Im Kernkraftwerk Philippsburg (Block I) wurde bei einer wiederkehrenden Prüfung festgestellt, dass eine Brandschutztür nicht korrekt schloss. Für Mensch und Umwelt bestand keine Gefahr.
In Block eins des Kernkraftwerks Philippsburg fanden am 14. April 2022 wiederkehrende Prüfungen an Türfeststellanlagen statt. Dabei wurde festgestellt, dass eine der Brandschutztüren bei Auslösung der Türfeststellanlage nicht vollständig zufiel. Der obere Türschließer wurde entsprechend nachjustiert. Danach schloss die Tür bei einer Wiederholung der Prüfung ordnungsgemäß.
Die betroffene Brandschutztür befindet sich im Maschinenhaus des im Rückbau befindlichen Kernkraftwerks. Sie trennt einen Raum, in dem brennbares Material gelagert wird, vom Rest des Maschinenhauses.
Im Brandfall ist vorgesehen, dass die Tür automatisch schließt, um eine Brand- und Rauchausbreitung zwischen den benachbarten Raumbereichen zu verhindern, bis der Brand gelöscht werden kann. Im vorliegenden Fall war diese Funktion nicht mehr ausreichend gewährleistet.
Sicherheitstechnische Bedeutung des Befundes gering
Da alle weiteren Einrichtungen und Maßnahmen des Brandschutzes wie die Branderkennung durch Rauchmelder und die Brandbekämpfung uneingeschränkt zur Verfügung standen, ist die sicherheitstechnische Bedeutung des Befundes gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber war Folgende : Meldekategorie N (Normalmeldung); International Nuclear and Radiological Event Scale (INES) null (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).
Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung – AtSMV zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen.
Unterschiedliche Kategorien für meldepflichtige Ereignisse
Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet:
Meldepflichtige Ereignisse, die nach dem INES-Handbuch nicht in die Skala (eins bis sieben) einzuordnen sind, werden unabhängig von der sicherheitstechnischen Bedeutung nach nationaler Beurteilung der „Stufe null” zugeordnet.
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