80 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 16. Dezember) – Jeder kann Beitrag zur Eindämmung leisten – Lockdown im Überblick
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Mittwoch, 16. Dezember, 80 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Dies ist die höchste Fallzahl an einem Tag seit Beginn der Pandemie. Der bisherige Höchstwert von 50 Neuinfektionen wurde am Mittwoch, 21. Oktober, festgestellt. Die betroffenen Personen leben im Gebiet aller Städte und Gemeinden des Main-Tauber-Kreises mit Ausnahme von Creglingen, Königheim, Niederstetten und Wittighausen. Es handelt sich in mindestens 52 Fällen um Kontaktpersonen zu bekannten Fällen. 75 neu Infizierte befinden sich in häuslicher Isolation, fünf Personen werden stationär behandelt. Für die Kontaktpersonen der neu Infizierten wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 1819.
Mittlerweile sind acht weitere und damit insgesamt 1544 Personen wieder genesen. Derzeit sind 255 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 16 (+9), Assamstadt: 11 (+5), Bad Mergentheim: 33 (+13), Boxberg: 40 (+7), Creglingen: 2, Freudenberg: 8 (+3), Großrinderfeld: 2 (+1), Grünsfeld: 6 (+3), Igersheim: 5 (+2), Königheim: 4, Külsheim: 6 (+1), Lauda-Königshofen: 13 (+4), Niederstetten: 1, Tauberbischofsheim: 43 (+11), Weikersheim: 9 (+4), Werbach: 5 (+1), Wertheim: 49 (+16) und Wittighausen: 2.
Sieben-Tage-Inzidenz bei 111,0
Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Mittwoch, 16. Dezember, bei 111,0. Eine Woche zuvor, am Mittwoch, 9. Dezember, lag er bei 101,2. Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (9. bis 15. Dezember) je 100.000 Einwohner, berechnet durch das Gesundheitsamt anhand der tagesaktuellen Fallzahlen.
Erster Landesbeamter ruft zum Verzicht auf
„Es ist nun nicht mehr fünf Minuten, sondern allenfalls eine Minute vor zwölf“, kommentiert Erster Landesbeamter Christoph Schauder als Leiter des Arbeitsstabes Corona im Landratsamt das aktuelle Ausbruchsgeschehen. „Nun hat es jede und jeder einzelne in der Hand, ob wir gut durch die nächsten Wochen und diesen harten Winter kommen.“ Jede Bürgerin und jeder Bürger könne durch die konsequente Einhaltung der Corona-Regeln – insbesondere Abstand, Hygiene und Alltagsmaske –, durch regelmäßiges Lüften und die Nutzung der Corona-Warn-App ihren oder seinen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten.
„Vor allem aber kommt es nun entscheidend darauf an, die persönlichen Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Ich weiß, dass dies in der Vorweihnachtszeit besonders schwer fällt, denn sie ist eigentlich eine Zeit des besinnlichen Miteinanders. Doch nun steht der Verzicht an erster Stelle“, bekräftigt Schauder. Es werde in Zukunft wieder ein Weihnachten ohne Corona geben. „Doch nun müssen wir gemeinsam die Pandemie bewältigen. Die bevorstehende Freigabe des ersten Impfstoffes zeigt uns das Licht am Ende des Tunnels.“
Gesundheitsdezernentin bittet um Einhaltung der Lockdown-Regeln
Gesundheits- und Sozialdezernentin Elisabeth Krug ruft dazu auf, die Regeln des bundesweiten Lockdowns gewissenhaft einzuhalten und nicht alles, was noch erlaubt ist, auch auszureizen. „Somit können alle Bürgerinnen und Bürger auf diese Weise direkt dazu beitragen, dass es zügig wieder zu Lockerungen kommen kann, wenn sich das Infektionsgeschehen stark verringert hat“. Bei Nacht, in der Zeit von 20 bis 5 Uhr, gilt in Baden-Württemberg eine Ausgangssperre. In dieser Zeit darf die eigene Wohnung nur aus triftigem Grund wie der Ausübung beruflicher Tätigkeiten oder der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen in Anspruch genommen werden. Tagsüber, von 5 bis 20 Uhr, sind darüber hinaus auch der Besuch der Notbetreuung in Schulen und Kitas, die Erledigung von Einkäufen und die Inanspruchnahme zulässiger Dienstleistungen erlaubt. Ebenso nur tagsüber gestattet sind Sport und Bewegung an der frischen Luft, aber ausschließlich alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushaltes oder einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person. Ansammlungen und private Veranstaltungen im privaten Raum sind von 5 bis 20 Uhr mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zulässig, Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt.
