Sieben weitere Fälle von Virus-Mutation nachgewiesen
Bei sieben weiteren der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben eine Mutation des Coronavirus nachgewiesen. Es handelt sich in allen Fällen um die britische Variante (B.1.1.7). Damit wurde nunmehr bei insgesamt 240 Fällen im Landkreis eine Virusmutation festgestellt.
Sieben-Tage-Inzidenz bei 166,2 – Erneuter Anstieg wahrscheinlich
Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Mittwoch, 31. März, gemäß der Berechnung des Gesundheitsamtes Main-Tauber-Kreis bei 166,2. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (25. bis 31. März) je 100.000 Einwohner. Eine Woche zuvor, am Mittwoch, 24. März, lag der Wert bei 201,7. Rechtlich maßgeblich ist allein der Wert, den das Landesgesundheitsamt (LGA) in seinem täglichen Lagebericht unter www.gesundheitsamt-bw.de veröffentlicht. Für die nächsten Tage hat das Gesundheitsamt wieder eine sehr große Zahl von PCR-Testungen angesetzt, so dass wieder mit einem Anstieg der Infektionszahlen zu rechnen ist.
Verantwortungsvolle Vorgehensweise beim Impfen
Nachdem die Ständige Impfkommission am Dienstag die Impfung mit AstraZeneca aufgrund neuer Fälle von Hirnvenenthrombosen neu bewertet hat, hat die Gesundheitsministerkonferenz der Länder am Abend über das weitere Vorgehen entschieden. „Diese Entwicklung zeigt, dass neue Erkenntnisse zu den vorhandenen Impfstoffen gewissenhaft und schnell geprüft und dann die notwendigen Entscheidungen getroffen werden. Beim Impfen wird also sehr verantwortungsvoll gehandelt“, erklärt Erster Landesbeamter Christoph Schauder.
Demnach wird der Impfstoff von AstraZeneca seit Mittwoch, 31. März, zum einen bei Personen eingesetzt, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Den Ländern steht es frei, bereits jetzt auch alle 60- bis 69-Jährigen, unabhängig von weiteren Risikofaktoren, für diesen Impfstoff mit in ihre Impfkampagne einzubeziehen. Dies soll die Möglichkeit geben, diese besonders gefährdete und zahlenmäßig große Altersgruppe angesichts der wachsenden dritten Welle nun schneller zu impfen. Wie das Land Baden-Württemberg hinsichtlich der 60- bis 69-Jährigen ohne weitere Risikofaktoren entscheiden wird, ist dem Landratsamt derzeit noch nicht bekannt.
Auch Personen aus den Priorisierungsgruppen 1 und 2 („höchste und hohe Priorität“) nach der Bundes-Impfverordnung, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können weiter mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die betreffenden Personen sich freiwillig dafür entscheiden. Diese Entscheidung muss in jedem Einzelfall gemeinsam mit dem impfenden Arzt getroffen werden, und zwar nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung.
Wie das Sozialministerium hierzu mitteilt, ist in Baden-Württemberg der größte Teil der derzeit Impfberechtigten über 60 Jahre alt. Sie sind somit nicht von der Einschränkung betroffen, für sie geht die Impfung unverändert weiter. Jüngere Impfberechtigte können weiterhin geimpft werden, wenn sie sich gemeinsam mit der impfenden Ärztin oder dem impfenden Arzt nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung dafür entschieden haben.
Eine Umbuchung auf einen Impfstoff eines anderen Herstellers ist im Kreisimpfzentrum Main-Tauber-Kreis in Bad Mergentheim nicht möglich. Somit können sich dort impfberechtigte Personen unter 60 Jahren, die einen AstraZeneca-Termin haben, gemeinsam mit dem impfenden Arzt dafür entscheiden, die Impfung vornehmen zu lassen. „Diese Herangehensweise ist auch besonders bürgerfreundlich, da es nicht vermittelbar wäre, einer Person diese Impfung zu verweigern, die sich nach sorgfältiger Abwägung ausdrücklich dafür entscheidet“, sagt Erster Landesbeamter Schauder.