Main-Tauber-Kreis/Wertheim: 7 Coronavirus-Infektionen – Strenge Infektionsschutzmaßnahmen – Inzidenz 70,2 – Stand 09.03.2021

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Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 9. März, 14.00 Uhr)

Sieben neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 9. März) – Strenge Infektionsschutzmaßnahmen bei der Landtagswahl

Im Main-Tauber-Kreis wurden am Dienstag, 9. März, sieben neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Städte und Gemeinden Bad Mergentheim, Creglingen, Igersheim, Weikersheim und Wertheim. Es handelt sich in mindestens sechs Fällen um Kontaktpersonen zu bereits bekannten Fällen. Fünf Betroffene befinden sich in häuslicher Isolation, zwei werden stationär behandelt. Für ihre Kontaktpersonen wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 3330.

3151 Personen wieder genesen

Mittlerweile sind zwei weitere und damit insgesamt 3151 Personen wieder genesen. Derzeit sind 110 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 1, Assamstadt: 1, Bad Mergentheim: 11 (+1), Boxberg: 1, Creglingen: 14 (+1), Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 3, Grünsfeld: 1, Igersheim: 3 (+1), Königheim: 0, Külsheim: 0, Lauda-Königshofen: 14, Niederstetten: 13, Tauberbischofsheim: 8, Weikersheim: 14 (+2), Werbach: 0, Wertheim: 22 (+2) und Wittighausen: 0.

Sieben-Tage-Inzidenz bei 70,2

Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Dienstag, 9. März, bei 70,2. Eine Woche zuvor, am Dienstag, 2. März, lag der Wert bei 53,6. Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (2. bis 8. März) je 100.000 Einwohner, berechnet durch das Gesundheitsamt anhand der tagesaktuellen Fallzahlen.

Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 9. März, 14.00 Uhr)

Im Wahllokal muss eine medizinische Maske getragen werden

Strenge Infektionsschutzmaßnahmen gelten auch bei der Landtagswahl am kommenden Sonntag, 14. März. „Aufgrund der Regelungen, die das Land getroffen hat, ist eine sichere Wahl gewährleistet“, erklärt Landrat Reinhard Frank als Kreiswahlleiter im Main-Tauber-Kreis. Dies gelte auch fürdie Wählerinnen und Wähler, die sich für die Wahl vor Ort im Wahllokal entscheiden. Vor allem für die ehrenamtlich tätigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sei ein möglichst sicherer Wahltag wichtig.

Das Land Baden-Württemberg hat daher kürzlich in seine Corona-Verordnung Regelungen für den Infektionsschutz bei Wahlen aufgenommen. Diese gelten außer bei der Landtagswahl auch für Bürgermeisterwahlen und Bürgerentscheide. Wählerinnen und Wähler müssen im Wahllokal eine medizinische Maske (OP-Maske oder Atemschutz der Standards FFP 2, KN 95, N 95 oder vergleichbar) tragen, wie bereits von der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder dem Einkauf im Supermarkt gewohnt. Ausnahmen sind lediglich aufgrund ärztlicher Bescheinigung oder eines sonstigen zwingenden Grundes möglich. Wer keine Maske trägt und auf den zugleich keine Ausnahme zutrifft, kann nicht im Wahllokal wählen. Außerdem muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Vor dem Betreten des Wahlraums muss sich jede Person die Hände desinfizieren.

Personen, die Symptome einer COVID-19-Infektion wie Fieber, trockenen Husten oder eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen oder in den letzten vergangenen Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten, dürfen nicht im Wahllokal wählen. Für diese kurzfristig erkrankten oder abgesonderten Personen besteht dann bis 15 Uhr am Wahltag die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.

Personen, die die Wahlhandlung oder die Auszählung aufgrund des Öffentlichkeitsgrundsatzes verfolgen wollen, müssen ebenfalls eine medizinische Maske tragen, wenn nicht eine der Ausnahmen greift. Personen, die nach diesen Ausnahmen von der Maskenpflicht befreit sind, dürfen sich dann in den Zeiträumen zwischen 8 und 13 Uhr, von 13 bis 18 Uhr und ab 18 Uhr jeweils maximal für 15 Minuten im Wahlgebäude aufhalten und zu den Mitgliedern des Wahlvorstands und den Hilfskräften einen erweiterten Mindestabstand von zwei Metern einhalten. Zudem müssen alle Personen, die aufgrund des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahlgebäude anwesend sind, ihre Daten zur Kontaktnachverfolgung angeben.

Die aktuelle Corona-Verordnung kann unter www.main-tauber-kreis.de/coronavirus im Abschnitt „Richtlinien und Verordnungen des Landes und des Bundes“ abgerufen werden.

Quelle: Main-Tauber-Kreis.de

 

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