Main-Tauber-Kreis
Impfungen werden nach vorheriger Terminbuchung unter www.main-tauber-kreis.de/impfen oder auch ohne Termin vorgenommen. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird die Terminbuchung ausdrücklich empfohlen.
Die vierte Impfung ist möglich, weil Baden-Württemberg die aktualisierte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur zweiten Auffrischimpfung umsetzten wird. Dies teilte das Gesundheitsministerium mit. Die STIKO hatte zuvor ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert und diese ins Stellungnahmeverfahren gegeben. Demnach empfiehlt sie eine zweite Auffrischimpfung für Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere bei direktem Patientinnen-, Patienten- sowie Bewohnerinnen- und Bewohnerkontakt. Personen, die nach der ersten Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.
Die zweite Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die zweite Auffrischimpfung frühestens nach sechs Monaten erhalten.
Das Gesundheitsministerium teilte mit, dass weiterhin das Ziel sei, die Gesellschaft aus der Pandemie zu impfen und dabei gleichzeitig den besonders vulnerablen Personen den bestmöglichen Schutz zu ermöglichen. Es werde bereits mit Hochdruck daran gearbeitet, die hoffentlich bald vorliegende STIKO-Empfehlung zur zweiten Auffrischimpfung formal umzusetzen. Bis dahin werden alle impfenden Stellen gebeten, in ihrem Ermessen und im Rahmen der individuellen Patientenberatung ab sofort eine zweite Auffrischimpfung zu ermöglichen. Das Land sei gut aufgestellt, um die vierte Impfung für besonders gefährdete Gruppen vorzunehmen.
Aktuelle Daten zeigen laut Ministerium, dass der Schutz nach der ersten Auffrischimpfung gegen Infektionen mit der momentan zirkulierenden Omikron-Variante innerhalb weniger Monate abnimmt. Dies sei insbesondere für Menschen ab 70 Jahren und für Personen mit Immunschwäche bedeutsam, da diese das höchste Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf nach einer Infektion hätten. Durch die zweite Auffrischimpfung soll der Schutz verbessert und sollen schwere Erkrankungen bei gefährdeten Personen verhindert werden. Das Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen soll individuell besser geschützt werden, da es sich leichter anstecken könne. Ein weiteres Ziel sei dabei, die medizinische und pflegerische Versorgung durch weniger Isolationen und Quarantänemaßnahmen aufrechtzuerhalten, teilte das Ministerium mit.
Die STIKO stellt fest, dass die Datenlage zur Effektivität und zur Sicherheit einer zweiten Auffrischimpfung noch begrenzt ist. Es wird jedoch angenommen, dass die zweite Auffrischimpfung ähnlich gut verträglich ist wie die erste Auffrischimpfung. Beide Beschlussentwürfe sind mit den zugehörigen wissenschaftlichen Begründungen in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren an die Bundesländer und die beteiligten Fachkreise gegangen. Änderungen sind daher noch möglich. Die Empfehlungen der STIKO werden zusammen mit den wissenschaftlichen Begründungen zeitnah im Epidemiologischen Bulletin erscheinen.
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