Meiningen / Stuttgart, 19. Juli 2023 –Todesfalle für den Hund: Einem Medienbericht zufolge sperrte eine Frau am Samstag, dem 15. Juli, ihren Hund in ein sich aufheizendes Auto in Meiningen. Zeugen bemerkten das Fahrzeug auf dem Parkplatz eines Baumarktes bei Temperaturen über 30 Grad. Die Fenster der Fahrer- und Beifahrertür waren eine Hand breit geöffnet, was nichts an der steigenden Temperatur im Innenraum änderte. Als die Polizei eintraf, hechelte der Vierbeiner bereits stark. Die Beamten konnten die Halterin ausfindig machen, sodass der Hund umgehend aus dem Fahrzeug befreit werden konnte. Aufgrund des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattete PETA am 17. Juli bei der Staatsanwaltschaft Meiningen Strafanzeige gegen die 55-Jährige. Die Tierrechtsorganisation fordert zudem ein Tierhalteverbot für die Verantwortliche.
„Hundehalterinnen und -halter unterschätzen die Auswirkungen der Sonneneinstrahlung, wenn sie die Tiere, wie hier, ohne Schutz in der Hitze in einem Fahrzeug zurücklassen. Selbst im Schatten kann sich das Wageninnere rasch lebensbedrohlich aufheizen. Hunde werden schnell unruhig, jaulen und geraten in Panik. Dies verschlimmert die lebensgefährliche Situation zusätzlich. Für sie kommt dann oft jede Hilfe zu spät,“, so Monic Moll, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Wer einen Hund bei warmen Außentemperaturen im Auto zurücklässt, riskiert das Leben des Tieres und muss mit einer Strafanzeige rechnen.“
Brenzlige Situationen vermeiden und im Ernstfall schnell handeln – Hintergrundinformationen
Bereits wenige Minuten in der Sonne reichen, um ein geparktes Auto auf bis zu 70 Grad Celsius zu erhitzen. Doch auch ein Schattenparkplatz oder ein leicht geöffnetes Fenster schaffen bei diesen Temperaturen keine Abhilfe. Da Hunde nur wenige Schweißdrüsen haben und sich hauptsächlich über Hecheln abkühlen, erleiden sie im heißen Wageninneren schnell irreparable Organschäden oder einen Herzstillstand.
Entdecken Menschen an einem warmen Tag einen Hund im Auto oder auf einem Balkon ausgesperrt, ist schnelles Handeln gefragt. Sollte der Wagen- oder Wohnungsbesitzer nicht auffindbar sein, muss umgehend die Polizei gerufen werden. Befindet sich der Hund bereits in Todesgefahr – Anzeichen dafür sind Taumeln, eine dunkle Zunge, glasige Augen, starkes Hecheln oder Erbrechen – sollten Tierfreunde in Betracht ziehen, die Scheibe am Auto einzuschlagen. Dies kann unter Umständen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, allerdings sind PETA keine Fälle bekannt, in denen rechtliche Folgen für Tierretter entstanden sind. Sollte das Auto auf einem Supermarktparkplatz stehen und das Tier noch außer Gefahr sein, lässt sich der Fahrzeughalter ausrufen. Kann der Hund aus dem Auto oder von dem Balkon befreit werden, sind sofort Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich. Auch wenn sich der Zustand des Tieres durch die Versorgung scheinbar verbessert, muss der Hund wegen möglicher Folgeschäden der inneren Organe umgehend tierärztlich untersucht werden.
PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.
Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Hund-Hitze-Auto
PETA.de/Prominente/Martin-Brambach-Hitzetod
PETA.de/Themen/erste-Hilfe-Hund
PETA.de/Themen/Haustiere
Tierrechtsblog.de/Deutschland/Hunde-überhitzte-Fahrzeuge
Pressekontakt:
Chiara Reutter, +49 711 860591-532, [email protected]
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