Eine neue Coronavirus-Infektion – Elf Personen genesen (Zahlen 28. September) – Erleichterter Zugang zur Kurzarbeit wird verlängert
Im Main-Tauber-Kreis wurde am Montag, 28. September, ein neuer Fall einer Coronavirus-Infektion gemeldet. Die betroffene Person lebt im Gebiet der Stadt Wertheim und ist aus einem Risikogebiet im Ausland zurückgekehrt. Sie befindet sich in häuslicher Isolation, ihre Kontakte werden ermittelt. Für die Kontaktpersonen wird ebenfalls häusliche Isolation angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 552.
Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind elf weitere und damit insgesamt 521 Personen wieder genesen. Derzeit sind 20 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 1, Boxberg: 0, Creglingen: 0, Freudenberg: 0, Großrinderfeld: 0, Grünsfeld: 2, Igersheim: 1, Königheim: 0, Külsheim: 0, Lauda-Königshofen: 4, Niederstetten: 1, Tauberbischofsheim: 3, Weikersheim: 0, Werbach: 0, Wertheim: 6 (+1) und Wittighausen: 2.
Mehr Planungssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte
Die bisher bis Ende 2020 befristeten Regelungen zum vereinfachten und erhöhten Bezug von Kurzarbeitergeld sollen bis Ende 2021 verlängert werden. Ein entsprechendes Maßnahmenpaket hat das Bundeskabinett auf den Weg gebracht. Diese Entscheidung soll Unternehmen und Beschäftigten mehr Planungssicherheit geben.
Verlängert werden sollen zum einen die Regelungen zum vereinfachten Zugang.Ein Betrieb kann also weiterhin bereits Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten in der Firma von einem Arbeitsausfall von über zehn Prozent betroffen sind. Normalerweise liegt diese Schwelle bei einem Drittel der Belegschaft. Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes wird weiterhin vollständig verzichtet. Vor der Pandemie galt die Regel, dass Betriebe mit Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen diese auch nutzen müssen, um Kurzarbeit zu vermeiden. Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können Kurzarbeitergeld beziehen.
Zum anderen soll die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld für Betriebe, die mit der Kurzarbeit bis zum 31. Dezember 2020 begonnen haben, auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2021, verlängert werden.
Beschäftigte, deren Arbeitsentgelt um mindestens die Hälfte reduziert ist, können weiterhin vom erhöhten Kurzarbeitergeld profitieren. Ab dem vierten Monat des Bezugs wird das Kurzarbeitergeld auf 70 (beziehungsweise 77 Prozent für Beschäftigte mit mindestens einem Kind) und ab dem siebten Monat auf 80 (beziehungsweise 87 Prozent für Beschäftigte mit mindestens einem Kind) aufgestockt. Die Berücksichtigung der Bezugsmonate von Kurzarbeitergeld gilt seit dem 1. März 2020.
Zeiten des Arbeitsausfalls sollen für berufliche Weiterbildung genutzt werden. Für diese Fälle wird die reguläre Erstattung von 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge vorerst nicht mehr daran geknüpft, dass die Qualifizierung mindestens 50 Prozent der Zeit des Arbeitsausfalls betragen muss.
Die Entwicklung der Anzeigen für konjunkturelle Kurzarbeit lässt deutlich die Auswirkungen der Coronakrise auf den Arbeitsmarkt erkennen, wobei zuletzt deutlich weniger Anzeigen hinzugekommen sind. Im Main-Tauber-Kreis sind seit März bis zum Stichtag für den aktuellsten Arbeitsmarktreport Mitte August 1490 Anzeigen auf Kurzarbeit mit einer darin genannten Personenzahl von insgesamt 28.515 eingegangen. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es drei oder weniger Anzeigen – aus Datenschutzgründen nennt die Arbeitsagentur keine genaue Zahl – für 198 Personen. Wie viele Menschen tatsächlich Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen mussten, kann erst rückblickend gesagt werden, da der Betrieb immer rückwirkend abrechnet, also nach Abschluss eines Monats, in dem kurzgearbeitet wurde. Um diese Unterlagen einzureichen, hat der Arbeitgeber drei Monate Zeit.
Ausführliche Informationen, welche wirtschaftlichen Unterstützungsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger während der Pandemie zur Verfügung stehen hat das Landratsamt unter www.main-tauber-kreis.de/corona-unterstuetzung dargestellt.
Quelle : main-tauber-kreis.de