An Weihnachten vom 24. bis 26. Dezember dürfen in einem Haushalt bis zu vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis dazukommen, auch wenn sie in unterschiedlichen Haushalten leben. Kinder bis 14 Jahren werden wiederum nicht mitgezählt. Keine Ausnahmen von den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gibt es an Silvester und Neujahr, nach 20 Uhr darf nur innerhalb des eigenen Haushalts ohne Gäste gefeiert werden. Ansammlungen, das Zünden von Pyrotechnik im öffentlichen Raum sowie der Verkauf von Pyrotechnik sind verboten. Auf private Reisen sowie Verwandtenbesuche soll verzichtet werden.
Bei der Ausübung beruflicher Tätigkeiten wird, sofern möglich, Homeoffice empfohlen. Wenn möglich, sollen bis 10. Januar Betriebsferien gemacht werden. Es gilt – auch im Freien – eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Schulen und Kitas bleiben bis zum 10. Januar mit Ausnahme einer Notbetreuung geschlossen; nur für Abschlussklassen wird bis zum regulären Ferienbeginn am 23. Dezember verpflichtend Fernunterricht gehalten.
Der Einzelhandel bleibt bis 10. Januar geschlossen, davon ausgenommen sind Geschäfte mit Produkten des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelmärkte. Geschlossene Einzelhandelsbetriebe dürfen Liefer-, aber keine Abholdienste anbieten. Eine Ausnahme bilden Baumärkte sowie Verkaufsstätten für Baustoffe und Gartenbedarf, diese dürfen für gewerbliche Kunden sowie landwirtschaftliche Betriebe einen Abholservice einrichten. Geschäfte mit Mischsortiment dürfen alle Waren verkaufen, wenn die Produkte für den täglichen Bedarf überwiegen. Wenn die verbotenen Artikel überwiegen, dürfen nur die Artikel des täglichen Bedarfs verkauft werden. Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen bleiben geschlossen. Sie dürfen einen Lieferservice und von 5 bis 20 Uhr auch Speisen zur Abholung anbieten.
Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind mit Ausnahme der Spielplätze im Freien geschlossen. Sport ist alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts im öffentlichen Raum sowie auf öffentlichen oder privaten, weitläufigen Sportanlagen im Freien erlaubt; Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Training und Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports dürfen ohne Zuschauer stattfinden. Körpernahe Dienstleister wie Friseurbetriebe und Kosmetiksalons sind geschlossen, medizinisch notwendige Dienstleistungen wie Ergo- und Physiotherapie dagegen erlaubt. Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind verboten, unter die Ausnahmen fallen beispielsweise Gerichtsverhandlungen. Gottesdienste und Beerdigungen sind unter Hygieneauflagen gestattet.
Die ab 16. Dezember gültige Corona-Verordnung der Landesregierung einschließlich einer übersichtlichen Zusammenfassung der aktuellen Lockdown-Maßnahmen kann unter www.main-tauber-kreis.de/coronavirus im Abschnitt „Richtlinien und Verordnungen des Landes und des Bundes“ abgerufen werden.
Quelle: Main-Tauber-Kreis.de
https://wertheim24.de/umfrage-bringen-moeglicherweise-besucher-des-winterzauber-markts-verstaerkt-corona-infektionen-nach-wertheim/