Sieben neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 18. Mai) – Antragstellung für fiktiven Unternehmerlohn möglich
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Dienstag, 18. Mai, sieben neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Städte und Gemeinden Creglingen, Niederstetten, Tauberbischofsheim, Wertheim und Wittighausen. Sechs neu Infizierte befinden sich in häuslicher Isolation, eine Person wird stationär behandelt. Es handelt sich in zwei Fällen um Kontaktperson zu bereits bekannten Fällen. Für die Kontaktpersonen der neu infizierten Personen wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 4902.
Zwei weitere Personen genesen
Darüber hinaus sind zwei weitere und damit insgesamt 4689 Personen wieder genesen. Somit sind derzeit 126 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 1, Assamstadt: 6, Bad Mergentheim: 17, Boxberg: 3, Creglingen: 7 (+1), Freudenberg: 1, Großrinderfeld: 2, Grünsfeld: 1, Igersheim: 1, Königheim: 2, Külsheim: 5, Lauda-Königshofen: 18, Niederstetten: 11 (+2), Tauberbischofsheim: 5 (+1), Weikersheim: 4, Werbach: 0, Wertheim: 39 (+2) und Wittighausen: 3 (+1).
Ein weiterer Fall von Virus-Mutationen nachgewiesen
Bei einem weiteren der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborprobe die britische Variante (B.1.1.7) des Coronavirus freigegeben. Nunmehr wurde bei insgesamt 958 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.
Sieben-Tage-Inzidenz laut RKI am Dienstag bei 51,4
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Dienstag, 18. Mai, nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) unverändert bei 51,4. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (11. bis 17. Mai) je 100.000 Einwohner. Der konstante Wert hat sich ergeben, nachdem am Montag in den Datenbeständen von Landesgesundheitsamt und RKI ein irrtümlich gezählter Fall herausgenommen wurde und gleichzeitig ein weiterer hinzukam.
Selbständige und Kleinunternehmer können monatlichen Festbetrag erhalten
Die Antragstellung für den fiktiven Unternehmerlohn des Landes ist ab sofort möglich. Er kommt insbesondere den von der Krise schwer getroffenen Selbständigen und kleinen Unternehmen zugute. Mit der Ergänzungsförderung schließt das Land eine der letzten verbleibenden Förderlücken in der Überbrückungshilfe III des Bundes.
Viele Inhaberinnen und Inhaber von Personengesellschaften und Einzelunternehmen beziehen keine eigenen Gehälter. Eine reine Fixkostenerstattung wie in der Überbrückungshilfe III reicht daher aus Sicht des Landes nicht aus. Daher gewährt es einen fiktiven Unternehmerlohn pauschal mit einem Festbetrag in Höhe von 1000 Euro pro Monat für den Zeitraum Januar bis Juni 2021, sofern ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 vorliegt.
Leider sei der Bund der nachdrücklichen Forderung Baden-Württembergs nach der Berücksichtigung eines fiktiven Unternehmerlohns nicht gefolgt, teilte das Wirtschaftsministerium in Stuttgart mit. Daher habe das Land beschlossen, das Bundesprogramm Überbrückungshilfe III seinerseits wieder mit dem aus der Überbrückungshilfe I und II bewährten fiktiven Unternehmerlohn aufzustocken. Eine Staffelung des fiktiven Unternehmerlohns nach Höhe des Umsatzeinbruchs wie bei der Überbrückungshilfe I und II gibt es nicht mehr.
Anträge für den fiktiven Unternehmerlohn können ab sofort im Rahmen der Antragstellung auf Überbrückungshilfe III über die Plattform des Bundes gestellt werden. Wurde die Überbrückungshilfe III bereits bewilligt, kann der fiktive Unternehmerlohn auch nachträglich durch einen Änderungsantrag beantragt werden.
Quelle: Main-Tauber-Kreis.de
Quelle RKI/Arcgis:
Wertheim: 0 Coronavirus-Infektionen – Inzidenz 51,4 – Alarmstufe oder Lockerung? – Zahlen 18.05.2021