828 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 3. bis 4. Februar) / Keine Quarantänen mehr für ganze Schulklassen und Kiga-Gruppen / Künftig wöchentlicher Bericht
Im Main-Tauber-Kreis wurden in der Zeit von Donnerstag, 3., bis Freitag, 4. Februar, insgesamt 828 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt, davon 400 am Donnerstag und 428 am Freitag. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 15.889.
2586 Personen aktiv von Infektion betroffen
Die Zahl der Genesenen steigt um 729 Personen auf 13.165. Somit sind derzeit 2586 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Die von Donnerstag bis Freitag neu festgestellten Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 16, Assamstadt: 14, Bad Mergentheim: 191, Boxberg: 58, Creglingen: 17, Freudenberg: 14, Großrinderfeld: 37, Grünsfeld: 47, Igersheim: 28, Königheim: 16, Külsheim: 50, Lauda-Königshofen: 88, Niederstetten: 12, Tauberbischofsheim: 92, Weikersheim: 29, Werbach: 13, Wertheim: 104 und Wittighausen: 2.
Ein weiterer Todesfall im Landkreis bestätigt
Das Gesundheitsamt hat einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus bestätigt. Bei dem Verstorbenen handelt es sich um einen Mann im Alter von über 85 Jahren. Weitere Angaben macht das Landratsamt aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile 138 Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben, davon zwölf im Jahr 2022.
Weitere Omikron-Mutationen nachgewiesen
Bei 114 der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde die Omikron-Variante des Coronavirus durch nachträgliche Typisierung der Laborproben nachgewiesen. Damit wurde nunmehr bei insgesamt 1077 Fällen im Landkreis die Omikron-Variante festgestellt.
Indikatoren für das Pandemie-Geschehen laut LGA am Donnerstag
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Donnerstag, 3. Februar, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 1469,7. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (28. Januar bis 3. Februar) je 100.000 Einwohner. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg lag bei 6,5. Sie beschreibt die Zahl der Menschen, die in den vergangenen sieben Tagen in Baden-Württemberg mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert wurden, je 100.000 Einwohner. Die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB) in Baden-Württemberg lag bei 272.
Die aktuellen Werte für Freitag, 4. Februar, können ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.
Absonderung nur noch für positiv getestete Kinder und Jugendliche
Auch bei größeren Ausbruchsgeschehen müssen künftig nicht mehr ganze Klassen und Kindergartengruppen in Quarantäne. Dies teilte das Gesundheitsministerium Baden-Württemberg mit. Die Landesregierung hat den Handlungsleitfaden für die Gesundheitsämter entsprechend aktualisiert. Demnach müssen sich von nun an nur noch positiv getestete Kitakinder und Schülerinnen und Schüler absondern. Bisher lautete die Regel, dass die ganze Klasse oder Kitagruppe in Quarantäne geschickt werden musste, wenn mehr als fünf Jugendliche oder 20 Prozent einer Klasse infiziert waren. Nach wie vor werden jedoch auch weiterhin alle nicht-quarantänebefreiten Schülerinnen und Schüler einer Klasse an fünf Tagen hintereinander getestet, wenn dort Infektionsfälle auftreten.
„Weiterhin ganze Klassen oder Kindergartengruppen in Quarantäne zu schicken, ist nicht mehr angemessen, zumal sich Omikron auch unter den Kindern und Jugendlichen rasant ausbreitet. Nach der alten Regel hätten immer mehr komplette Schulklassen und Kita-Gruppen in Quarantäne gehen müssen – das wollen wir verhindern. Der Präsenzunterricht und der staatliche Bildungsauftrag können nicht länger stärker beeinträchtigt werden als unbedingt notwendig. Diese müssen nun wieder absolute Priorität haben“, sagte Erster Landesbeamter Florian Busch, Leiter des Corona-Arbeitsstabs im Landratsamt. „Die Aktualisierung des Handlungsleitfadens war daher geboten. Ohne diesen Schritt wäre in naher Zukunft ein geregelter Schulbetrieb oder eine geordnete Kindertagesbetreuung nicht mehr möglich gewesen.“
„Vor allem Kinder und Jugendliche haben während der Pandemie bereits genug Einschränkungen in Kauf nehmen müssen. Diese wirken sich auch auf das Familienleben und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen aus. Durch die Fortschreibung des Leitfadens werden weitere negative Auswirkungen verhindert“, sagte Sozialdezernentin Elisabeth Krug. Gleichzeitig sei es aufgrund der generell milderen Verläufe bei Kindern und der steigenden Zahl von geboosterten Familienmitgliedern somit möglich gewesen, unter Beachtung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen diese Anpassung im Handlungsleitfaden vorzunehmen.
