Augsburg / Stuttgart, 3. Mai 2022 – Menschen gehören genau wie Schimpansen, Gorillas und Orang-Utans biologisch zur Familie der Großen Menschenaffen. Unsere nächsten Verwandten werden jedoch noch immer in Zoos zur Schau gestellt. PETA sieht den Grund dafür im Speziesismus – der Annahme, der Mensch sei Lebewesen anderer Spezies überlegen und hätte das Recht, sie auszubeuten. Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass die bereits seit 2014 für zoologische Einrichtungen geltenden Mindestanforderungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums an vielen Haltungsstandorten noch immer nicht umgesetzt wurden. [1] Im Zoo Augsburg müssen die drei Schimpansen in einem Innengehege ausharren, das mit nur 84 Quadratmetern die Vorgaben um mehr als die Hälfte unterschreitet. Zwar hat die Veterinärbehörde die behelfsmäßige Ausbesserung des Außengeheges angeordnet, räumte aber gleichzeitig ein, dass damit weiterhin eine dauerhafte Unterschreitung der Mindestmaße toleriert werde. [2] Daher hat PETA im April bei der Staatsanwaltschaft Augsburg Strafanzeige gegen die Zoo-Verantwortlichen erstattet. Zudem appelliert die Tierrechtsorganisation an Politik und Zoo, die Gefangenhaltung von Menschenaffen in Zoos gänzlich zu beenden.
„Es ist ein Verbrechen, Menschenaffen aus vorgeschobenen Artenschutzgründen – tatsächlich aber zur Belustigung des Zoopublikums – einzusperren“, so Biologin Dr. Yvonne Würz, PETAs Fachreferentin für Tiere in der Unterhaltungsindustrie. „Erst recht inakzeptabel ist, dass der Zoo Augsburg noch dazu die Tierschutzvorgaben missachtet. Genetisch trennen uns nur Nuancen von unseren nächsten Verwandten, ganz zu schweigen von der Gefühlswelt und den komplexen Bedürfnissen aller Menschenaffen. Wir müssen uns von der speziesistischen Denkweise lösen und die menschenaffenunwürdige Gefangenhaltung dringend beenden.“
Artgerechte Haltung von Menschenaffen in Gefangenschaft unmöglich
PETA hat neben Augsburg neun weitere Zoos und Tierparks mit Menschenaffenhaltung im ganzen Bundesgebiet angezeigt, die ebenfalls gegen tierschutzrechtliche Mindestanforderungen verstoßen: die Zoos in Berlin, Dresden, Duisburg, Halle, Krefeld, Landau und Stralsund, den Tierpark Gettorf sowie den Tierpark Schwaigern („Leintalzoo“). Informationen zu den jeweiligen Haltungsbedingungen hat die Tierrechtsorganisation teilweise durch Auskunftsersuche gemäß Informationsfreiheitsgesetz erlangt.
Die Bedürfnisse von Menschenaffen sind so komplex, dass ihnen kein Zoo einen artgerechten Lebensraum bieten kann. Für sie ist es psychisch extrem belastend, lebenslänglich eingesperrt zu sein. In Zoos entwickeln sie oft deutliche Verhaltensstörungen – auch in akkreditierten und vergleichsweise großen Einrichtungen, wie wissenschaftliche Studien belegen. [3, 4] Diese äußern sich etwa durch Selbstverstümmelung, zwanghaftes Hin- und Herschaukeln des Oberkörpers bis hin zum Verzehr der eigenen Exkremente. Zum Teil verabreichen Zoos den Tieren Psychopharmaka, damit sie die Gefangenschaft überhaupt ertragen und ihr Leid Außenstehenden weniger auffällt.
Kein Artenschutz sowie Verschwendung von Steuergeldern
Auswilderungen sind für die in Zoos gezüchteten Tiere nicht vorgesehen; in den Schaugehegen können sie wichtige Verhaltensweisen für ein Überleben in der Natur nicht erlernen. Trotzdem investieren zoologische Einrichtungen Millionen Euro an Steuergeldern in Nachzuchtprogramme und Bauprojekte. Dabei könnten durch Maßnahmen zum Erhalt des natürlichen Lebensraums der Tiere weitaus mehr Menschenaffen dauerhaft geschützt werden. Laut einer von PETA in Auftrag gegebenen INSA-Meinungsumfrage befürwortet die relative Mehrheit der Befragten ein Ende der Zucht und Haltung von Menschenaffen in deutschen Zoos.
PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten.
[1] Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (2014): Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren. Online abrufbar unter: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Tierschutz/HaltungSaeugetiere.html. (27.04.2022).
[2] Stadt Augsburg, Beschlussvorlage BSV/20/04863 (09.09.2020), Finanzielle Unterstützung der Stadt Augsburg bei den Umbaumaßnahmen der Schimpansenanlage der Zoologischer Garten Augsburg GmbH, Online unter: https://ratsinfo.augsburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10448
[3] Birkett, L.P./Newton-Fisher, N.E. (2011): How Abnormal Is the Behaviour of Captive, Zoo-Living Chimpanzees? PLoS ONE 6(6): e20101. doi:10.1371/journal.pone.0020101.
[4] Jacobson, S.L. et al. (2016): Characterizing abnormal behavior in a large population of zoo-housed chimpanzees: prevalence and potential influencing factors. PeerJ 4: e2225. Online abrufbar unter: https://doi.org/10.7717/peerj.2225. (27.04.2022).
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