Zwei neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 1./2. September)
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Mittwoch, 2. September, zwei neue Fälle einer Coronavirus-Infektion gemeldet. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Stadt Tauberbischofsheim und sind aus einem Risikogebiet im Ausland zurückgekehrt. Sie befinden sich in häuslicher Isolation, die Kontakte werden ermittelt. Für sie wird ebenfalls häusliche Isolation angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 509.
Zuvor hat es am Dienstag, 1. September, keine neuen Infektionen und keine weiteren Genesenen gegeben.
Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind inzwischen insgesamt 486 wieder genesen. Derzeit sind zwölf Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen.
Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten
Unter den Neuinfizierten der vergangenen Wochen befanden sich auch zahlreiche Personen mit Reiseassoziation. Eine Rolle spielt dabei nicht nur der klassische Tourismus. Von Infektionen betroffen waren auch Menschen, die im Main-Tauber-Kreis leben und arbeiten und über die Sommerfeien ihre Familien in der Heimat besuchen.
„Nach der aktuellen Einreise-Quarantäne-Verordnung des Landes gilt, dass man sich nach Einreise aus einem Risikogebiet unverzüglich auf direktem Weg in die eigenen vier Wände oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Einreise ständig dort zu isolieren hat“, erläutert Erster Landesbeamter Christoph Schauder als Leiter des Arbeitsstabes Corona im Landratsamt Main-Tauber-Kreis.
Zweitens besteht nach Rückkehr aus einem Risikogebiet die Pflicht, einen Corona-Test zu machen. Drittens ist es vorgeschrieben, sich beim Rathaus melden, dabei auf die Quarantänepflicht hinzuweisen und schnellstmöglich, spätestens aber 14 Tage nach Einreise, den Befund des Corona-Tests vorzulegen. Die Quarantäne kann nur dann vorzeitig beendet werden, wenn der Test negativ ausgefallen ist und auch keine Symptome einer Covid-19-Erkrankung vorliegen. Treten innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr solche Symptome auf, muss wiederum die Stadt oder Gemeinde informiert und unverzüglich der Hausarzt kontaktiert werden – und zwar unbedingt per Telefon. Keinesfalls darf die Arztpraxis ohne vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden.
Erster Landesbeamter Schauder appelliert dringend an die Bevölkerung, nach Rückkehr aus einem Risikogebiet zu Hause zu bleiben, bis das Testergebnis vorliegt: „So vermeiden Sie, andere Menschen anzustecken.“ Zu den Risikogebieten zählen beispielsweise Spanien mit Ausnahme der kanarischen Inseln, Teile von Kroatien und die Türkei.
Corona-Tests sind in Baden-Württemberg an hierfür eingerichteten Testzentren an den Flughäfen Stuttgart, Baden-Baden/Karlsruhe und Friedrichshafen, am Hauptbahnhof Stuttgart sowie an den Autobahnen A 5 bei Müllheim (Rastplatz Neuenburg-Ost) und A 8 zwischen Ulm-West und Merklingen (Rastplatz Kemmental-Ost) möglich. Auch bei einem Hausarzt, einer Hausärztin oder in einer Corona-Schwerpunktpraxis kann ein Abstrich vorgenommen werden. Die Teststellen sind auch in einer Karte der Kassenärztlichen Vereinigung unter http://coronakarte.kvbawue.de aufgeführt.
Auch wer aus Staaten einreist, die nicht als Risikogebiet ausgewiesen sind, kann sich innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise kostenfrei testen lassen.
Ausführliche Informationen für Reiserückkehrer stehen unter www.main-tauber-kreis.de/coronavirus im Abschnitt „Regelungen für Reiserückkehrer“ zur Verfügung.
Quelle : Main-Tauber-Kreis.de