Sechs neue Coronavirus-Infektionen (Zahlen 18. September)
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Freitag, 18. September, sechs neue Fälle einer Coronavirus-Infektion gemeldet. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Städte und Gemeinden Lauda-Königshofen, Niederstetten, Wertheim und Wittighausen. Es handelt sich um mindestens drei Kontaktpersonen zu bereits bekannten Fällen sowie um zwei Personen, die aus einem Risikogebiet im Ausland zurückgekehrt sind. Die neu infizierten Personen befinden sich in häuslicher Isolation, ihre Kontakte werden ermittelt. Für sie wird ebenfalls häusliche Isolation angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 540.
Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis ist eine weitere wieder genesen, die Gesamtzahl der Genesenen steigt damit auf 507. Derzeit sind 22 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 4, Boxberg: 0, Creglingen: 0, Freudenberg: 0, Großrinderfeld: 1, Grünsfeld: 0, Igersheim: 0, Königheim: 0, Külsheim: 0, Lauda-Königshofen: 9 (+3), Niederstetten: 2 (+1), Tauberbischofsheim: 2, Weikersheim: 0, Werbach: 0, Wertheim: 3 (+1) und Wittighausen: 1 (+1).
Aufgüsse wieder möglich, Verwedeln bleibt verboten
Das Land Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung Bäder und Saunen zum 14. September neu erlassen. Damit wurden die Regelungen für den Übungs- und Sportbetrieb und für Wettbewerbe davon unabhängig gemacht, ob sie an Land stattfinden (dann gilt die Verordnung Sport) oder im Wasser (dann gilt die Verordnung Bäder und Saunen). So war es zum Beispiel bislang an Land erlaubt, in bestimmten Trainings- und Spielsituationen vom Mindestabstand abzuweichen, im Wasser (zum Beispiel für Wasserballer) jedoch nicht. Diese Regelungen wurden nun vereinheitlicht.
Der im Verein betriebene Schwimmsport ist in § 3 der Verordnung Bäder und Saunen geregelt und richtet sich im Wesentlichen nach der Corona-Verordnung Sport. Die bisherigen Regelungen (zum Beispiel Einbahnverkehr, Aufschwimmen verboten) entfallen für den Schwimmsport im Verein. Jeder Trainings- oder Übungsgruppe muss für die Dauer des Trainings eine bestimmte Wasserfläche zur alleinigen Nutzung zugewiesen werden. Im regulären Badebetrieb bleibt es beim Einbahnverkehr und dem Verbot des Aufschwimmens.
Für den Bereich der Saunen ist die wesentliche Änderung, dass Aufgüsse wieder zugelassen sind. Das so genannte „Verwedeln“ der Luft im Rahmen von Aufgüssen bleibt aber weiterhin verboten. Auch der Betrieb von Anlagen mit Aerosolbildung, insbesondere von Dampfbädern, Dampfsaunen und Warmlufträumen, ist weiterhin untersagt, da hierbei nur geringe Temperaturen erreicht werden. Aufgüsse in Saunaräumen sind aufgrund der hohen Umgebungstemperaturen möglich.
Im Übrigen bleiben die bisherigen Regelungen für Bäder und Saunen bestehen, beispielsweise hinsichtlich der Begrenzung der Besucherzahlen und der Pflicht zur Erfassung der Kontaktdaten der Gäste. Alle gültigen Corona-Verordnungen können unter www.main-tauber-kreis.de/coronavirus im Abschnitt „Richtlinien und Verordnungen des Landes und des Bundes“ abgerufen werden.
Quelle : Main-Tauber-Kreis.de