Das Kultusministerium erklärte, dass dieser Schritt mit regelmäßigen Tests, Masken, dem Förderprogramm für Luftfilter und Vorgaben zum Lüften möglich sei. Gleichzeitig werde weiterhin ein sehr hoher Schutz für die Jugendlichen und ihre Familien gewährleistet.
Bei einem Ausbruchsgeschehen können auch schulorganisatorische Gründe greifen, die es notwendig machen, eine Klasse vorübergehend im Fernunterricht zu unterrichten. Das Kultusministerium hat nach Rückmeldungen aus der Praxis den Schulen Entscheidungsspielräume innerhalb eines angemessenen Rahmens bezüglich der Unterrichtsgestaltung gegeben.
Das Kultusministerium teilte mit, dass in den Einrichtungen umfangreiche Schutzkonzepte umgesetzt werden. Neben den mehrmals wöchentlichen Tests im Regelbetrieb werde bei Auftreten von Fällen eine intensivierte Testung eingeleitet, so dass Folgefälle frühzeitig erkannt und isoliert werden könnten. Zudem werden die weiteren Bausteine des Schutzkonzepts, wie beispielsweise regelmäßiges Lüften, das Tragen von Masken und das Einhalten des Abstands durch das engagierte und sehr gut geschulte Lehr- und Betreuungspersonal strikt umgesetzt, so dass in den Kindergärten und Schulen ein durchweg hohes Schutzniveau aufrechterhalten werden könne, verglichen mit anderen Bereichen des öffentlichen Lebens.
Landratsamt erstellt künftig einen gebündelten Bericht für die Vorwoche
Zwei Jahre nach Auftreten der ersten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis stellt das Landratsamt seine Presse- und Informationsarbeit zur Corona-Pandemie erneut um. In den vergangenen vier Monaten wurde noch drei Mal wöchentlich über das aktuelle Infektionsgeschehen im Landkreis informiert. Ab sofort wird das Landratsamt nur noch ein Mal pro Woche berichten.
Jeweils am Montagnachmittag wird die Kreisverwaltung einen Bericht zu den Infektionszahlen der vorangegangenen Woche von Montag bis Sonntag veröffentlichen. Am Montag, 7. Februar, wird es als Einstieg in den neuen Rhythmus einmalig einen Bericht mit den Zahlen von Samstag, 5., und Sonntag, 6. Februar, geben. Der erste Wochenbericht erscheint dann am Montag, 14. Februar, und wird die Infektionszahlen für den Zeitraum vom 7. bis zum 13. Februar enthalten. Auf diese Weise soll der massive Arbeitsaufwand im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung reduziert werden, so dass wieder Kapazitäten für andere wichtige Aufgaben frei werden.
Das Gesundheitsamt wird trotz der noch stärkeren Bündelung des Informationsangebots auch weiterhin an sieben Tagen in der Woche besetzt sein und stets von montags bis sonntags laborbestätigte Infektionen feststellen sowie den übergeordneten Behörden melden. Für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger besteht weiterhin die Möglichkeit, sich anhand der unter www.gesundheitsamt-bw.de verfügbaren Lageberichte des Landesgesundheitsamtes an sieben Tagen in der Woche über die aktuellen Infektionszahlen im Landkreis zu informieren.
Main-tauber-Kreis.de
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