Main-Tauber-Kreis / Wertheim: Regierungspräsident Wolfgang Reimer genehmigt Nachtragshaushalt

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Das Regierungspräsidium Stuttgart hat den vom Kreistag beschlossenen Nachtragshaushalt genehmigt © Steve Buissinne, Pixabay.de

Regierungspräsident Wolfgang Reimer hat jetzt die Gesetzmäßigkeit des Nachtragshaushalts für das Jahr 2021 bestätigt, den der Kreistag des Main-Tauber-Kreises am 14. Juli beschlossen hat. „Dies ist sehr erfreulich, da wir nun beispielsweise unsere wichtigen Großbauprojekte wie die Generalsanierung des Beruflichen Schulzentrums Wertheim und den Neubau der Straßenmeisterei Külsheim planmäßig weiter vorantreiben können“, erklärt Landrat Christoph Schauder.

Zugleich genehmigte das Regierungspräsidium Stuttgart den gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung von 6,0 auf 6,84 Millionen Euro erhöhten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen. Genehmigt wurden auch die geänderten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 64,892 anstatt bisher vorgesehenen 34,065 Millionen Euro. Dies bedeutet, dass die Verwaltung durch den Kreistag ermächtigt wurde, in dieser Höhe Verpflichtungen einzugehen, die zwingend zu Investitionen in künftigen Haushaltsjahren führen.

Der Nachtragshaushalt wurde vor allem aufgrund der laufenden größeren Bauprojekte des Landkreises notwendig. Zum einen reichten hierfür die bisherigen Verpflichtungsermächtigungen nicht aus, zum anderen werden finanzielle Mittel früher benötigt als bisher geplant.

Im Gesamtergebnishaushalt verschlechtert sich das Gesamtergebnis von ursprünglich minus 3,46 Millionen auf nunmehr minus 3,72 Millionen Euro. Der Ausgleich kann durch eine Entnahme aus der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses gewährleistet werden.

Im Finanzhaushalt verringert sich der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts leicht auf 3,97 Millionen Euro. Der veranschlagte Finanzierungmittelbedarf in Höhe von rund 9,51 Millionen Euro fällt gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung um rund 2,92 Millionen Euro geringer aus. Der Stand der Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses wird zum Ende des Haushaltsjahres voraussichtlich rund 14,2 Millionen Euro betragen. Der Stand der liquiden Mittel ohne gebundene Mittel zum Jahresende bleibt mit rund neun Millionen Euro weit höher als die vorgeschriebene Mindestliquidität.

Das Regierungspräsidium weist darauf hin, dass der Main-Tauber-Kreis voraussichtlich im gesamten Finanzplanungszeitraum den durch das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) geforderten Haushaltsausgleich nicht werde erreichen können. Es sei auch noch nicht absehbar, wie lange die Corona-Pandemie anhalten und welche Auswirkungen diese auf die folgenden Haushaltsjahre haben wird. Durch den guten Jahresabschluss des Vorjahres stehe der Main-Tauber-Kreis jedoch auf einem robusten Fundament. Jedoch sei es weiterhin wichtig und notwendig, die Entwicklung des Ergebnishaushalts genau zu beobachten und ggf. nachzusteuern, um im Hinblick auf die Generationengerechtigkeit einen haushaltsjahrbezogenen Haushaltsausgleich sicherzustellen.

Quelle : Main-Tauber-Kreis.de

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