Main-Tauber-Kreis / Wertheim: 8 Coronavirus-Infektionen – Inzidenz 45,3 – Landkreis profitiert – Zahlen 14.05.2021

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Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 14. Mai, 15.00 Uhr

Acht neue Fälle einer Coronavirus-Infektion – Kreis profitiert von neuer Corona-Verordnung (Zahlen 14. Mai) – Hotels und Gaststätten öffnen

Im Main-Tauber-Kreis wurden am Freitag, 14. Mai, acht Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Städte und Gemeinden Boxberg, Igersheim, Lauda-Königshofen und Wertheim und befinden sich in häuslicher Isolation. Es handelt sich in mindestens vier Fällen um Kontaktpersonen zu bereits bekannten Fällen sowie um eine Person, die aus einem Risikogebiet im Ausland zurückgekehrt ist. Für die Kontaktpersonen der neu Infizierten wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 4877.

16 weitere Personen genesen

Darüber hinaus sind 16 weitere und damit insgesamt 4646 Personen wieder genesen. Somit sind derzeit 144 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 1, Assamstadt: 8, Bad Mergentheim: 25, Boxberg: 5 (+1), Creglingen: 9, Freudenberg: 1, Großrinderfeld: 5, Grünsfeld: 3, Igersheim: 1 (+1), Königheim: 1, Külsheim: 5, Lauda-Königshofen: 22 (+4), Niederstetten: 6, Tauberbischofsheim: 7, Weikersheim: 2, Werbach: 0, Wertheim: 41 (+2) und Wittighausen: 2.

17 weitere Fälle von Virus-Mutationen nachgewiesen

Bei 17 weiteren der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben eine Mutation des Coronavirus nachgewiesen. Es handelt sich in allen Fällen um die britische Variante (B.1.1.7). Nunmehr wurde bei insgesamt 941 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.

Schauder freut sich über Öffnung – Enger Austausch mit DEHOGA-Kreisverband

Das Land Baden-Württemberg hat in der Nacht zum Freitag eine neue Fassung seiner Corona-Verordnung notverkündet. Darin sind neue Öffnungsschritte vorgesehen, von denen der Main-Tauber-Kreis bereits ab Samstag, 15. Mai, profitiert. Unter anderem dürfen Hotels und Gastronomiebetriebe unter bestimmten Auflagen wieder öffnen. „Hierüber freue ich mich sehr, da diese Branche nach einem halben Jahr Schließung dringend eine verlässliche Perspektive benötigt“, erklärt Erster Landesbeamter Christoph Schauder.

Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 14. Mai, 15.00 Uhr

Sieben-Tage-Inzidenz laut RKI bei 45,3 – Nunmehr einheitliche Regelung zur Inzidenz

Bei der Sieben-Tage-Inzidenz galten bisher für die Regelungen der Bundesnotbremse – also bei Inzidenzen über 100 – die Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI), bei Inzidenzen unter 100 jedoch die Werte, die das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg (LGA) bekanntgibt. Die beiden Werte stimmen beispielsweise aufgrund von Verzögerungen bei der Übermittlung nicht immer überein. Zudem besteht jeweils ein zeitlicher Versatz von einem Tag. Der RKI-Wert des aktuellen Tags entspricht also grundsätzlich dem LGA-Wert des vorangegangenen Tags. Hier hat das Land Baden-Württemberg nun eine einheitliche Regelung getroffen, so dass ab jetzt immer der RKI-Wert maßgeblich ist, auch bei Inzidenzen unter 100.

Das RKI gibt als Sieben-Tage-Inzidenz für den Main-Tauber-Kreis am Freitag, 14. Mai, den Wert von 45,3 an und sieht den Landkreis am dritten Tag in Folge unter dem Wert von 50. Die Sieben-Tage-Inzidenz laut RKI beschreibt die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in den vorangegangenen sieben Tagen (7. bis 13. Mai) je 100.000 Einwohner.

Noch während der Geltungsdauer der vorherigen Corona-Verordnung der Landesregierung hat das Gesundheitsamt des Main-Tauber-Kreises jedoch festgestellt, dass der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis laut LGA fünf Tage in Folge unter dem Wert von 50 lag. Damit gelten nun für den Main-Tauber-Kreis auch im Rahmen der neuen Corona-Verordnung die zusätzlichen Lockerungsschritte für Stadt- und Landkreise mit einer Inzidenz unter 50. Somit dürfen sich wieder zehn Personen aus maximal drei Haushalten treffen. Kinder der jeweiligen Haushalte bis zum 14. Geburtstag zählen dabei nicht mit. Der gesamte Einzelhandel darf ohne „Click and Meet“ und ohne Kontaktdatenverarbeitung öffnen. Auf den ersten 800 Quadratmetern Verkaufsfläche ist ein Kunde pro zehn Quadratmeter erlaubt. Bei Verkaufsflächen über 800 Quadratmetern ist ein Kunde pro 20 Quadratmeter erlaubt. Bei 1200 Quadratmeter wären es 100 Kunden: 80 Kunden für die ersten 800 Quadratmeter und 20 Kunden für die weiteren 400 Quadratmeter. Bibliotheken und Büchereien, Archive, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten dürfen ohne weitere Auflagen öffnen.

