beispielsweise hinsichtlich der gesonderten Regelungen für die Weihnachtstage.
Quelle: Main-Tauber-Kreis.de