Main-Tauber-Kreis/Wertheim: 6 neue Coronavirus-Infektionen – Schulen und Kitas grundsätzlich geschlossen  – Inzidenz 117,8 – Stand 14.12.2020

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Coronavirus Covid  Mask Man Boy  - bodkins18 / Pixabay
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Sechs neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 14. Dezember) – Schulen und Kitas werden geschlossen

Im Main-Tauber-Kreis wurden am Montag, 14. Dezember, sechs neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Städte und Gemeinden Boxberg, Grünsfeld, Lauda-Königshofen, Tauberbischofsheim und Wertheim. Es handelt sich in mindestens fünf Fällen um Kontaktpersonen zu bekannten Fällen. Fünf neu Infizierte befinden sich in häuslicher Isolation, eine Person wird stationär behandelt. Für die Kontaktpersonen der neu Infizierten wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 1723.

Mittlerweile sind 70 weitere und damit insgesamt 1531 Personen wieder genesen. Derzeit sind 173 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 5, Assamstadt: 5, Bad Mergentheim: 22, Boxberg: 36 (+2), Creglingen: 1, Freudenberg: 5, Großrinderfeld: 1, Grünsfeld: 4 (+1), Igersheim: 3, Königheim: 4, Külsheim: 5, Lauda-Königshofen: 9 (+1), Niederstetten: 1, Tauberbischofsheim: 30 (+1), Weikersheim: 5, Werbach: 4, Wertheim: 30 (+1) und Wittighausen: 3.

Sieben-Tage-Inzidenz bei 117,8

Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Montag, 14. Dezember, bei 117,8. Eine Woche zuvor, am Montag, 7. Dezember, lag er bei 121,6. Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (7. bis 13. Dezember) je 100.000 Einwohner, berechnet durch das Gesundheitsamt anhand der tagesaktuellen Fallzahlen.

Schulen und Kitas ab 16. Dezember bis 10. Januar grundsätzlich geschlossen

Bei ihrer Telefonkonferenz am Sonntag, 13. Dezember, haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen, ab Mittwoch, 16. Dezember, bis Sonntag, 10. Januar 2021, auch an den Schulen und Kindertageseinrichtungen die Kontakte deutlich einzuschränken. Kinder sollen in dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen und Kindertagesstätten bundesweit grundsätzlich geschlossen.

Die baden-württembergische Landesregierung hat sich darauf verständigt, wie der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz im Land umgesetzt werden soll und wird die Schulen und Einrichtungen zeitnah darüber informieren. Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege werden ab Mittwoch, 16. Dezember, bis einschließlich Sonntag, 10. Januar 2021, geschlossen. Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge werden bis zum Beginn der regulären Weihnachtsferien am Mittwoch, 23. Dezember, verpflichtend im Fernunterricht unterrichtet. Für die Schülerinnen und Schüler der übrigen Jahrgänge ist der Beschluss mit vorgezogenen Ferien gleichzusetzen. Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird im Zeitraum vom 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen eine Notbetreuung eingerichtet. In den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) wird im Zeitraum vom 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen die Notbetreuung für alle Jahrgangsstufen eingerichtet. Für Kita-Kinder sowie für Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden, wird an den regulären Öffnungstagen ebenfalls eine Notbetreuung eingerichtet. Die Notbetreuung erfolgt durch die jeweiligen Lehrkräfte beziehungsweise Betreuungskräfte. Bei den Kitas und in der Kindertagespflege erfolgt die Organisation durch den Träger.

Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung. Das Kultusministerium wird den Einrichtungen kurzfristig weitere Orientierungshilfen zur Umsetzung der Notbetreuung mit an die Hand geben.

Der Fernunterricht für die Abschlussklassen bis zum 22. Dezember betrifft Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 9 und 10 der Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule, die im Schuljahr 2020/2021 die Abschlussprüfung ablegen sowie Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 in zieldifferenten inklusiven Bildungsangeboten, die sich auf ein nahtlos anschließendes Bildungsangebot vorbereiten. Ebenso betrifft dies Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 des allgemein bildenden Gymnasiums, des beruflichen Gymnasiums und der Gemeinschaftsschule, außerdem auch Abschluss- und Prüfungsklassen der beruflichen Schulen. Ausnahmen hiervon sind unter anderem einjährige Berufsfachschule oder Berufskollegs.

Quelle: Main-Tauber-Kreis.de
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