Sieben neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 6. August) – Land erleichtert Regelungen für Jugend- und Familienfreizeiten
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Freitag, 6. August, sieben neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Städte Bad Mergentheim, Tauberbischofsheim und Wertheim. Sie befinden sich in häuslicher Isolation. Es handelt sich in sechs Fällen um Kontaktpersonen zu bereits bekannten Fällen. Für die Kontakte der neu Infizierten wurde Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 5246.
76 Personen aktiv von Infektion betroffen
Die Zahl der Genesenen steigt um sechs Personen auf 5080. Somit sind derzeit 76 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 7 (+1), Boxberg: 0, Creglingen: 1, Freudenberg: 1, Großrinderfeld: 0, Grünsfeld: 0, Igersheim: 0, Königheim: 1, Külsheim: 19, Lauda-Königshofen: 1, Niederstetten: 0, Tauberbischofsheim: 6 (+3), Weikersheim: 3, Werbach: 0, Wertheim: 37 (+3) und Wittighausen: 0.
Kinderkrippe Kindernest in Wertheim-Reinhardshof in Quarantäne
Für die Kinderkrippe Kindernest in Wertheim-Reinhardshof musste nach einem positiven PCR-Test bei einem Kind Quarantäne angeordnet werden.
Zwei weitere Delta-Mutationen nachgewiesen
Bei zwei Infektionsfällen der vergangenen Tage wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben die Delta-Variante des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1203 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.
Sieben-Tage-Inzidenz laut LGA am Donnerstag bei 33,2
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Donnerstag, 5. August, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 33,2. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (30. Juli bis 5. August) je 100.000 Einwohner. Der aktuelle Wert für Freitag, 6. August, kann ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.
Freizeiten sollen auch im Fall steigender Inzidenzen möglich bleiben
Für die Sommerferien haben viele Träger der Jugendhilfe Ferienprogramme und Freizeiten für Kinder, Jugendliche und Familien geplant. Für mehr Planungssicherheit hat das Sozialministerium nun die Corona-Verordnungen „Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit“ sowie „Familienbildung und Frühe Hilfen“ geändert. Hierzu teilte das Ministerium mit, dass Kinder und Jugendliche nicht nur Schülerinnen und Schüler seien. Vielmehr seien ihre sozialen Entwicklungsräume außerhalb der Schule genauso wichtig. Durch die Änderungen solle deshalb mehr Verlässlichkeit geschaffen werden, so dass Freizeiten für Kinder und Jugendliche auch im Fall steigender Inzidenzen stattfinden können.
Bei der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration deswegen in der entsprechenden Verordnung eine Regelung aufgenommen, die es ermöglicht, dass ein bereits begonnenes Angebot bis zum geplanten Ende fortgesetzt werden kann, falls der Stadt- oder Landkreis in dieser Zeit eine höhere Inzidenzstufe erreicht. Dies gilt nicht für den Fall, dass der Anstieg in einem direkten Zusammenhang mit dem Angebot steht.
Trägerinnen und Träger brauchen laut Sozialministerium für die kommenden Sommerferien eine verlässliche Aussage darüber, ob sie auch Mitte der Sommerferien ein bereits geplantes, mehrtägiges Angebot durchführen können, wenn sich in den wenigen Wochen bis dahin die Inzidenzstufe erhöht. Zum einen warteten Kinder und Jugendliche ungeduldig auf den Beginn der Freizeiten und Programme, zum anderen hätten Familien ihre Ferienplanungen rund um solche Angebote ausgerichtet. Deswegen sei entschieden worden, die Regelungen in den Inzidenzstufen 2 und 3 anzugleichen. Dies gelte nicht nur für Ferienfreizeiten mit Übernachtung außerhalb des eigenen Haushalts, sondern gerade auch für mehrtägige Ferienprogramme wie Stadtranderholungen und Waldheime. Diese Programme seien auch für diejenigen Eltern wichtig, die während der Schulferien auf eine verlässliche Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind.
Bei mehrtägigen Angeboten mit Übernachtung außerhalb des eigenen Haushalts wird zeitgleich eine weitere Sicherung eingebaut. Wenn während eines solchen Angebots die Inzidenz von unter 35 auf über 35 oder von unter 50 auf über 50 ansteigt, soll am Abreisetag ein zusätzlicher Nachweis über eine negative Testung erbracht werden. Mit diesem Nachweis besteht für Kinder und Jugendliche sowie Betreuungskräfte Klarheit, ob sie sich am Wohnort absondern müssten, wenn dieser Test positiv ausfällt. Unabhängig davon rät das Ministerium weiterhin allen Teilnehmenden und allen Betreuungskräften, in der Woche nach einem Angebot unabhängig von der Inzidenzstufe einen Bürgertest in Anspruch zu nehmen. Damit werde dazu beigetragen, mögliche Infektionen aufzudecken und eine weitere Verbreitung zu durchbrechen.
Auch die Regelungen für Freizeiten für Familien im Rahmen der Familienbildung und der Frühen Hilfen hat das Sozialministerium angepasst. Auch in höheren Inzidenzstufen können sie nun mit Teilnehmenden aus bis zu 16 Haushalten stattfinden. Dies wird damit begründet, dass Familien in den letzten Monaten sehr viel geleistet und so ganz wesentlich zum Schutz gefährdeter Menschen beigetragen hätten. Sie bräuchten jetzt dringend eine gute Perspektive – nicht nur für den Sommer, sondern auch für die kommenden Monate.
Die geänderten Verordnungen können unter www.main-tauber-kreis.de/coronavirus im Abschnitt „Richtlinien und Verordnungen des Landes und des Bundes“ abgerufen werden.
Quelle: Main-Tauber-Kreis.de