Main-Tauber-Kreis profitiert von Öffnungsstufe 1

Die neue Corona-Verordnung sieht zudem für Stadt- und Landkreise, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 liegt, ein dreistufiges Verfahren vor. Nach diesem Stufenplan dürfen Einrichtungen wieder öffnen und sind bestimmte Veranstaltungen wieder zulässig. Für Stadt- und Landkreise, in denen die Bundesnotbremse aufgehoben wurde, gilt zunächst die Stufe eins. Dies trifft auf den Main-Tauber-Kreis zu, ergänzt durch die weiteren Lockerungsschritte bei einer Inzidenz unter 50.

Bei den Öffnungen müssen jeweils Hygieneanforderungen eingehalten und es muss ein Hygienekonzept erstellt werden. Die Anzahl der zeitgleich anwesenden Besucherinnen und Besucher, Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder Kundinnen und Kunden muss auf eine Person je 20 angefangene Quadratmeter Veranstaltungs- oder Verkaufsfläche begrenzt werden. Es gilt die Maskenpflicht.

Die Gastronomie darf zwischen 6 und 21 Uhr öffnen. In Innenräumen ist ein Gast je 2,5 angefangene Quadratmeter Gastraumfläche erlaubt. Im Außenbereich gilt keine Personenbegrenzung. Im Innen- und Außenbereich müssen die Plätze so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Liefer- und Abholdienste sind auch zwischen 21 und 6 Uhr erlaubt. Alle Beherbergungsbetriebe dürfen wieder touristische Gäste empfangen. Für den Restaurantbesuch oder den Hotelaufenthalt muss ein Nachweis über einen negativen Schnelltest, eine vollständige Impfung oder eine überstandene Corona-Infektion vorgelegt werden. Hotelgäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen während des Aufenthalts alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen.

Das Landratsamt stand in den vergangenen Tagen hinsichtlich der Vorbereitung der Öffnungen in einem engen und vertrauensvollen Austausch mit dem Kreisvorstand des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA. Der Verband weist darauf hin, dass in den allermeisten Hotels und Gaststätten derzeit keine Testung vor Ort möglich ist, sondern ein Testnachweis mitgebracht werden muss.

Kulturveranstaltungen wie Theater-, Opern-, Konzert- sowie Filmvorführungen können im Freien mit bis zu 100 Besucherinnen und Besuchern stattfinden. Gleiches gilt für Spitzen- oder Profisportveranstaltungen. Dabei muss das Abstandsgebot beachtet werden. Veranstaltungen zur Religionsausübung sind ohne vorherige Anmeldung und Anzeige gestattet.

Kurse in Volkhochschulen und anderen Bildungseinrichtungen können in geschlossenen Räumen mit maximal zehn Personen, im Freien mit maximal 20 Personen stattfinden. Tanz- und Sportkurse sind in geschlossenen Räumen jedoch nicht erlaubt. Nachhilfeunterricht ist in Gruppen mit bis zu zehn Schülerinnen und Schülern möglich. Dabei ist ebenfalls das Abstandsgebot zu beachten.

An Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz können Präsenz-Lehrveranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Personen stattfinden. Mit vorheriger Anmeldung ist der Zugang zu Lernplätzen möglich. Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz dürfen wieder öffnen. Es gilt eine Personenbegrenzung, so dass zwischen allen Besucherinnen und Besuchern der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend eingehalten werden kann. Das Gleiche gilt für Betriebskantinen.

Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen dürfen Gruppen von bis zu zehn Schülerinnen und Schülern unterrichten. Auch hier ist das Abstandsgebot zu beachten. Gesangs- Tanz-, und Blasinstrumentenunterricht sind weiterhin nicht erlaubt.

Touristischer Reisebusverkehr ist erlaubt, wenn sich Start und Ziel in Stadt- oder Landkreisen befinden, in denen nicht die Regeln der Bundesnotbremse gelten. Die Busse dürfen höchstens zur Hälfte besetzt sein. Maßstab ist die regulär zulässige Fahrgastzahl des Busses. Dies gilt entsprechend auch für die Ausflugsschifffahrt.

Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist in Gruppen von bis zu 20 Personen erlaubt. Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleihe und sonstige Freizeiteinrichtungen können im Freien von Gruppen bis 20 Personen genutzt werden. Die Außenbereiche von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang dürfen öffnen.

Der Betrieb von Tiersalons, Tierfriseuren und vergleichbaren Einrichtungen der Tierpflege ist wieder möglich.

Die zweite Öffnungsstufe tritt in Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis in den 14 Tagen nach Inkrafttreten der ersten Stufe weiter sinkt. Wenn die Inzidenz in den darauf folgenden 14 Tagen erneut sinkt, schließt sich die Stufe drei an. Zeichnet sich in einem Stadt- oder Landkreis über 14 aufeinanderfolgende Tage durchschnittlich eine steigende Sieben-Tage-Inzidenz ab, gelten wieder die Regelungen des vorherigen Öffnungsschritts.

Quelle: Landkreis-Main-Tauber

Quelle RKI/Arcgis:

 

Wertheim / Main-Tauber-Kreis: 15 Coronavirus-Infektionen – Inzidenz 45,3 – Viele Lockerungen – Zahlen 14.05.2021

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